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Bekanntmachung.

Bei den Schullehrer-Seminarien zu Schlächtern, Homberg und Fulda werden auch im laufenden Jahre vierwöchige Turncurse für bereits im Amt stehende Elementarlehrer, Behufs ihrer Ausbildung zur ordnungsmäßigen Ertheilung des Turnunterrichts, abge­halten werden, wobei die Gewährung einer Beihülfe an die theilnehmenden Lehrer zu den Kosten ihrer Unterhaltung während der Dauer des Cursus in Aussicht genommen ist.

Mit Hinweis darauf, daß nach bestehender allgemeiner Anordnung der Unterricht im Turnen nicht nur bei den städtischen Schulen unseres Ressorts, sondern auch in den Landschulen da, wo ein dazu befähigter Lehrer sich findet, regelmäßig einzurichten ist, werden diejenigen Elementarlehrer, Schulverweser und Lehrergehülfen des hiesigen Regierungs-Bezirks, welche sich an einem der bei den genannten Seminarien demnächst stattfindenden Turncurse zu betheiligen beabsichtigen und vermöge ihrer körperlichen und gesundheitlichen Beschaffenheit hierzu geignet sind, aufgefordert, ihre Anmeldungen ^is zum 15. August d. I. bei den zuständigen Kreislandräthen, Schulvorständen oder Schuldeputationen einzureichen.

Cassel, den 29. Juni 1871. ,

Königl. Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.

Scheffer i. B.

Indem vorstehende Bekanntmachung aus dem Amtsblatt wiederholt wird, ersuche ich die Herren Bürgermeister, solche den Herren Lokal-Schulinspectoren besonders vorzulegen.

Hanau, den 7. August 1871.

Der Landrath: Schrotte».

Für den Johann Georg Wilhelm Pfleger aus Bockenheim, geboren am 28. Juli 1854, ist um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanenverband, Behufs Auswanderung nach Amerika, nachgesucht worden.

Hanau, den 4. August 1871.

Der Landrath: J. V. Baabe.

Da das Verwesen thierischer Körper an der Luft Verderbniß der letzteren zur Folge hat und durch Jnsectenstiche der Milzbrand entstehen kann, fordere ich die Herren Bürgermeister in Veranlassung eines vorgekommenen Falles auf, für das sofortige tiefe Ver­scharren gefallenen Viehes Vorkehrungen zu treffen, resp, die Ortseinwshner zur alsbaldigen Anzeige dieserhalb zu veranlassen und namentlich nicht zu dulden, daß das Fleisch crepirter Schaafe zu Hundefütterung von den Schäfern genommen wird.

Hanau, den 29. Juli 1871.

Der Landrath: Schrotte».

Oeffentliche Bekanntmachungen.

Auszüge aus dem Oeffentliche« Anzeiger zum Amtsblatt der Königl Regierung zu Caffel.

Sterbfritz. Zur Bewirtung des erkannten Zwangsverkaufs der auf den Namen des Heinrich Konrad Heil, Kilian's Sohn, und Ehefrau, Katharine, geb. Müller, in Sterbsritz katastrirten und in der dasigen Gemarkung gelegenen Immobilien sind Steigerungstermine und zwar erster auf den 28. August d. I., eventuell zweiter auf den 25. September d. J. und dritter auf den 23. Oktober d. I., jedesmal Vormittags 11 bis 12 Uhr, in das Königl. Amtsgerichtslokal zu Schwarzenfels anbe- raumt worden.

Bekanntmachung. Beschaffenheit der durch die Post zu ver­sendenden Packete.

Es besteht noch vielfach die Gewohnheit, die mit der Post zu versendenden Packete nur durch Buchstaben oder Zeichen zu sig- niren. Bei der starken Zunahme des Post- Packetverkehrs ist es aber zur Vermeidung von Verwechselungen aus das Dringendste zu empfehlen, wenn irgend möglich die vollständigeAdresse des Empfängers, übereinstimmend mit Dem Begleitbriefe, auf dem Packete anzugeben, also, nach dem üblichen technischen Ausdruck, die Packete per Adresse zu signiren. Dadurch wird

eine erhöhte Sicherheit für die richtige Ueberkunft der Sendungen erreicht. Dies hat sich in überzeugendster Weise bei dem Feldpostverkehr während des letzten Krieges herausgestellt, wo ohn« die Hülfsmittel der Signirung per Adresse der Päckereidienst nicht ausführbar gewesen wäre. Um die gemachten Erfahrungen auch für den Frie­densverkehr zu verwerthen, richtet das General-Postamt daher an die Absender das Ersuchen, vie Signirung der Packete per Adresse als Regel anzunehmen. In den Fällen, wo die Avreffe wegen der Be­schaffenheit des Verpackungsmaterials sich unmittelbar auf das Packet selbst nicht gut schreiben läßt, empfiehlt es fick, dieselbe

auf ein Stück festen Papier«, eine Sorte* spondenzkarte u. f.- w. niederzuschreiben und diese auf der Sendung mittelst Klebe­stoffes, Aufnähens rc. haltbar zu befestigen. Es ist nicht allein zulässig, sondern auch zweckmäßig, wenn auf diesen Signatur- Adressen, und zwar auf deren oberem Theile, zugleich der Name, die Firma rc. des Ab­senders angegeben ist; eine Verpflichtung dazu besteht jedoch keineswegs. Bei Beu­teln, Körben, Wild u. s. w. kann die Signatur-Adresse auf sogenannten Fahnen, am Besten von Pergamentpapier, Hanf­papier mit Leinwand-Einlage oder auch von Leder, papierbeklebtem Holz u. s. w. angebracht werden.

Berlin, August 1871.

General-Postamt. Stephan.

Erledigt.

, Die Schulstelle zu Bernsdorf, im Kreise Eschwege.

Die zweite Schulstelle zu Bottendorf, im Kreise Frankenberg.