Einzelbild herunterladen
 

TNG

Oeffentliche BekauntmachurrgLn.

Jagd-Verpachtuna.

Montag, den 1O. Juli d. I,

, Vormittags um 11 Uhr,

soll, dw Ausübung des, Jagdrechts auf 4980 Acker Wald usw Feld auf 6 Jahre unter den im Termine bekannt gemacht werdenden Bedingungen auf dem hiesigen Gemeinde­rathhaus an den Meistbietenden verpachtet werden.

Ost he im am 24. Juni 1871.

Der Bürg°rmeister

(1170) _____ ______ Schubert.

Iagd-V erpachtuna.

Mittwoch den 13. Juli d. I.,

Vormittags 11 Uhr,

soll die Ausübung d?S Jagdrechts auf circa 2065 Acker Wald- und Feldfläche auf sechs Jahre unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen in der Be­hausung des Gastwirths Wilhelm Clauß dahier an den Meistbietenden verpachtet werden.

Ravolzhausen, den 30. Juni 1871. (1226)

Gesamttm a G mig.

Der Bürgermeister Mieha.

Zur Vornahme einer größeren Repara­tur der hiesigen Wilhelmsbrücke muß ein theilweiser Abbruch derselben erfolgen, mit welchem Montag den 10. k. M. begonnen Werden soll. Dem Publikum wird hiervon w't dem Bemerken Kenntniß gegeben, daß von dem bezeichneten Tage an die Passage für Fuhrwerk über jene Brücke bis zu deren Wiederherstellung aushören muß.

Hanau, den 26. Juni 1871.

Der Stadtrath.

(1191) Borries.

Proklam

Großkrotzenburg. Auf Antrag eines Pfandgläubigers sollen nachstehend beschrie­bene, auf den Namen des Wilhelm Pört- n er, Michaels Sohn, zu Großkrotzenburg katästrirte, in dafiger Gemarkung belegene Immobilien:

G r a b l a n d: Karte. Rth.

F. 166 13rV im Oberweingarten,

0. 68 ^ im Bogelgesanz,

0. 69 rVo daselbst,

0. 67 A'o daselbst,

0. 66 Mx daselbst, öffentlich zwangsweise verkauft werden und ist hierzu erster Termin auf

den 21. Au g u st b. I., eventuell zweiter und driter Termin auf den 18. September und

16. Oktober d. I., jedesmal Morgens 11 Uhr, vor unterzeichnete Gerichtsstelle anberaumt worden.

In dem ersten dieser Verkaufstermine haben etwaige weitere Hypothekargläubiger, bei Meldung des gemeinrechtlichen Nach­theils, beziehungsweise der besonderen Be­nachrichtigung aus ihre Kosten, ihre For­derungen anzumelden und durch Vorlage der Darüber sprechenden Urkunden zu be­gründen.

Hanau, den 26. Juni 1871.

Königliches Amtsgericht, Abth. I. Merz.

(1229) rt. Winkler.

i Bekanntmachung.

Postverkehr der im Elsaß und in Lothringen in Garnison stehenden Truppen.

Deutschen Truppen besteht/ mit diesen Transporten auch Privatpäcksreien aus Norddeutschland für die ersterwähnten immobilen Truppen unter den für dieFeld- post-Privatpsckereien vorgeschriebenen Be­dingungen befördert werden können.

Da die demobil gemachten Truppen des 15. Armee - Corps im Elsaß und in Loth­ringen feste Friedensgarnisonen bezogen haben, die betreffenden Postsendungen daher nicht- mehr auf die Postsammelstellen, son­dern Behufs größerer Beschleunigung direct nack jenen Garnisonorten zu leiten sind, so ist eS erforderlich, daß von jetzt ab auf den Adressen aller, an immobile Truppen im Elsaß und in Lochringen gerichteten Post­sendungen der Bestimmungsort genau be­zeichnet werde.

Berlin, den 28. Juni 1871.

General-Postamt. In Vertretung: Wiebe.

Proklam.

NiederrodenbaG. Auf Antrag eines Pfandgläubigers sollen nachstehend beschrie­bene, auf den Namen der 3. Ehefrau deS Caspar Peter Goebel, Peters Sohn, Katharina, geb. Breideband, zuNieder- rodenbach katastrirte, in dasiger Gemar kung belesenen Immobilien:

Karte Ar. Rth.

K. 924 33 Wohnhaus, Kühe- mit Schweinestallung, Holz­remise und Hofraum am Dorf^"M-Wetze nach Hanau, Brand- vers. Nr. 107 p

925 8t57 Garten hinter dem Hause.

Land:

C. 89 1 6/v vor dem Haderts, rechts der Eisenbahn;

K. 639 36 hinter der Hochstadt, an der Straße;

Karte. Ar. Rth.

8. 783 201%- im Weinberg, am neuen Schlag.

Grabland:

M. 1277 11/g in dem Hühnerloch;

J. 326 16T|T Land vor dem Rieth, links der Eisenbahn, öffentlich zwangsweise verkauft werden und ist hierzu erster Termin aus den 14. August d. I, eventuell zweiter und dritter Termin auf den 11. September und

9. Oktober d. I., jedesmal Morgens 11 Uhr, vor unterzeichnete Gerichtsstelle anberaumt worden.

In dem ersten dieser Verkaufstermine haben etwaige weitere Hypothekargläubiger, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nach­theils, beziehungswekse der besonderen Be­nachrichtigung auf ihre Kosten, ihre For­derungen anzumelden und durch Vorlage der darüber sprechenden Urkunden zu be­gründen. ,

Hanau, den 17. Juni 1871.

Königliches Amtsgericht, Abthl. I. Merz.

(1168) vt. Winkler.

_ Nachdem die im Elsaß und in Lothringen stehenden Norddeutschen Truppen des 15. i Armee - Corps demobil gemacht sind, hat die denselben für ihre Postsendungen auf i Grund der Dienst - Ordnung für die Feld Post-Anstalten bisher gewährte Portofrei­heit aufgehört. Dagegen werden in ana­loger Anwendung der für Norddeutschland bestehenden Vorschriften über die Porto­vergünstigungen der Truppen in Friedens­zeiten befördert, und zwar an die in Reih' und Glied stehenden Soldaten bis zum Feldwebel oder Wachtmeister einschließlich auswärts:

a. gewöhnliche Briefe bis zum Gewichte I. von 4Loth einschließlich, portofrei,

b. Postanweisungen über Beträge bis 5 | Thlr. einschließlich gegen ein bei der Einlieferung zu entrichtendes Porto von 1 Sgr. bezw. 3 Kr. oder 10 Cts. und

' c. Packete ohne Werthangabe bis zum. Gewichte von 6 Pfd. einschließlich, ; sofern dieselben bei einer Postanstalt, im Elsaß oder in Lothringen zur Post ; geliesert sind, gegen ein ermäßigtes i Porto von 25 Cts. für jedes Stück.

Zur Erlangung dieserPortovergünstigun- i gen müssen die Briefe, bezw. die Post- ' anweisungen oder Begleitbriefe mit dem; Vermerke:Soldatenbrief, eigene Angele- i genheit des Empfängers" versehen sein. '

Alle Sendungen von Soldaten rc., sowie - sowie diejenigen an Soldaten gerichteten Sendungen, welche nicht zu einer der unter a. bis c. vorstehend aufgeführten Kategorien gehören, unterliegen der vollen Portozahlung. Auch kommen die Portovergünstigungen zu a. b. und c. nicht in Anwendung, wenn die Sendungen an beurlaubte Militairs oder an einjährig Freiwillige gerichtet sind-

Zu weiterer Erleichterung des Verkehrs mit den im Elsaß und in Lothringen stehen­den nicht mobilen Truppen wird nachge­geben, daß, so lange ein besonderer Be- förderungSdienst für die Feldpost-Privat- päckereien an die in Frankreich zurückbleiben­den, zur Occupations - Armee gehörigen