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mit Freude die Einwilligung hierzu gegeben, umsomehr, als man jetzt bereits in der Lage war, das Detachement noch durch 2 Bataillone zu unterstützen und 2 Meilen rückwärts Truppen zur Sicherung ihres Abmarsches aufstellen zu können. Dies führte zu der berühmten ersten sogenannten Schlacht von Saarbrück!!

Die Franzosen haben Schilderungen des »großartigen Ereignisses« veröffentlicht, die den Eindruck der Völkerschlacht von Leipzig hervor­rufen. Die einfache Darstellung der Thatsachen, wie sie sich verhalten, ist folgende:

Nachdem bereits am Abend des 1. August sich größere Bewe­gungen hinter den feindlichen Vorposten bemerkbar machten, meldeten am Morgen des 2. die vorgegangenen Kavallerie- und Infanterie- Patrouillen das Anrücken starker feindlicher Kolonnen auf der Chaussee von Forbach, sowie nördlich und südlich derselben.

DaS Vorposten - Bataillon nahm hierauf mit 3 Compagnien Stellung westlich der Stadt, woselbst das Terrain einer Vertheidigung noch am günstigsten war, eine Compagnie blieb in der Stadt als Reserve.

DaS zur Aufnahme bestimmte Detachement von 2 Bataillonen formirte sich weiter hin auf dem rechten Ufer der Saar.

Sehr bald zeigte es flch, daß der Feind sehr bedeutende Kräfte ent­wickele. Vier Rohr- und eine Mitrailleusen-Batterie desselben fuhren auf den Höhen des linken Thalrandes auf und beschossen, jedoch ohne besonderen Effekt, die diesseitigen Truppen. v

Erst gegen 11 Uhr stiegen mehrere feindliche Bataillone von den Höhen herab, hielten jedoch auf eine kolossale Entfernung und gaben Salven und Schnellfeuer ohne irgend weichen Erfolg ab. Um doch auch preußischerseitS thätig zu sein, wurden die Schützenzüge der drei Compagnien vorgeschoben und unterhielten ein fast einstündiges Tirailleurgefecht.

Gegen 12 Uhr rückten auf dem rechten feindlichen Flügel neue Massen an. Die 3 preußischen Compagnien erhielten Befehl, nun­mehr den Rückzug anzutreten.

Der Zweck des Haltens war somit erreicht, eine Fortsetzung des Gefechtes konnte keinen Nutzen bringen.

Die schwierige Situation, welche Anfangs vorlag, ist heute ge­schwunden , mithin kein Grund vorhanden, mit der so ruhmvollen Wahrheit noch länger zurückzuhalten.

Zur katholischem Frage.

Bei der Erörterung der neuesten Schritte unserer Regierung in Bezug auf die katholische Kirche ist daran erinnert worden, daß von Seiten der preußischen Regierung schon während des letzten Konzils geltend gemacht worden sei, wie nicht blos durch die Lehre von der Unfehlbarkeit des Papstes, sondern auch durch die endgültige Fest­stellung und Durchführung gewisser in dem sogenannten »Syllabus« enthaltener Auffassungen und Lehren das Verhältniß zwischen dem weltlichen Staate und der Kirche wesentlich erschüttert werden müsse.

Dem gegenüber ist von katholischer Seite behauptet worden, daß es sich auf dem Konzile von 1869 um den »Syllabus« gar nicht habe handeln können, da derselbe bereits im Jahre 1864 vom Papste end­gültig verkündet worden sei. Obige Annahme verrathe daher eine »bodenlose Unwissenheit in den einfachsten katholischen Dingen.«

Es ist nun gewiß merkwürdig, daß diese »bodenlose Unwissenheit« nicht blos von sämmtlichen selbst katholischen Regierungen und sogar von den katholischen Fakultäten getheilt wurde, welche sehr eingehende Gutachten über die voraussichtlichen Folgen der endgültigen Feststel­lung des »Syllabus« aus dem Konzil abgegeben haben, — sondern daß sogar die von den römischen Jesuiten herausgegebene Zeitschrift, die »Civilta cattolica«, (welcher Papst Pius IX. in einem eigenen Breve die Bedeutung eines vertraulichen Blattes der römischen Kurie zugesprochen hat), kurz vor dem Konzil es als eine Aufgabe desselben bezeichnet hatte, die Verdammungs-Urrheile des päpstlichen »Syllabus« von 1864 in bestimmte Beschlüsse oder Konzils-Dekrete zu verwandeln.

Aus dieser Ankündigung gerade entnahmen die Regierungen die ernste Pflicht, die päpstliche Regierung im voraus auf die bedenklichen Folgen derartiger Beschlüsse aufmerksam zu machen.

Was sodann über den Verlauf und die Beichiüssc des Konzils bekannt geworden ist, hat jene vorgängige Erwartung und Besorgniß keineswegs beseitigt oder abgeschwächt.

Die hauptsächlichsten Lehren zumal, welche im »Syllabus« in der Form der Verneinung und Verdammung entgegengesetzter Auf- Mungen enthalten waren, sind in den vom Konzil beschlossenen »Schematen« und »Kanones« über die Kirche und den katholischen Glauben in der That, wie es das päpstliche Blatt vorher verkündet hatte, in bestimmter und positiver Fassung festgestellt und verkündet worden.

Hierdurch sah sich, wie neulich erwähnt, die französische Regie­rung veranlaßt, durch ihren Gesandten in Rom dringend zu bitten, daß von dem »Schema über die Kirche« Alles entfernt werde, was in dem veröffentlichten und nicht abgeleugneten Texte die ernstesten Folgen für die gesetzliche und gesellschaftliche Ordnung in allen Staa­ten Europas befürchten lasse. Je mehr man die in jenem Schrift­

stück zusammengestellte Lehre untersuche, um so weniger sei zu ver­kennen, daß diese Lehre im Grunde der vollständigen Unterwerfung der bürgerlichen Gesellschaft unter die Kirche gleichkomme,- denn die für dre Kirche m Anspruch genommene Autorität kenne keine anderen Grenzen, als dre, welche die Kirche selbst ihr anweise und alle Grund­sätze der bürgerlichen, politischen, wissenschaftlichen Einrichtungen fallen unmittelbar oder mittelbar unter ihren Einfluß.

»Die Kanones, hieß es weiter, schreiben der Kirche eine vollständige zugleich gesetzgebende, richterliche und zwin­gende Gewalt zu, die sich auf AeußcreS, wie Inneres bezieht, — eine Gewalt, deren Ausübung sogar durch materielle Strafen zu sichern der Kirche ertaubt sein soll und welcher die christlichen Fürsten und Regierungen ge- halten sein sollen, ihre Mitwirkung zu leihen durch Züchtigung aller derer, welche versuchen sollten, sich ihr zu entziehen.«

Das war die Auffassung einer dem päpstlichen Stuhle unzweifel­haft ergebenen katholischen Regierung in Betreff der auf dem Konzil verhandelten und sestgeftellten Beschlüsse.

Wie sehr aber die Bedenken und Gefahren dieser Beschlüsse durch die gleichzeitige Verkündigung der päpstlichen Unfehlbarkeit gesteigert werden mußten, das sprach dieselbe Depesche in den Worten aus:

»Als Vervollständigung dieses Systems soll in denselben Beschluß die persönliche Unfehlbarkeit des Papstes ausgenommen werden, d. h. nachdem man alle politischen und religiösen Gewalten in den Hqnden der Kirche vereinigt hat, will man alle Gewalten der Kirche in den Händen ihres Oberhauptes Vereinigen.»

Man wird es hiernach erklärlich und vollauf gerechtfertigt finden, daß die Regierungen, nachdem das Konzil alle Mahnungen in Betreff der Folgen seiner Beschlüsse unbeachtet gelassen hat, wenigstens nicht die Hand dazu bieten wollen, den bedenklichen Lehren ihrerseits Ein­gang und Geltung zu verschaffen.

Was die preußische Regierung betrifft, so hat sie, ungeachtet ihrer lebhaften Bedenken gegen die Konzils­beschlüsse, dennoch im Vertrauen auf den gesunden Sinn unsers Volkes und auf die festgegründete Kraft unsers Staatswesens die Glaubensfreiheit der Katholiken auch in diesem Punkte nicht beeinträchtigt: sie hat keinem Bischöfe, keinem Geistlichen oder Lehrer an ihrem Theile ein Hinderniß bereitet, die Lehren des Konzils zu ver­kündigen. Nur das hat sie abgelehnt, katholische Lehrer, welche sich in ihrem Gewissen verhindert finden, den Beschlüssen des Konzils Geltung zuzuerkennen, durch Mitwirkung des weltlichen Arms zur Verkündigung von Lehren zu nöthigen, durch welche, nach der Ueberzeugung der Regierung selbst, nicht blos eine wesentliche Aende­rung des Glaubensstandes, sondern zugleich eine tief greifende Veränderung in der Gesammtstellung der ka­tholischen Kirche zum Staate eingetreten ist.

Es handelt sich für die Regierung nicht um die Aner­kennung oder Nichtanerkennung eines Glaubenssatzes als solchen —das überläßt sie der Gewissens- und Glau­bensfreiheit der einzelnen Katholiken—, sondern darum handelt eö sich, ob sie im Bereiche ihrer gesetzlichen Mit­wirkung eine Lehre unterstützen soll und darf, welche sie für das Verhältniß zwischen Staat und Kirche verderb­lich erachtet.

Die Werbefierung der Beamtengehälter gehört zu den Aufgaben, deren Dringlichkeit allgemein anerkannt wird und denen die Staatsregierung fortdauernd ihre Aufmerksamkeit zuwendet. Da die günstigen Finanzverhältnisse des Landes, die zum Theil schon beim Abschluß des Staatshaushalts von 1870 hervortraten, eine umfassende und durchgreifende Aufbesserung gestatten, so liegt es in der Absicht, nicht blos einzelne Verwaltungsressorts oder Beamtenstufen zu be­rücksichtigen, sondern das Einkommen aller Beamtengattungen von den untersten Stufen bis zu den Ministerial-Räthen hinauf in gleichmäßiger Weise zu erhöhm. Vor einigen Wochen haben über diesen Gegen- stand bereits Verhandlungen dek Finanz-Ministers mit den Vorstän­den aller Ministerial-DepartementS und Berathungen des gesummten Staats - Ministeriums stattgefunden. Demzufolge steht in Aussicht, daß die Vorschläge für eine gleichmäßige Aufbesserung der Beamten- besoldungen, so weit die Mittel irgend verfügbar sind, im nächsten Staatshaushalts-Entwurf ihre Stelle finden werden.

Unser Kaiser hat seine Brunnenkur in Ems beendigt und sich am 1. August zunächst nach Koblenz begeben. Von dort beabsichtigt Se. Majestät, nach kurzem' Besuch in Wiesbaden, Mainz und Hom­burg, zu einem dreiwöchentlichen Aufenthalt nach Lasiern zu gehen. Der Gebrauch der Gastetner Bäder hatte sich schon in früheren Jahren für die Gesundheit des Monarchen Heilsam erwiesen und soll in diesem Jahre die wohlthätige Wirkung der Emser Kur vollenden.

Bnaniwortlich; 6. Ludtk in Stil«.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R, v. Decker).