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Jährlicher (tnd. Stempel) 1 Thlr. 12 Sgr. 10 Hlr.

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Hanauer Kreisblatt.

Erscheint Mittwocds und Samffags.

Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes au* bei der Jäger'schen ®u*=, Papier- u. Ländkarten-Handlunk zu Frankfurt a. M. sowie bet E. Schlotte, Expedition für Zettungs-Annocen in Bremen und dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich St Co. Cassel entgegengenommen.

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Mittwoch, den 30. August.

187».

Auszug aus dem Amtsblatt.

Die am 26. d. M. ausgegebene Nr. 46 des Amtsblattes enthält außer schon Mitgetheilten: 1) All erhöchsten Erlaß vom 29. v. M., die Verordnung über die Einrichtung und Verwaltung des Landarmenwesens in dem kommunalständischen Verbände des Regie­rungsbezirks Cassel von demselben Tage betreffend; 2) Bekanntmachung Königl. Preuß. Haupt-Bank-Directoriums zu Berlin vom 14. d. M, den Beginn der Wirksamkeit der Bank-Commandite in Metz am 21. d. M. belr.; 3) desgleichen des Bezirke-Ausschusses für die Wahl dreier ritterschaftlicher Mitglieder des Communal-Landsags zu Cassel, vom 18. d. M., das Verzeichniß der zur Theil­nahme an der Wahl berechtigten Mitglieder der Ritterschaften im Regierungsbezirk Cassel betreffend; 4) vesgl. Königl. Oberpost- Direction zu Cassel vom 21. d. M, den veränderten Gang verschiedener Personenposten im Oberpost Directions-Bezirk Cassel betr.; 5) desgl. Königl. Oberbergamts zu Clausthal, vom 28. v. M., die Ausfertigung zweier Bergwerksverleihungs-Urkunden an Privat­unternehmer betreffend.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung.

Alle Invaliden aus dem Kriege 1870/71, welche sich bis heute noch nicht beim unterzeichneten Kommando angemeldet haben, sowie diejenigen des Krieges 1870/71, welche sich über die ihnen gewordene Entscheidung beschweren, und endlich diejenigen Mann-, schaften des Beurlaubtenstandes, welche Versorgungs-Ansprüche erheben wollen, werden hierdurch aufgefordert, unverzüglich ihre Anmeldungen zu bewirken resp, die bezüglichen Anträge bei den Bezirksfeldwebeln ihres Wohnorts unter Beibringung der erforder­lichen Beweisstücke (Entlassungsschein rc.) zu stellen, um der im Laufe des Monats September zusammentretenden Departements- Ersatz-Commission vorgestellt werden zu können.

Frankfurt a. M-, den 21. August 1871.

Königliches Landwehr-Bezirks-Commando.

Bekanntmachungen Königlichen Landrathsamts -ahier.

Die Geschwister Katharina Maria und Elisabeth Katharina Müller aus Eichen haben um Reisepässe nach Amerika gebeten. Hanau, den 22. August 1871.

Das pro 1872 aufgestellte Verzeichniß der zum G es ch worn e n- Dienst geeigneten Personen des Kreises Hanau liegt vom 1. k. M. im landräthlichen Bureau 8 Tage lang zu Jedermanns Einsicht auf, was hiermit veröffentlicht wird.

Hanau, den 26. August 1871.

Polizei Verordnung, betreffend den Verkehr mit Schießpulver

Die nachstehenden polizeslichenVorschriften über den Privatverkehr mit Schießpulver werden unter Bezugnahme auf den §11 der Verordnung vom 20. September 1867, betreffend die Polizei-Verwaltung in Den neu erworbenen Lanvestheilen, hierdurch zurNach- achtung veröffentlicht. Dabei wird bemerkt, daß der Abschnitt C.besondere Vorschriften für den Wassertransport" auf die s. g. konventionellen Ströme Elbe, Weser und Rhein, für welche besondere vertragsmäßige Bestimmungen maßgebend sind, also im hie­sigen Bezirk für die Wasserstraße der Weser in den Kreisen HofgeiSmar und Rinteln keine Anwendung findet.

Gleichzeitig werden auf Grund vorausgegangener Allerhöchster Ermächtigung die im hiesigen Regierungsbezirk durch den Landes­herrn oder mit dessen Genehmigung bisher erlassenen, den Verkehr mit Schießpulver betreffenden Bestimmungen, namentlich Die Kurhessische Verordnung vom 19. Dezember 1854, hierdurch außer Wirksamkeit gesetzt.

I. Verkauf und Aufbewahrung von Schießpulver.

§ 1. Wer Schießpulver feil zu halten beabsichtigt, hat davon vor dem Beginn dieses Geschäftsbetriebes der Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen.

§. 2. Verkäufer von Schießpulver dürfen davon

1) in ihren Kaufläden nicht mehr als ein Kilogramm,

2) im Hause außerdem nicht mehr als 5 Kilogramm vorräthig halten.