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Hanauer Kreisblatt.

Erschenrt MittWocbs und Samstags.

Inserate für dieses Blatt werde" außer bei der E^P-dttion dieses Blattes auch bei der JSger'schen Buck- Papier- «. Äandkarten-Handluna zu Frankfurt a. M. sowie bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annocen in Bremen und dem Annoncen-Bureau von Th'. Dietrich S. Co. Caffel entgegengenommen.

M 93.

Samstag, den 18. November.

1971.

Amtlicher Theil,

Bekanntmachungen Königlichen Landrathsamts dahiee.

Es find bei uns Zweifel darüber angeregt worden, ob Personen, welche an einem anderen Orte, als dem Wohnorte ihrer Fa­milie, in einem nicht blos vorübergehenden ArbeitS-Berhältnisse stehen und für gewöhnlich auch an dem Arbeitsorte übernachten, zu gewissen Zeiten aber, namentlich an Sonn- und Feiertagen, regelmäßig zu ihrer Familie zurückkehren, an dem Wohnorte der Fa­milie bei der nächsten Volkszählung in die Liste der Abwesenden (C.) eingetragen werden sollen.

Zur Beseitigung dieser Zweifel bemerken wir, daß prinzipiell in die Liste der Abwesenden alle diejenigen Personen zu verzeich­nen sind, welche der Haushaltung, für die die Liste ausgestellt wird, zwar angehören, zur Zeit der Zählung aber aus derselben ab­wesend sind. Jene an einem anderen, als dem Wohnorte ihrer Familie beschäftigten Personen werden daher, wenn sie ihre Zuge­hörigkeit zu der Haushaltung der letzteren durch eine regelmäßige Rückkehr in dieselbe darthun, in die Liste C am Wohnorte der Familie eingetragen gerben müssen, und nur in denjenigen Fällen, in denen sie, wie dies bei Gesellen, Lehrlingen, Dienstboten u. s. w. geschieht, aus der Haushaltung ihrer Familie ausgeschieden sind, wird die Eintragung in die Liste der Abwesenden zu unterlassen sein.

Berlin, am 14. Oktober 1871.

Die Central-Commission für die Volkszählung im Preußischen Staate.

x gez.: Bitter.

Wird veröffentlicht und den Herren Bürgermeistern dessen Beobachtung empfohlen.

Hanau, am 15. Novbr. 1871.

Der Landrath.

In Gemäßheit des §. 26 und seq. des Geweibsteuergesetzes vom 30. Mai 1820 soll die Wahl der EinschätzungSdeputirten und die Veranlagung der Gewerbesteuer aus die Gewerbetreibenden der zur IV. Gewerbesteuerabtheilung gehörigen Stadt Win decken und der Landgemeinden für das Jahr 1872 und zwar

Dienstag den 28. November d. J.

1) für die Klasse C. (Schenkwirthe) Morgens 8^2 Uhr, 2) D. (Bäcker) Nachmittags 2 Uhr. Mittwoch den 89. November d. Z.

3) für die Klasse E. (Metzger) Morgens 8^2 Uhr im landräthlichen Bureau hierselbst vorgenommen werden, zft welchem Zwecke ich die Herren Bürgermeister des Kreises veranlasse, die in ihren Gemeinden befindlichen Schenkwirthe und Bäcker auf den 28. d. Mts. und die Metzger auf den 29. b. Mts. unter ber Verwarnung vorzuladen, daß im Falle ihres Ausbleibens angenommen werden wird, sie verzichten auf das Wahlrecht und daß dem­nächst die Deputirten ex officio ernannt werden mürben. x

Ueber die erfolgte Vorladung obiger Gewerbetreibenden ist bei Vermeidung portopflichtiger Erinnerung bis spätestens den 24. d. Mts. Anzeige zu erstatten.

Hanau, am 16. Novbr. 1871.

Unter Bezug auf das unterm 23. November v. Js. von dem General-Commando und dem Oberpräsidium der Provinz Hessen-Nassau erlassene Reglement, die Führung der Stammrollen betreffend, vid. Amtsblatt de 1870 Nr. 61 Seite 424 ver­anlasse ich diejenigen Herrn Bürgermeister des hiesigen Kreises, welche die Stammrollen nach dem in dem erwähnten Reglement un­geordneten, Von der hiesigen Waisenhaus-Buchdruckerei zu beziehenden Schema noch nicht aufgestellt haben, wegen Auf­stellung der Stammrollen bei nächster Anwesenheit hier Rücksprache zu nehmen.

Jedenfalls müssen die Stammrollen im Dezember d. J. fertig sein.

Hanau, am 15. Novbr. 1871.

Der Königl. Landrath.

Ackermann Johannes Lehn in g aus Roßdorf, Ackermann Peter Puth aus Rüdigheim, Domainenpachter Schuppius zu Rüdigheimer-Hof, Ackerleute Christoph Weiß und Philipp Karpp aus Mittelbuchen, Gemeinderechnungsführer Adam Störkel aus Erbstadt, Forstschütz-Heinrich Rupp aus Kaichen, Forstwart Andreas Alt aus Jlbenstadt, Forstwart Philipp Anthes aus