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Jährlicher (incl. Stempelt 1 Thlr. 12 Sgr. 10 Htr.
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Hanauer Kreisblatt.
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Erscheint Mittwochs und Samstags.
Inserate für dieses Blatt werden au^er bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Jäger'schen Buck-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M. sowie bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annocen in Bremen und dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich Sf Co. Cassel entgegengenommen.
M 81.
Mittwoch, den 11. Oktober.
1871.
Auszug aus dem Amtsblatt.
Die am 7. d. M. ausgegebene Nr. 53 des Amtsblattes enthält außer schon Mitgetheilten: 1) Inhalt des 30. Stücks der Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten; 2) Bekanntmachung Königlicher Regierung zu Cassel vom 2. d. M., wonach in Folge Erlasses des Herrn Finanz-Ministers zu Berlin vom 24. v. M. wegen Ueberfüllung der Anwärterlisten die Anmeldungen zu neuen Notirungen forstversorgungsberechtigter Jäger nur in beschränktem Maaße stattfinden können; 3) desgl. des Herrn Polizei- Präsidenten zu Frankfurt a. M. vom 1. d. M., Polizei-Verordnung über die Abhaltung des Wochenmarktes zu Bockenheim betreffend; 4) 2 Bekanntmachungen Königlicher Regierung, Abth. des Innern, zu Cassel, vom 23. und 26. v. M., 1) die für Ausländer in Oesterreich nöthigen Legitimationsurkunden und 2) das im Verlage von W. Möser in Berlin erschienene, von der Kaiserlichen Normal-Eichungskommission ausgegebene, vorläufige Verzeichniß der Aussichtsbehörden und Eichungsstellen im Deutschen Reich betr.; 5) Bekanntmachung des WahlcommissärS, Herrn Landesdirectors von Bischoffshausen zu Cassel, vom 28. v. M., die Wahl dreier Abgeordneten der Ritterschaft zum Kommunal-Landtage an Stelle drei ausgelooster Mitglieder betr.; 6) desgl. Königlicher Generalkommission zu Cassel vom 2. d. M., die Verlegung des Wohnsitzes der Special-Commission für die Kreise Fritzlar und Melsungen von Fritzlar nach Cassel betr.; 7) Personal-Chronik.
Personal-Chronik.
Der von dem Kommunal-Landtage des Regierungsbezirks Cassel vollzogenen Wahl des Ober-RegierungsrathS von Bischoffshausen zum Landes-Director ist die Allerhöchste Bestätigung ertheilt worden.
Der Special-Commissarius, Regierungs-Assessor Metz, ist von Fritzlar nach Cassel versetzt.
Vom 1. Oktober d. J. ab ist der Berg-Jnspector Lengemann am Meisner mit Pension in den Ruhestand versetzt und der Bergreferendar Becker zum Berg-Jnspector bei der Berg-Jnspection am Meisner ernannt worden.
Der bisher im Ressort der Königlichen General-Commission hierselbst beschäftigte Bermessnngs-Revtsor Schwedler zu Fritzlar ist entlassen.
Der Pedell Georg Ebert bei der General-Brandversicherungs-Commission dahier ist auf sein Nachsuchen vom 1. October 1871 an pensionirt worden.
Versetzt sind
Amtsrichter Coing zu Fritzlar als Kreisrichter an das Kreisgericht zu Rinteln, Amtsrichter A u th zu Frankenberg als Kreisrichter an das Kretsgericht zu Marburg, Amtsrichter Reul zu Bockenheim als Kreisrichter an das Kreisgericht zu Hanau, Amtsrichter K n 0 ch zu Eiterfeld in gleicher Eigenschaft an das Amtsgericht zu Felsberg.
Dem außerordentlichen Pfarrer Carl Eduard Kümmel aus Waldkappel ist auf erfolgte Präsentation die zweite Pfarrerstelle zu Grebenstein übertragen worden.
Der bisherige Regierungs-Secretariats-Assistent Friedrich Heinrich Bell ist definitiv zum Königlichen Steuer-Empfänger für die Steuerkasse Rosenthal bestellt worden.
Die erledigte Pfarrstelle zu Borken ist dem Pfarrer Konrad Endemann zu Eberschütz übertragen worden.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachungen Königlichen Landrathsamts dahier.
Bei Revision der letzten Klassensteuerveränderungslisten ist wiederholt die Wahrnehung gemacht worden, daß von den Herren Ortsvorständen in Bezug auf die Beschaffung der Beläge, Anfertigung der rc. Listen selbst, Begründung der Zu- und Abgänge, richtigen Eintrag der Zeit der Zu- und Abgangsstellung u. s. w. dem Steuerwesen nicht diejenige Sorgfalt und Präcision zugewendet wird, welche dasselbe absolut erfordert und durch die Instruktion vom 19. Juni 1851 (Amtsblatt pro 1868 pag. 729 ff.) vorgeschrieben ist. Dadurch gelangen die fraglichen Ab- und Zugangslisten von vielen Gemeinden in ungenügendem Zustande zur Vorlage und entsprechet! nicht den Anforderungen nach den Vorschriften jener Instruktion, deren Verständniß für die Herren Ortsvorstände bei einiger Aufmerksamkeit und nachdem dieselben in der Führung schon praktische Uebung erlangt haben mußten, unschwer ist. So ist namentlich die Bestimmung wegen Beschaffung der Beläge zur Begründung der Abgänge resp. Zugänge nur sehr mangelhaft beobachtet worden. Indem ich wiederholt auf die genauste Beachtung der Bestimmungen obiger Instruktion aufmerksam mache, bemerke ich., daß in Zukunft die nicht gehörig begründeten, oder etwa gar nicht belägten Klassensteuerabgangsposten unnach- sichtlich werden gestrichen werden und daß die daraus erwachsenden Nachtheile sich lediglich die Herren Ortsvorstände zuzuschreiben haben. Höherer Anordnung zufolge ist bei jeder durch den Tod eines Steuerpflichtigen veranlaßten Abgangsstellung dessen Klassensteuer ' der kostenfreie Todesschein der betreffenden Person vom betreffenden Königl. Pfarramte einzuziehen und als Belag der Abgangsliste beizufügen.
Hanau, den 4. Oktober 1871.