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In Folge vorgekommener Äeschwerden werden die Herren Bürgermeister der Landgemeinden darauf aufmerksam gemacht, daß nach §. 10 der Verordnung vom 22. September 1867 (Amtsblatt de 1867, Seite 814) die Behändigung der vom Gemeinde- Erheber auszustellenden Mahnzettel und Pfändungsbefehle über öffentliche, v. h. auf dem Communalverbank beruhende Abgaben (wohin die aus einem bestehenden Pachtverhältniß hergeleiteten Gemeinde-Einnahmen nicht zu rechnen sind) dem Executor der betr. Königl. Steuerkasse obliegt, und daß die deöhalbigen Ersucken an hen betreffenden Königl. Rentmeister (Steuer- Empfänger) zu richten sind, durch welchen die Mahnzettel rc. an das Steuerkassen-Unterpersonal gelangen.

Die Gemeinde-Erheber sind hiernach zu bescheiden und etwaige Unfolgsamkeiten mir anzuzeigen.

Hanau, den 23. Juni 1871.

Der Landrath: I. B. Baabe.

Die Königlichen Pfarrämter des Kreises ersuche ich um gefällige Bezeichnung von pro 1870 etwa vorgekommenen Sterbefälle deutscher Soldaten außerhalb der Militairgemeinden, welche in das Kirchenbuch rv8p. CivilstandS-Register einer Civilgemeinde eingetragen und zutreffenden Falles um Angabe, ob dieselben in die vor einigen Monaten ausgestellte Tabelle der bei der Civil- bevölkerung vorgekommenen Sterbefälle etwa schon ausgenommen sind.

Zur Mittheilung anher bitte ich das nachfolgende Schema zu benutzen.

Hanau am 23. Juni 1871.

Der Landratb: J. V. Waabe, Kreis-Secretair.

Sterbe- Monat.

Vor- und Zuname.

Steh des activen Militärs: Rang und Truppen- theil.

ung

bei Militär­angehörigen: Verhält­niß der­selben

zum Fa­milien-

Haupt.

Religion.

Familien­stand.

Geburtsjahr (Monat).

Todes­ursache.

Bemerkungen.

Deffeutliche Bekanntmachungen.

Auszüge aus dem Deffeutzttchen Anzeiger zum Amtsblatt der Königl. Regierung zu Cassel.

.Ha«au. Nachdem der Goldarbeiter Peter Jakob Schrick und dessen Ehefrau, geb. Reich ling, zu Hanau angezeigt haben, daß sie zur vollständigen Befriedigung ihrer Gläubiger außer Stande seien, so wird Termin zur summarischen Anmeldung der Forderungen, zum Güteversuch und zur Wahl eines definitiven Curators auf den 10. Juli d. I., Morgens 10 Uhr (Contuwacirzeit), in das Königl. Amtsgerichtslokal, Abth. I, zu Hanau anberaumt.

Oberisfighsim. Nach mißlungenem Güteversuch ist der förmliche Concurs über das Vermögen des Wilhelm Westphal und dessen Ehefrau, Katharina, geb. Schäfer, zu Olerissigheim erkannt und Termin zur Schuldenliquidation beim Rechtsnachtheil der Ausschließung auf den 25. Juli d. I., Vormittags 9 bis 10 Uhr (als Coutumacir- zeit), in das Königl. Amtsgerichtslokal, Abth. II, zu Hanau anberaumt worden.

BeEMNttMKLhMkg., Ausdehnung der Feldpost-Besördkrung auf alle Postorte des Elsaß und Lothringens.

Vom L^duli d. J. ab können Packete ohne Werthangabe und Packete mit Werth­angabe (Geld- und Werthsendungen) bis zu dem üblichen Maximal-Gewicht von 100 Pfund auch nach solchen Orten des Elsaß und Lothringens zur Postbeförderung angenommen werden, welche nicht an der Eisenbahn belegen sind.

Die Taxen sind den bisherigen Taxen für Sendungen nach Orten an der Eisen­bahn gleich.

Berlin, den 25. Juni 1871.

General-Postamt.

I. V.: Wiebe.

VeLMmtm«Ä»mrg.

Zur Vornahme einer größeren Repara­tur der hiesigen Wilhelmsbrücke muß ein theilweiser Abbruch derselben erfolgen, mit ! welchem Montag den 10. k. M. begonnen werden soll. Dem Publikum wird hiervon mit dem Bemerken Kenntniß gegeben, daß von dem bezeichneten Tage an die Passage über jene Brücke bis zu deren Wieder­herstellung aufhören muß.

Hanau, den 26. Juni 1871.

Der- Stadtdath.

! (1191)_______Borries.____________

Erledigt-

! Die Lehrerstelle an der Schule zu Merz- Hausen, im Kreise Ziegenhain.

Privat-AnzeLgen.

Die israelitische Lehrer- und Vorsänger­stelle zu^Niedenstein, im- Kreise Fritzlar.

Die Schulstelle zu Orpherode, im Kreise Witzenhausen,____________________________

Der am 9; Januar d. I. gegen den Eisengießer Sebastian W ö r n e r von Groß- anheim erlassene ^Steckbrief wird hiermit erneuert.

Hanau, den 25. Juni 1871. -

Königl. Polizei-Anwaltschaft. ___Spor leder.

Aus dem Protokoll der Kandetskammer.

Sitzung am 26. Juni 1871.

Zur Vermeidung von Jnconvenienzen und Kosten, welche den hiesigen Besitzern von In Haber-Papier -u mit Prämien dadurch erwachsen werden, daß solche Pa­piere die durch §. 3 des Reichsgesetzes vom 8. Juni 1871 verordnete Abstempelung nicht hier erhalten können, sondern zu Er­langung derselben an eine der bestimmten auswärtigen Behören gesandt werden müssen, und im Hinblick auf die überaus zahlreiche Verbreitung namentlich der klei­neren Prämien-Loose, wurde bei dem Reichs- kanzler-Amt darum nachgesucht, auch die Postkasse zu Hanau zu Vornahme jener Abstempelung zu autori- siren. - (1192)

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