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Hansuer Preisblatt.
Erscheint Mittwochs und Samstags.
Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes auck bei der Jäger'schen Buck-, Papier- u. Landkarten.Handlun« zu Frankfurt a. M. sowie bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annocen in Bremen und dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich 8? Co.
Caffel entgegengenommen.
M VT. Samstag, den 9. September. 1871.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachungen Königlichen Landrathsamts dahier.
Diejenigen Gewerbetreibenden des Kreises, welche im nächsten Jahre ein Gewerbe im Umherziehen zu betreiben beabsichtigen, haben bis spätestens den tO. Oktober d. J. die Legitimationsgewerbescheine unter Vorzeigung des Legitimationsgewerbescheins pro 1871 und eines Leumundszeugnisses ihrer Ortsbehörde bei dem Lanorathsamte hierselbst zu beantragen. Alle, welche diesen Termin zur Erneuerung der Legitimations- und Gewerbescheine nicht inne halten, haben sich die durch die verspätete Beantragung der Scheine entstehende nachtheilige Folgen lediglich selbst zuzuschreiben.
Die Herrn Bürgermeister ersuche ich, dieses in ortsüblicher Weise von 8 zu 8 Tagen zur allgemeinen Kenntniß der Einwohner zu bringen. '
Hanau, den 4. September 1871.
Behufs Veranlagung der Gewerbesteuer für das Jahr 1872 veranlasse ich die Herren Bürgermeister der Stadt Windecken und der Landgemeinden mir unter Anwendung nachstehenden Schemas die sämmtlichen in ihren Gemeinden sich befindlichen Gswerbe- treibenden, nach den verschiedenen Gewerbeklassen geordnet resp, getrennt, namhaft zu machen und dieses Verzeichniß mir bis spätestens 1. Oktober d. J. einzureichen.
Verzeichn» st
der in der Gemeinde N N. befindlichen Gewerbetreibenden.
Zu- und Vornamen der Gewerbtreibenden.
Art
des Gewerbes.
Bemerkungen, namentlich bei Handwerkern über die Zahl der Gesellen und Lehrlinge,' bei Webern die Zahl der Webstühle, bei Fuhrleuten die Zahl -der Pferde rc.
In das Verzeichniß sind aufzunehmen sämmtliche am Orte befindlichen
1. Kaufleute, Fabrikanten, Krämer, Agenten der verschiedenen Versicherungs-Gesellschaften, Kleinhändler, wobei die Gattungen der Handels-Artikel, welche Kauflcue und Krämer führen, anzugeben sind, unter einem Abschnitte in die Handelsklasse A u. B.
2. Gast-, Speise- und Schenkwirthe unter einem Abschnitte in Klasse C.
3. Bäcker in Klasse D.
4. Metzger in Klasse E.
5. Handwerker in Klasse H, als: Schuhmacher, Schneider, Zimmerleute, Maurer, Schreiner, Schmiede, Schlosser, Wagner, Glaser, Blechschmicde u. A- m., und ist bei diesen die Zahl der Gesellen und Lehrlinge in Rubrik „Bemerkungen" anzugeben; weiter Weber, wobei die Zahl der in Betrieb befindlichen Webstühle ebenfalls in der letzten Rubrik zu vermerken ist. Wenn von den Schneidern oder Schuhmachern oder einem andern Handwerker ein offener Laden gehalten wird, ist dieses besonders anzugeben.
6. Lohn- und Frachtfuhrleute sowie Schiffer in Klasse K, bei welchen Ersteren die Zahl.der Pferde, bei Letzteren die Tragfähigkeit der Schiffe, welche vorher festzustellen ift; zu vermerken sind. .
Die Bierbrauer (Klasse F) und Müller (Klasse J) können von der Aufnahme ausgeschlossen werden, da hierüber genügende Nachricht vorhanden ist.
Bei Aufstellung dieses Verzeichnisses wollen die Herren Bürgermeister die in den Klassen A. B. C. D. E. H. und K. zur ®e-