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Amauer Kreisblatt.
Erscheint Mittwochs und Samstags.
Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Jäger'schen Buck- Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M. sowie bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annocen in Bremen und dem Annoneen-Bureau von TK. Dietrick Bt Eo. Cassel entgegengenommen.
U SL. ' Mittwoch, den 28. Juni. 1811.
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Lb Abonnements-Einladung.
Zu dem mit dem 1. Juli d. J. beginnenden neuen Abonnement auf das hiesige Kreisblatt, welches — wie bisher — wöchentlich zweimal, und zwar Mittwochs und Samstags, erscheint, erlauben wir uns mit dem ergebensten Bemerken einzuladen, daß der vieteljährliche Abonnementspreis für hier 1O Sgr. N Pf., für auswärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag 11 Sgr. beträgt und Bestellungen für hier von der Expedition dieses Blattes (im Waisenhauses für auswärts von allen Postanstalten des In- unb Auslandes entgegengenommen werden.
Auch kann aus das demselben jedesmal beigefügt werdende, sehr interessante Erzählungen und sonstiges Mannigfaltige enthaltende Unterhaltungsblatt von halber Bogengröße 511 dem jährlichen Abonnementspreise von 20 Sgr. bei der Expedition besonders abonnirt werden.
Die Expedition.
Amtlicher Theil.
In der Königl. Central-Turnanstalt zu Berlin wird zu Anfang Oktober d. I. wiederum ein sechsmonatlicher Cursus für Civil- Eleven beginnen und sind die Anmeldungen spätestens bis zum 1. August d. I. durch Vermittelung der zuständigen Kreislandräthe, Schulvorstände oder Schuldeputationen bei uns einzureichen.
Zufolge der von dem Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal - Angelegenheiten dieSfalls ertheilten Bestimmungen ist bezügsich der Ausnahme der Eleven Folgendes zu beachten:
1) Zur Aufnahme in die Anstalt geeignet sind zunächst solche Lehrer, denen der Turn - Unterricht an Gymnasien und Real- und höheren Bürgerschulen, sowie an Schullehrer-Seminarien übertragen werden soll oder welche, bereits als Turnlehrer sungirend, sich we.ter vervollkommnen wollen; ferner auch Elementarlehrer, welche geeignet erscheinen, neben Erlangung der Befähigung zur Ertheilung des Turnunterrichts an ihrer Schule zugleich für die Ausbreitung dieses Unterrichts in weiteren Kreisen des Elementarschulwesens thätig zu sein.
2) Nur Lehrern in noch nicht vorgerücktem Lebensalter, vorzugsweise unverheiratheten, ist die Meldung zu empfehlen. Verheirateten Lehrern ist jedenfalls ernstlich abzurathen, während ihres Aufenthaltes in Berlin ihre Familien mitzubringen.
3) Mit der Anmeldung ist ein gehörig motivirtes ärztliches Zeugniß darüber vorzulegen, daß der Körperzustand und die Gesundheit des Bewerbers die mit großer Anstrengung verbundene Ausbildung zum Turnlehrer gestatten.
4) Die durck die Theilnahme am Unterricht entstehenden Kosten sind zunächst von den Lehrern selbst oder von den betreffenden Anstalten und den zu deren Unterhaltung Verpflichteten aufzubringen. In dazu geeigneten Fällen können jedoch den Eleven Unterstützungen aus Centralfonds gewährt werden, indeß lediglich für den Unterhalt in Berlin, während Beihülfen zu den Kosten der Her- und Rückreise, der Vertretung im Amt, für den Unterhalt der zurückbleibenden Familien u. f. W. nicht bewilligt werden.
5) Für den Unterhalt eines Eleven in Berlin sind mindestens 35 Thaler monatlich als erforderlich ayzusehen. Vielfach hoffen Bewerber mit geringeren Mitteln ausreichen zu können. Diese Hoffnung beruht auf einer irrigen Beurtheilung der in Berlin bestehenden Preise für Wohnung und Kost, sowie auf einer den Erfolg des Unterrichts beeinträchtigenden Unterschätzung des durch die Anstrengungen beim Turnen gesteigerten Bedürfnisses einer kräftigen Nahrung und hat sich in der Regel als trügerisch erwiesen.
Um sogleich bei der Entschließung über die Aufnahme einen zuverlässigen Ueberblick über die aus Centralfonds zu gewährenden Unterstützungen gewinnen zu können, muß jeder Bewerber bei der Anmeldung nach sorgfältiger Prüfung seiner Verhältnisse bestimmt nachweisen, daß ihm für seinen Unterhalt in Berlin der erwähnte Betrag zur Verfügung steht, oder welcher Beihülfe er dazu bedarf. Jeder Bewerber hat demnach anzugeben, wie viel ihm während seines dortigen Aufenthaltes vom Einkommen seiner Stelle verbleibt, ob und welche Unterstützung ihm aus der Schulkasse oder Seitens der zur Unterhaltung der L-chule Verpflichteten oder sonst gewährt werden, und wie viel er aus eigenen Mitteln aufbringen kann. Wenn ein verheiratheter Lehrer die Aufnahme nach- sucht, sind die Unterhaltungskosten für seine Familie in Anrechnung zu bringen, und wenn einem Bewerber nachweisbar die Unterstützung naher Verwandten obliegt und solche bisher von ihm gewährt worden ist, so kann auch dieser Umstand bei Feststellung einer Unterstützungsbedürstigkeit nicht außer Acht bleiben.
Cassel, den 17. Juni 1871.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.
Scveffer i. V.
Diejenigen Lehrer, welche die Ausnahme in die Central-Turnanstalt wünschen, wollen die Anmeldungen bis zum 25. Juli d.J.