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Grundstücks-Veesteigerung.

Die in der Gemarkung Roßdorf Belege« neu Domanialgrundstücke, bestehend in 355 Ar. 3/ Rth. Ackerland, Wiesen, Baum­und Grasstücken des sogen. Herreugvts, Landkassenguts und einzeln verpachtet ge­wesener Parzellen, sollen auf dem Wege des öffentlichen Ausgebots verkauft werden. Termin hierzu ist auf

Dienstag den 11. Juli d. I.,

bei Meldung des gemeinrechtlichen Nach­theils, beziehungsweise der besonderen Be­nachrichtigung auf ihre Kosten, ihre For­derungen anzumelden und durch Vorlage der darüber sprechenden Urkunden zu be­gründen.

Hanau, den 26. Juni 1871.

Königliches Amtsgericht, Abth. I. Merz.

(1229)vt. Winkler.

von Vormittags 8 Uhr an und Hanau, Zur Eröffnung des Testa-

eventuell auf den folgenden Tag, mcllt8 des am 22. Mai d. J. gestorbenen

in das Gemeinde-Rathhaus zu Roßdorf

anberaumt worden. Es wird nur dieser eine Termin abgehalten werden. Die Bieter haben dem Versteigerungsbeamten auf Ver­langen ihre Zahlungsfähigkeit nachzuweisen, was durch Hinterlegung von 10^ ihrer Gebote in baarem Gelde oder inländischen Staatspa- Pieren nach dem Courswerthe geschehen kann.

Hanau, den 30. Juni 1871.

Königl. Domainen-Rentamt.

Gärtners Matthäus Kaiser dahier wird

Termin auf

den 10. d. M.,

Morgens 9 Uhr, anberaumt, wozu die Betheiligten laden werden.

Hanau, den 3 Juli 1871.

einge-

Königliches Amtsgericht, Abthl. III.

(1227)

Baur.

(1251)

Malkmus.

vt. Kampf, k. A.

Proklam.

Großkrotzenburg. Auf Antrag eines Pfandgläubigers sollen nachstehend beschrie­bene, auf den Namen des Wilhelm Pört- ner, Michaels Sohn, zu Großkrotzenburg katastrirte, in dasiger Gemarkung belegene Immobilien:

Karte.

F.

0.

0.

0.

Gewichte von 6 Pfd. einschließlich, sofern dieselben bei einer Postanstalt im Elfaß ober in Lothringen zur Post geliefert sind, gegen ein ermäßigtes Porto von 25 Cts. für jedes Stück.

Zur Erlangung dieser Portovergünstigun- gen müssen die Briefe, bezw. die Post­anweisungen oder Begleitbriefe mit dem Vermerke:Soldatenbrief, eigene Angele­genheit des Empfängers" versehen sein.

Alle Sendungen von Soldaten zc sowie sowie diejenigen an Soldaten gerichteten Sendungen, welche nicht zu einer der unter a. bis c. vorstehend aufgeführten Kategorien gehören, unterliegen der vollen Portozahlung. Auch kommen die Portovergünstigungen zu a. b. und c. nicht in Anwendung, wenn die Sendungen an beurlaubte Militairs oder an einjährig Freiwillige gerichtet sind.

Zu weiterer Erleichterung des Verkehrs mit den im Elsaß und in Lothringen stehen­den nicht mobilen Truppen wird nachge­geben, daß, so lange ein besonderer Be­förderungsdienst für die Feldpost -Privat- päckereien an die in Frankreich zurückbleiben­den, zur Occupations - Armee gehörigen Deutschen Truppen besteht, mit diesen Transporten auch Privatpäckereien aus Norddeutschland für die ersterwähnten immobilen Truppen unter den für die Feld- Post-Privatpäckereien vorgeschriebenen Be­dingungen befördert werden können.

Da die demobil gemachten Truppen des 15. Armee - Corps im Elsaß und in Loth­ringen feste Friedensgarnisonen bezogen haben, die betreffenden Postsendungen daher nicht mehr auf die Postsammelstellen, son­dern Behufs größerer Beschleunigung direct nach jenen Garnisonorten zu leiten sind, so ist es erforderlich, daß von jetzt ab aus den Adreffen aller, an immobile Truppen im Elsaß und in Lothringen gerichteten Post­sendungen der Bestimmungsort genau be­zeichnet werde. x

Berlin, den 28. Juni 1871. General-Postamt.

In Vertretung:

Wiebe.

| BekeLZrULMRehNNg.

i Postverkehr der im Elsaß und in Lothringen in Garnison stehenden Truppen.

Nachdem die im Elsaß und in Lothringen i stehenden Norddeutschen Truppen des 15. Armee-Corps demobil gemacht sind, hat die denselben für ihre Postsendungen auf Grund der Dienst-Ordnung für die Feld­post-Anstalten bisher gewährte Portofrei­heit aufgehört. Dagegen werden in ana­loger Anwendung der für Norddeutschland

Grabland:

Rth.

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im Oberweingarten, im Vogelgesang, daselbst, daselbst,

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0. 66 Av daselbst, öffentlich zwangsweise verkauft werden und; ist hierzu erster Termin aus

den 21. August d. I., eventuell zweiter und driter Termin auf

0.

66

o

bestehenden Vorschriften über die Porto- vergünstigungen der Truppen in Friedens­zeiten befördert, und zwar an die in Reih' und Glied stehenden Soldaten bis zum Feldwebel oder Wachtmeister einschließlich aufwärts:

a. gewöhnliche Briefe bis zum Gewichte

den 18. Septemder und

, 16. Oktober d. I.,

jedesmal Morgens 11 Uhr, vor unterzeichnete Gerichtsstelle anberaumt wopden.

In d'em ersten dieser Verkaufstermine haben etwaige weitere Hypothekargläubiger,

b.

von 4Loth einschließlich, Portofrei, Postanweisungen über Betrage bis 5 Thlr. einschließlich gegen ein bei der Einlieferung zu entrichtendes Porto von 1 Sgr. bezw. 3 Kr. oder 10 Cts. und

c. Packete ohne Werthangabe bis zum

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