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Nachdem jetzt die engagirten Unternehmer der Reinigung von Aborten und Aotritts- gruben: rc. Schlingloff und Genossen, erklärt haben, den übernommenen Berpflich- tungen nicht genügend nachkommen zu können, wollen die betreffenden Hausbesitzer der Stadt Hanau selbst für die erwähnte Reinigung sorgen.

Die Hausbesitzer werden ferner ersucht, der Ausführung der periodischen Desinfektion der Aborte und Abtrittsgruben, welche in den nächsten Tagen durch den Apotheker Herrn Heraeus begonnen werden wird, Hindernisse, bei Meidung der Exekution, nicht entgegen zu stellen. Für die entstehenden, nicht bedeutenden, an Herrn Heraeus zu berichtigenden Kosten haben die einzelnen Hausbesitzer aufzukommen.

Hanau, den 23. August 1871.

Bewerber um die erledigte zweite Lehrerstelle zu Kesselstadt, mit welcher ein Einkommen von 225 Thlr. incl. Wohnung ver- bunden ist, werden aufgefordert, ihre Meldungsgesuche mit Zeugnissen binnen 4 Wochen bei dem Schulvorstaude von Kesselstadt einzureichen.

Hanau, den 15. August 1871.

Für Georg Peter Geib el aus Gronau, geboren am 23. Juli 1852, ist um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanen- dirbäüdd, Behufs Auswanderung nach 'Amerika, Nachgesucht worden.

Hanau, den 22. August 1871.

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Oeffentliche Bekanntmachungen.

Bekanntmachung.

Beschaffenheit der durch die Post zu ver­sendenden Packele.

Es' besteht noch vielfach die Gewohnheit, die mit der Post zu versendenden Packete nur durch Buchstaben oder Zeichen zu sig- niren. Bei der starken Zunahme des Post- Packetverkehrs ist es aber zur Vermeidung Von Verwechselungen auf das Dringendste zu empfehlen, wenn irgend möglich die vo l lstän di ge A.dr e s se des Empfängers, übereinstimmend mit dem Begleitbriefe, auf dem Packete anzugeben, also, nach dem üblichen technischen Ausdruck, die Packete per Adresse zu signiren. Dadurch wird eine .erhöhte Sicherheit für die richtige Ueber funft der Sendungen erreicht. Dies hat sich in überzeugendster Weise bei dem Feldpostverkehr während des letzten Krieges herausgestellt, wo ohne die Hülfsmittel der Signirung per Adresse der Päckereidienst nicht ausführbar gewesen wäre. Um die gemachten Erfahrungen auch für den Frie­densverkehr zu verwerthe i, richtet das General - Postamt daher an die Absender das Ersuchen, die Signirung der Packete per Adresse als Regel anzunehmen. In den Fällen, wo die Acresse wegen der Be­schaffenheit des Verpackungsmaterials sich unmittelbar auf das Packet selbst nicht gut schreiben läßt, empfiel.lt es sich, dieselbe; auf ein Stück festen Papiers, eine Corre- spondeuzkarle u. s. w. niederzuschreiben I und diese auf der Sendung mittelst Klebe- l stoffes, Ausnähens rc. Haltbar zu befestigen. Es ist nicht allein zulässig, sondern auch zweckmäßig, wenn auf diesen Signatur- Adressen, und zwar auf deren oberem Theile, zugleich der Name, die Firma rc. des Ab­senders angegeben ist; eine Verpflichtung dazu besteht jedoch keineswegs. Bei Beu­teln, Körben, Wild u. f, w. kann die Signatur Adresse auf sogenannten Fahnen, am Besten von Pergamentpapier, Hanf­papier mit Leinwand - Einlage oder auch

von Leder, papierbeklebtem Holz u. s. w. angebracht werden.

Berlin, August 1871.

General-Postamt.

__Steph an.

Hanau, Auf dem Wohnhaus Brand- versicherungs-Nr. 762, jetzt Nr. 18 der Leimengasse hiesiger Neustadt, findet sich zu Gunsten der ledigen Magdalena Erdet und der ledigen Susanne Erdel dahier wegen eines Darlehens von 800 fL oder 457 Thr. 4 Sgr. 3 Pf. aus Hypothek vom 1. März 1848 ein Pfandrecht eingetragen. Nach glaubhaften Bescheinigungen ist diese Hypothekforderung am 29. November 1854 dem Rentner Johann Konrad Kreiß da­hier abgetreten und durch Errichtung einer neuen Hypothek abgetragen worden; die zur nunmehr beantragten Löschung erforderliche Originalausfertizung der Hypothek vom 1. März 1848 aber abhanden gekommen.

Aus Antrag eines Betheiltgten werden daher alle Diejenigen, welche aus der be­zeichneten Hypothek noch Ansprüche zu haben vermeinen, oder deren Rechtsnach­folger, hiermit aufgefordert, solche binnen 4 Monaten, vom Tage des ersten Ein- rückens im Kreisblatte an gerechnet, unter dem Rechtsnachtheil des Eingeständnisses und der Ausschließung bezw. der Löschung der Hypothek, geltend zu machen.

Hanau, den 14. August 1871, Königl. Amtsgericht, Abth. III.

Osius.

-(1475) vt. Bauer.

Erledigt.

Die mit dem Cantordienste an der evang. Kirche verbundene fünfte Lehrerstelle an der Stadtschule zu Gelnhausen.

An der in der Organisation begriffenen höheren Bürgerschule zu Rotenburg eine neugegründete ordentliche Lehrerstelle.

Die zweite Lehrerstelle zu Kesselstadt, im Kreise Hanau.

Die Schulstelle zu Mäckelsdorf, im Kreise Eschwege.

Die Schulstelle zu Allendorf, im Kreise Hersfeld.

Die israelitische Lehret- und Vorsänger- stelle zu Zimmersrode, im Kreise Fritzlar.

Grundstücks - Versteigerung, Die nachgenannten Domanialgrundstücke in der Gemarkung Wachenbuchen, als:

die sog. Kreß'schen Hufe und eine halbe Hufe von dem Brauneberger Temporal- Pachtgut, 61 Parzellen Land, Wiesen, Kraut- und Grabland, im Gesammt» geholte von 331 Ar. 21/5 Rth., sollen im Einzelnen zum Verkäufe auSge- boten werden. Termin hierzu ist auf

Dienstag den 29. d. M., Vormittags 9 Uhr, in das Gemeinderathhaus zu Wachenbuchen anberaumt worden. Weitere Termine wer­den nicht abgehalten werden. Die Bieter haben dem VersteigerungsbeaMten ihre Zah­lungsfähigkeit nachzuweisen, was durch Hinterlegung von 10g der Gebote in baarem Gelde oder inländischen Staatspapieren nach dem Courswerthe geschehen kann.

Hanau, den 22. August 1871.

Königl. Domainen-Rentamt. (1509) Baur.

Die 'Weißbinderarbeiten (incl. Material' lieferungen) bei Wiederherstellung der in den Gebäuden des Wilhelmsbades in Folge Benutzung zu Lazarethzwecken verursachten baulichen Mängel sollen im Submissionswege vergeben werden. Termin zur Einreichung bezüglicher Forderungen wird auf den 30. d. M. mit dem Ansügen festgesetzt, daß Anschlagsauszüge uüd Be­dingungen zur Einsicht aufliegen.

Hanau, den 23. August 1871.

Der Kreisbaumeister (1511) Koppen.