Innern fortfährt, durch ihre Sprache und ihre Akte die VolkSleiden- ichaft aufzustacheln, den Haß und die Erbitterung der durch die Leiden des Krieges an sich gereizten Bevölkerung zu steigern.
Wir sind fern von jeder Neigung zur Einmischung in die inneren Verhältnisse Frankreichs. Was für eine Regierung sich die franzö- fische Nation geben will, ist für uns gleichgültig. Unsere Friedensbedingungen, mit welcher zur Sache legitimiricn Regierung wir dieselben auch mögen zu verhandeln haben, sind ganz unabhängig von der Frage, wie und von wem die französische Ration regiert wird, sie sind uns durch die Natur der Dinge und das Gesetz der Nothwehr gegen ein gewaltthätiges und friedloses Nachbarvolk vorgeschrieben. Die einmüthige Summe der deutschen Regierungen und des deutschen Volkes verlangt, daß Deutschland gegen die Bedrohungen und Ver- gewaltigungen, welche von allen französischen Regierungen seit Iahr- Hunderten gegen uns geübt wurden, durch bessere Grenzen als bisher geschützt werde. So lange Frankreich im Besitz von Straßburg und Metz bleibt, ist seine Offensive strategisch stärker als unsere Defensive bezüglich des ganzen Süden« und des linksrheinischen Nordens von Deutschland. Straßburg ist, im Besitze Frankreichs, eine stets offene Ausfallpforte gegen Süddeutschland. In deutschem Besitz gewinnen Straßburg und Metz dagegen einen defensiven Charakter/ wir sind in mehr als zwanzig Kriegen niemals die Angreifer gegen Frankreich gewesen, und wir haben von letzterem nichts zu begehren, als unsere von ihm so oft gefährdete Sicherheit im eigenen Lande.
Indem Wir Frankreich, von dessen Initiative allein jede bisherige Beunruhigung Europa's auSgegangen ist, das Ergreifen der Offensive erschweren, handeln wir zugleich im europäischen Interesse, welches das des Friedens ist. Von Deutschland ist keine Störung des europäischen Friedens zu befürchten/ nachdem uns der Krieg, den wir mit Sorgfalt und mit Ueberwindung unseres durch Frankreich ohne Unterlaß herausgeforderten nationalen Selbstgefühls vier Jahre lang aus dem Wege gegangen sind, trotz unserer Friedensliebe, aufgezwun- gen worden ist, wollen wir zukünftige Sicherheit als den Preis der gewaltigen Anstrengungen fordern, die wir zu unserer Vertheidigung haben machen müssen. Niemand wird uns Mangel an Mäßigkeit vorwerfen können, wenn wir diese gerechte und billige Forderung festhalten.
Movschreiten der Kriegskostenzahlung und der Räu- tnuttg.] Nach Art. 71 des Frankfurter Friedensvertrages soll die Räumung der noch von deutschen Truppen besetzten Forts von Paris, so wie der Departemepts Oise, Seine-et-Oise, Seine-et-Marne und Seine bei Abzahlung einer dritten halben Milliarde auf die Kriegskosten stattfinden. Da die von der französischen Regierung geleisteten Zah- jungen dem Betrage von 1500 Millionen Fr. nahe kommen, so hat der Kaiser, obwohl das Adnahmegeschäft noch nicht vollständig er- ledigt ist, dennoch den Beginn der Räumung angeordnet. Zunächst werden daher die deutschen Truppen aus den noch besetzten Pariser 8orts, wie auS den Departement» Seine-et-Oise, Seine-et-Marne und eine auSrücken. Das Departement Oise bleibt noch besetzt, bis die dritte halbe Milliarde regelrecht zur Ablieferung gelangt ist. Zur Rückkehr in die Heimath sind die 2. und die 22. Division bezeichnet, so daß auf französischem Boden fortan noch 6 Divisionen mit einer Effektivstärke von rund 80,000 Mann zurückblciben werden. Dieses Zahlenverhältniß entspricht auch den Bestimmungen des Vertrages, welcher unter dem 11. März d. I. zu Schloß ferneres zwischen dem General v. Stosch und Herrn Jules Favre in Bezug auf die Erfüllung der Friedenspräliminarien abgeschlossen worden ist. Es ist darin die Verabredung getroffen, daß in dem Maße, wie bk Zahlung der Kriegskosten vorschreitet, auch die Zahl der Rationen, für welche Entschädigung zu leisten ist, sich verringern soll, und zwar in der Weise, daß vierzehn Tage nach Ablieferung der ersten Hälfte der zweiten Milliarde nur für 80,000 Rationen Lebensrnittel und für 30,000 Rationen Fourage Entschädigung zu leisten ist. Die Ausführung aller dieser Anordnungen ist selbstverständlich an die Voraussetzung geknüpft, daß die Abwickelung des ganzen ZahiungS- geschäftS regelrecht von Stätten geht.
Zur Gewährung von Beihülfen an die aus Frankreich ausgewiesenen Deutschen hat das ReichSgesetz vom 14. Juni d. I, außer den für diesen Zweck in Frankreich erhobenen besonderen Kontributionen, eine Summe von 2 Millionen Thalern aus der im FriedenSvertrage festgesetzten Kriegsentschädigung bestimmt. Nach den Beschlüssen deS BundeSratheS, welcher auf Grund des GesetzeS. die Dertheilung der zur Verfügung stehende* Mittel durch die deutschen Regierungen anzuordnen hat, soll die Dertheilung nach dem Verhältniß der Kopfzahl der jedem einzelnen Staate angehörigen Ausgewiesenen zu der Gesammtzahl aller Ausgewiesenen stattfinden. Die für den angegebenen Zweck in Frankreich erhobmen Kontributionen belaufen sich auf einen Betrag von 7,000,000 Fr., gleich 1,866/666% Thaler. Unter Hinzurechnung der aus der Kriegsentschädigung angewiesenen Summe von 2,000,000 Thalern steht also ein Gesammtbetrag von 3,866,666% Thalern für die Unterstützung der Ausgewiesenen Zur Verfügung. Die Gesammtzahl der Ausgewiesenen ist auf 42,632
B«ant»ertH<6; E. Sitbtte ht Stelln.
Köpfe festgestellt, und zur Dertheilung an dieselben kommt nach Abzug einer Summe von 998% Thlr, welche als DisvositionSsond für etwa zu berücksichtigende spätere Anmeldungen zurückbehalten wird, ein Betrag von überhaupt 3 865,668 Thlr. Nach dem ausgestellten Der- thrilungSplan fallen auf Preußen für 14,489 Ausgewiesene 1,313,794 Thaler, auf Bayern für 9300 Aukgewicime 843,280 Thlr., auf das Königreich Sachsen für 666 AuSgewiesene 60,390 Thlr., auf Württemberg für 4425 Ausgewiesene 401,238 Thlr., auf Baden für 6578 AuS- gewiesene 596,462 Thlr., auf Hessen für 5922 Ausgewiesene 536,979 Thaler und endlich auf die übrigen 19 Glieder deS Deutschen Reiches zusammen für 1252 Ausgewiesene 113,525 Thlr. Aus'der Reichskasse erfolgen die Zahlungen an die einzelnen Regierungen unter Anrechnung der bereits gewährten Vorschüsse.
Die Fürsorge der Reichsregierung für Elsaß-Lothringen bleibt unablässig auf die Bewältigung der schwierigen Aufgaben gerichtet, welche mit der Gestaltung einer neuen Ordnung der Dinge verbunden sind. Wie zunächst darauf Bedacht genommen wurde, die unmittelbar aus dem Kriege stammenden Wunden zu heilen und die Bewohner des wiedererworbenen Reichslandes selbst für die durch den Kampf gegen Deutschland herbeigeführten Verluste nach Möglichkeit zu entschädigen, so handelte es sich in zweiter Linie darum, die neuen Veikehrsverhältnisse der Provinz in ersprießlicher Weise zu regeln und dem blühenden Gewerbsteißc berfelben den Absatz seiner Erzeugnisse zu erleichtern. Nach dieser Richlung hin war es eine erhebliche Wohllhat, daß auf Grund Kaiserlicher Verordnung den wichtigsten Gegenständen der elsassischen Ausfuhr unmittelbar der zollfreie Eintritt in daS Gebiet des deutschen Zollvereins gestattet wurde, während andererseits die Reichsregierung es sich angelegen sein läßt, den dortigen Erzeugnissen die gewohnten Absatzwege nach Frankreich hin so 'lange als thunlich offen zu erhalten. Die darauf bezüglichen Unter- Handlungen mit der französischen Regierung gaben in jüngster Zeit einige Aussicht auf Erfolg.
Gegenwärtig sind angemessene Einleitungen getroffen, um die Verwaltungs - Einrichtungen Elsaß-LothringenS in festerer Gestalt zu ordnen und in regelrechten Gang zu setzen. Zu diesem Zweck wird im RcichSkanzler-Amt eine besondere Abtheilung für die Bearbeitung der Angelegenheiten deS neuen Reichslandes gebildet, und die gesammte lokale Verwaltung desselben ist unter die Leitung des Ober-Präsidenten von Möller gestellt. Der genannte Beamte hat sich in seinem bisherigen Wirkungskreise (Hessen-Nassau) allseitiger Anerkennung zu erfreuen gehabt, welcher tie Einwohnerschaft von Cassel in einer Abschied!-Adresse lebhaften Ausdruck gab. In seine jetzige Stellung ge- leitet ihn die Erwartung, daß eS ihm gelingen werde, die Kaiserliche Regierung in der Förderung ihrer nationalen Arbeit kräftig zu unterstützen und den innigen Anschluß des neuen Reichslandes an das Gesammtvaterland zu beschleunigen.
Unser Kaiser hat nach beendigter Badekur Gastcin am 6. September verlassen und traf am Nachmittag desselben Tages in Salzburg ein, woselbst der Kaiser von Oesterreich sich zur Begrüßung des hohen Gastes bereits eingefimben hatte. Unter dem jubelnden Zuruf der Bevölkerung begrüßten sich die beiden Monarchen mit herzlicher Umarmung. Kaiser Wilhelm speiste am Abend des 6. wie am folgenden Tage an der Hoftafel des Kaisers von Oesterreich, an welcher auch Erzherzog Ludwig Victor, Fürst BiSmarck, Graf Beust, Graf Hohenwart, Graf Andraffy und die übrigen Personen aus der Begleitung der beiden Herrscher Theil nahmen. Der Verkehr zwischen den Monarchen trug den Eha- rakter innigster Herzlichkeit an sich, und auch die genannten Staatsmänner, namentlich Fürst Bismarck und Graf Beust, fanden sich wiederholt zu längern vertraulichen Besprechungen jufammen.
Am 8. Morgens trat Kaiser Wilhelm, zu dessen Abschiedsbegrüßung der Kaiser von Oesterreich mit seinem gesammten Gefolge erschienen war, die Reise von Salzburg über München nach Hohenschwangau an, um daselbst König uudwig von Bayern und der Königin Mutter einen Besuch zu wachen. Von dort reiste der Monarch nach Schloß Mainau, woselbst er von der Kaiserin A ug usta und den badischen Herrschaften empfangen wurde. Am 11. begab sich unser Kaiser zur Begrüßung des Königs und der Königin von Württemberg nach Friedrichdhafen und kehrte von dort wieder nach Mainau zurück. Die Abreise von dort nach Baden-Baden wär auf den 13. festgesetzt.
Fürst Bismarck hat sich, in Begleitung deS Grafen Beust, von Salzburg aus nach dem Bade Reichenhall begehen, woselbst er im Schosße seiner Familie einige Tage verweilt. Am Abend seiner Ankunft ward dem deutschen Reichskanzler ein Ständchen gebracht, welchem sich jubelnde Hochrufe der in dichten Schaaren versammelten Bevölkerung answlossen. Der hohe Staatsmann gab in seinen Dan- keSworten der Anerkennung für die begeisterte Hingebung des deutschen Volkes und für die Thaten der deutschen Armeen, an denen auch das Bayerische Heer einen so ruhmvollen Antheil genommen, den wärmsten Ausdruck und brächte ein Hoch auf den König von Bayern aus. .
Berlin, Druck und Derlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. ö. Decker).