ten und die Kanonen der Garde-Artillerie nahebei donnerten.
Se. Majestät reichte seinem Bruder Karl, sodann der Kaiserin, der Großherzogin von Baden, der Großherzogin Alexandrine und der Fürstin Liegnitz die Hand, ritt sodann zu den Veteranen, denen er gleichfalls die Hand reichte.
An die Deputationen, welche das Denkmal umstanden, richtete der Kaiser folgende Worte:
Was wir in tiefstem Frieden ersonnen und vollendet, was wir hofften, im tiefsten Frieden enthüllen zu können, dieses Standbild, ist nun auch zum Denkmal des Schlusses eines der glorreichsten, wenn auch blutigsten Kriege der Neuzeit geworden. Wenn der König uns sehen könnte, so würde er mit seinem Volke und seinem Heere zufrieden sein. Möge der Friede, den wir mit so vielen Opfern erfochten, auch ein dauernder werden. An uns Allen ist es, die Hand anzulegen, daß es also geschehe. Das walte Gott!
Den Rittern des Eisernen Kreuzes aus den Feldzügen der Jahre 1813—1815, unter denen sich Graf Wrangel, Steinmetz, v. Falcken- stein, Präsidenten v. Frankenberg, Götz befanden, sagte der Kaiser:
Es wird Ihnen eine wehmüthige, aber doch sehr hohe Freude sein, daß Sie diesen Augenblick und in dieser Umgebung mit Mir durchleben, da Sie ja alle das Eiserne Kreuz von dem hochseligen König, Meinem unvergeßlichen Vater, erhalten haben. Niemand von uns hätte es wohl geglaubt, daß dieses Kreuz jemals wieder aufleben würde, und zwar zu einem fast gleichen Zwecke wie damals. Richt Mich möge das Mir zugerufene Wort preisen, aber allerdings können wir in aller Demuth stolz darauf sein, daß die Vorsehung uns zum zweiten Male ausersehen und uns die Kraft verliehen hat, in einem so gerechten Kriege ihren Willen durch- zuführen!
Nachdem der Kaiser noch das Denkmal umritten, entfernte er sich unter dem Hurrah! der Truppen nach £5 Uhr und kehrte ins Schloß zurück.
Am Abend schloß sich der Feier des Tages eine Illumination der Hauptstadt an, wie sie in so glänzender Weise noch nicht statt- gefunden hatte. Durch die ganze Stadt, selbst in den entlegensten Straßen, und aus allen Geschossen der Häuser strahlte der Lichtglanz bis in die späteste Nacht hinein, um der Freude über die Heimkehr der siegreichen Truppen Ausdruck zu geben. Die glänzendste Illumination zeichnete die Siegcsstraße aus, und namentlich den zwischen dem Brandenburger Thor und dem Lustgarten belegenen Theil derselben. Das Brandenburger Thor strahlte weithin in dem Glänze des elektrischen Lichtes, welches die ganze Umgebung in Tageshelle verwandelte. Von Zeit zu Zeit sprühten in Raketenform Tausende von Funken hoch in die Lüfte.
Nach 9 Uhr fuhren Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin, sowie die übrigen Mitglieder des Hofes durch die Straßen, um die Illumination in Augenschein zu nehmen. Die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften wurden überall mit dem lebhaftesten Enthusiasmus von dem Publikum begrüßt, das zu Hunderttausenden bis in die späte Nacht hinein die Straßen durchströmte. Trotz der unabsehbaren Menschenmenge trübte keine Störung den Verlauf des Festes.
Militärisches Festmahl, Am Sonnabend (17.) fand im Königlichen Schlosse eine große militärische Festtafel von mehr als 700 Gedecken statt. Bei derselben brächte der Kais er folgenden Trink- spruch aus:
»Der Gedenk- und Ehrentag, welcher der Nachwelt das Erz- Standbild Meines Königlichen Vaters, der Sein Volk und Heer zu unvergänglichem Ruhme und nie gekannter Wohlfahrt führte, überliefern sollte, war bestimmt, im tiefsten Frieden begangen zu werden. Anders war eS aber von der Vorsehung beschlossen. Ein zweites Mal wurde Preußen berufen, wie damals mit seinen Alliirten, so jetzt mit dem gesammten Deutschland verbunden, denselben Feind, der unS herausgefordert, zu bezwingen, von Sieg zu Sieg, in ungekannter Größe und Ausdauer,' daher ziert das Zeichen in Eisen wiederum wie damals die Brust der Tapferen. In der Heimath haben alle Klassen in beiden Geschlechtern sich in Opfer- freudigkeit und Nächstenliebe überboten. Volk und Heer stehen unübertroffen vor der Welt. Darum ergreife ich dies Glas zum Andenken deß Heldenkönigs und zum Dank gegen Volk und Heer.«
Bald darauf nahmen Se. Kaiserliche und Königliche Majestät zum zweiten Male das Wort:
»Ich weihe dieses Glas in Dankbarkeit dem Wohle des jetzt geeinten Deutschland, sowie seiner Monarchen und Fürsten, der abwesenden wie der anwesenden.«
Während das Festmahl im Schlosse des Königs die höheren Offiziere vereinigte, wurden die Truppen Seitens der Stadt und der Vereine gespeist. '
Eine Festvorstellung im Opernhause schloß am Sonnabend (17.) die Reihe der Festlichkeiten. Als am Schlüsse dieser Vorstellung unter den Klängen der »Wacht am Rhein« die erzene Reiterstatue des Kaisers Wilhelm auf der Bühne erschien, erhob sich die ganze glän-
Verantwortlich; E, Liedtke in Berlin.
rende Versammlung, die Damen webten gegen die Kaiserloge mit ihren Tüchern und Alle brachen in laute begeisterte Hochrufe aus» welche die Musik schallend übertönten.
Der Dankgottesdienst für Sieg und Frieden wurde am Sonntag (18.) in allen Kirchen begangen.
Der Kaiser mit den Prinzen und den Fürstlichen Gästen wohnte der Feier in der Garnisonkirche bei.
Moltke und Noon. Unter den Gnadmbeweism, welche unser Kaiser am Tage des Einzuges der Truppen verkündigt hat, ist die Ernennung des Chefs des Generalstabs, Grasen von Moltke, zum General-Feldmarschall, und die Erhebung des Kriegs- und Marine-Ministers, von Roon, in den Grafenstand/ hervorzuheben.
Unser Kaiser hat die beabsichtigte vorläufige Reise nach Ems zum Besuche des russischen Kaiserpaares noch nicht an- treten können, wird dieselbe jedoch voraussichtlich vor Ende des Monats Juni noch zur Ausführung bringen. Am 1. Juli dürfte Se. Majestät aus einen Tag nach Hannover und gleich darauf zum Kuraufenthalt nach Eins gehen.
Unser Kaiser hat den Papst Pius IX., welcher am 16. Juni das fünf und zwanzigjährige Jubiläum seiner Er° wählung begangen hat, hierzu durch ein eigenhändiges Schreiben beglückwünscht.__
Unsere Kaiserin, welche ihre gewohnte Frühjahrskur in Baden-Baden unterbrochen hatte, um dem Einzüge der Truppen in Berlin beizuwohnen, hat sich nach Beendigung der Festlichkeiten am Montag (19.) Abends wieder nach Baden - Baden begeben.
In Betreff der Mückkehr nnserer Armee aus Frankreich sind die Anordnungen dahin getroffen, daß mit Ausnahme der 2., 4., 6., II., 19. und 22. Division (und vorläufig der I. Division) alle übrigen Truppen in naher Zeit in die Heimath zurückkehren sollen.
Die Berufung der Brovinzial- oder .Kommunal - Landtage ist im gegenwärtigen Augenblicke besonders aus dem Grunde unerläßlich gewesen, weil zur Vollziehung mehrerer Bestimmungen deß mit dem 1. Juli d. I. in Kraft tretenden Gesetzes vom 8. März d. I., betreffend die Ausführung deS Gesetzes über den Unterstützungs-Wohnsitz, die Mitwirkung der Provinzial-Ver- tretungen ausdrücklich vorgesehen ist. Dieselben haben namentlich (nach §. 41 des Gesetzes) je drei Mitglieder und ebensoviele Stellvertreter zu den Deputationen für das Heimath Wesen zu wählen, sie haben ferner (nach §.18) an der Bildung der Kommissionen zur Regelung der Verhältnisse der dem Bundesgesetze nicht entsprechenden Orts-Armenverbände Theil zu nehmen, sie haben die (nach §. 35) von dem Minister des Innern aufzustellenden Tarife für die Erstattungsforderungen der Armenverbände zu begutachten , sowie endlich über die (nach §§. 27 und 28) erforderliche Organisation der Verwaltung der Angelegenheiten der Land- Armenverbände und über eine etwaige anderweitige Abgrenzung der letzteren ihre Erklärungen abzugeben.
In letzterer Beziehung ist zu bemerken, daß nach §. 28 des vorerwähnten Gesetzes die Verwaltung der Angelegenheit der Landarmen- Verbände, soweit es bisher noch nicht geschehen ist, durch Königliche Verordnung den betreffenden Verbänden übertragen werden soll. Die Ausführung dieser Bestimmung erfordert eine Aenderung in der gegenwärtigen Organisation der Landarmen - Verbände in Alt- Vorpommern, Posen, Schlesien, Sachsen, Westfalen und Rhein- provinz, wo die Verwaltung zur Zeit wesentlich von den Bezirks-Re° gierung en oder den Landräthen (in Schlesien von Staatskommissarien) wenn auch unter beschränkter Betheiligung ständischer Kommissionen geführt wird. Um dem neuen Gesetze zu genügen, wird die Verwaltung den Staatsbehörden abgenommen und auf bereits hestehende oder neu zu bildende ständische Organe übertragen werden müssen. Dabei wird es sich empfehlen, behufs Bildung leistungsfähiger Verbände theilweise auf eine Vereinigung derselben hinzuwirken.
Die Provinzialvertretungen werden außerdem die Wahlen für die Einkommensteuer-Kommissionen, für die Rentenbank-Kommissionen und für die Ausschüsse zur Vertheilung der Kriegsleistungen zu vollziehen und einzelne Gesetze von provinzieller Bedeutung vorzubcrathen haben, wie z. B. die Gesetzentwürfe über Ausdehnung des Gesetzes, betreffend das Deichwesen, auf die Provinzen Schleswig-Holstein und Hannover, über die Ablösung derReallasten in Schleswig-Holstein, die öffentlichen Immobiliar-Feuer-Versicherungsanstalten in Schleswig- Holstein, die Dotation für den kommunalständischen Verband des R.-B. Wiesbaden, die Organisation der ständischen Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein und Nassau u. s. W.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R, v° Decker),