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5. Bezirks-Compagnie:
am 25. September er., früh 9 Uhr, in Windecken,
» 26. „ „ 9 Uhr, in Heiligenstock,
„ 27. „ „ 9 Uhr,' in Bockenheim.
Dies wird mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die zum Erscheinen verpflichteten Leute sämmliche Mild- tairpapiere mit zur Stelle zu bringen haben.
Dispensationen können nur in ganz dringenden Fällen eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens 20. September er. an das unterzeichnete Commando gerichtet werden.
Frankfurt a. M., den 4. September 1871.
Königliches Bezirks-Commando.
Der hierunter näher bezeichnete, unter Polizei-Aufsicht stehende Andreas Unger aus Ostheim, hat sich aus seiner Heimath entfernt und treibt sich zwecklos umher. Man ersucht um Aufgreifung und Anherschiebung.
Signalement:
Religion: reformirt. Alter: 39 Jahre. Größe: 6 Fuß 2^ Zoll. Haare: braun. Augenbrauen: braun. Augen: brauu. Nase: etwas glatt. Mund: Mittel. Kinn: behaart. Gesicht: oval. Gesichtsfarbe: gesund. Besondere Kennzeichen: eine Narbe zwischen Daumen und Zeigefinger der linken Hand.
Hanau, den 12. September 1871.
Brod-Preise
der Backwaaren-Händler zu Hanau, welche Niederlagen aus der dasigen Brodfabrik haben, vom 11. September 1871 an.
1 Laib, 4 Pfund, erste Sorte.......
1 do. 4 do. gemischtes Brod.....
1 do. 4 do. Roggenbrod.......
Vorgewogen, per Laib, 4 Pfund......
Wird veröffentlicht.
Hanau, den 13. September 1871.
. 20
. 18
. 17 1
kr.
I höher.
Bekanntmachn» g.
Der Seilermeister Paul Weber hierselbst hat um Gestaltung zum Betriebe der Da'msaiten-Fabrikation auf seinem, im Schwingefort, am Fahrweg nach dem Walkesel — Hanauer Gemarkung — gelegenen Garten Grundstück, nachgesucht. Im Hinblick auf den §. 33 der Anweisung zur Ausführung der norddeutschen Gewerbeordnung wird aufaefordert, etwaige Einwendungen gegen den beabsichtigten Geschäftsbetrieb binnen 14 Tagen präclusivischer Frist im ländräthlichen Bureau vorzubringen. Beschreibung und Zeichnungen liegen daselbst bereit.
Hanau, den 13. September 1871.
(Gefundene Gegenstände.) Zwei Futterkörbe und zwei graue Körbe. Ein silberner Kugelring. Ein goldnes Medaillon. Ein Sonnenschirm. Eine Kette. Eine Orleansschürze. Ein brauner Sonnenschirm. Ein schwarzieibener Regenschirm. Drei geflochtene Peitschenstiele. Ein hölzerner Fächer. Ein Zollslock. Ein Griffelkasten. Eine grüne Kuabenmütze. Zwei leinene Taichenlücher. Ein baumwollenes Taschentuch. Ein leinenes Taschentuch. Zwei Messerchen. Ein Buch, Regeln der deutschen Sprachlehre. Ein Schiebkärnchen.
(Zugcflogon ) Ein Kanarienvogel.
Die Eigenthümer dieser Gegenstände können sich zur Empfangnahme derselben im ländräthlichen Bureau melden.
Hanau, den 15. September 1871.
Oeffentliche Bekanntmachungen.
Bekanntmachung.
Bei dem stets zunehmenden Lokal- wie Verband-Güterverkehr sind im Dranae des Geschäfts, zumal die zur Beförderung aufgegebenen Gegenstände (Colli) häufig gleiche Signaturen tragen, Verwechselungen und irrlhümliche Verladungen bei aller Äus- merlsamkeil nicht zu vermeiden gewesen.
Diesem Uebelstande kann wirksam nur begegnet werden, wenn die Versender alle zur Beförderung bestimmten Einzelgüter mit dem Bestimmungsorre deutlich bezeichnen und bei QrLn, die nicht an der Eisenbahn liegen, zugleich die Eisen- bahn-Station angeben, von wo ab die Weiterbeförderung erfolgen soll. Diese Einrichtung hat sich bei der Packetbeförderung durch die Post bewährt.
Wir empfehlen deshalb den Versendern künftighin alle Einzelgüter mit dem Bc- Pimuinugsvrte deutlich und in geeigneter Weise bezeichnen zu wollen. ;
Cassel, den 9. September 1871.
(1633) KöniglicheKijenöahn-Pirection.
(Nrlediqt
Die Schulstelle zu Arelshausen, im Kreise Melsungen.
Die Schulstelle zu Neuengronau, im Kreise Schlüchtern.
Die Schulstelle zu Ellershansen, im Kreise Witzenhaufen.
Die katholische Schulstelle zu Hünhan, im Kreise Hünfeld.
B kan tmaebnng
Postvcrscndungsdienst für die OccupativuS- Armce in Frankreich.
Feldpost Pnvaipäck-reien für die 22. Infanterie- Division müssen bis auf Weiteres von der Postbeföroerung ausgeschlossen bleiben.
Die Annahme vow Feldpost-Privatpäcke- reien ist mit Rücksicht hierauf gegenwärtig nur für nachbezeichnete Truppenkörper statthaft:
- für das 15. Armee - Corps, für die 2., 4 , 6 , 19. und 24 Infanterie- Division, ferner für biej nigen Truppentheste (szestungS Artillerie Abtheilungen rc.), welche zur Deutjchen Besatzung der Forts vor PaiiS gehören.
Berlin, den 11. September 1871. Kaiserliches General-Postamt.
Stephan.