Einzelbild herunterladen
 

ALonnenrentsprett? JnserttonspreiS:

Jährlicher (inci. Stempel, 1 Thlr. 12 SA» 19 Hlr. Mr Die Ispaltigc Garmondzeile oder deren um

Halbjährl. - 21 , 5 ,. ^W^WUW °as erste Mal »/i, die folgende« Male V» Sgr. Sierteljiidrl., , 10 8 ^ 2spaltige Wa, , «'»

Das einzelne Blatt , 1 . Wattige , 2V1, , , 1 /

HaMuer Kreisblatt.

Erscheint Mittwochs und Samstags.

Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Jüger'scke« Buck-, Papier- ». Sandkerten«Handlung zu Frankfurt a. M. sowie bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annocen in Bremen und dem Annoneen-Bureau von Th. Dietrich S? Eo. Cassel entgegengenommen.

M 36. Samstag, den 6. Mai. L8^Z.

Amtlicher Theil.

B e k a n W L m a ch A n g.

Nachdem zur Vornahme der, im §. 8 der Verordnung vom 3U Dezember 1828 vorgeschriebenen, allgemeinen öffentlichen Schutz- pocken-Jmpfung für das gegenwärtige Jahr im Einverständnisse mit dem Stadtphysikate hier: der 9. Mai ö. I für die Altstadt, Vorstadt und Vorwerke, der 16. Mai d. J. für die Neustadt und zur Revision der am 9. d. M. Geimpften, der 20. Mai b. J. zur Revision der am 16. d. M. Geimpften und zwar an jedem der erwähnten Tage Nachmittags 3 Uhr, bestimmt worden, so wird dieses den Eltern oder Angehörigen der in dem Jahre 1870 und früher dahier oder auswärts geborenen, hierselbst noch nicht zur Revision gestellten, hiesigen Kinder mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß sie dieselben in den genannten Terminen auf das Neustädter Rathhaus dahier zur Impfung bezw. Revision zur gieße zu bringen oder die etwa bereits und mit Erfolg geschehene Impfung durch ärztliche Zeugnisse im Termine nachzuweisen, auch von dem früher erfolgten Ableben solcher Kinder Anzeige zu machen und, wenn Krankheit des einen oder andern Kindes die einstweilige Aussetzung der Impfung erfordern sollte, darüber ärztliches Zeugniß beizubringen haben.

Jede Zuwiderhandlung hiergegen zieht die im §. 21 der erwähnten Verordnung vom 31. Dezember 1828 erwähnten Strafen nach sich, welche für diesmal unnachsichtlich werden herbeigeführt werden.

Das Publikum wird gleichzeitig darauf aufmerksam gemacht, daß die Menschenblattern in der neuesten Zeit eine auffallende Ver­breitung genommen haben und auch in hiesiger Stadt und Umgegend herrschen. Es empfiehlt sich deshalb, da eine einmalige Impfung nur für eine gewisse Reihe von Jahren schützt, sich nachimpfen zu lassen und wird hierzu in den obigen öffentlichen Jmpfterminen Gelegenheit gegeben.

Hanau, den 1. Mai 1871.

Der Landrath: Schrötter.

Bekanntmachung.

Es Wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Herr Finanz-Minister in Ausführung des §. 14 der gesetzlichen Anweisung über das Verfahren bei Ermittelung des Reinertrags der Liegenschaften Behufs anderweit?» Regelung der Grundsteuer in den Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover und Hessen-Nassau den Königl. Landrath Freiherr» von Schrötter zu Hanau zum Veranlagungs-Commissay für die Leitung des Abschätzungswerks in dem Kreise Hanau ernannt hat.

Cassel, den 25. April 1871.

Der Bezirkscommissar für die Regelung der Grundsteuer.

Ober-Regierungs-Rath Wilhelmy.

vt. Colmann.

Für den Friedrich Karl Wilhelm Wörn er aus Hanau, geboren am 3. Januar 1853, ist um Entlassung aus dem diesseitigen Unterthanenverbande, Behufs Auswanderung nach Amerika, nachgesucht worden.

Hanau, den 29. April 1871.

Der Landrath: Schrötter.

Vom 12. auf den 13. v. M. find auf der Aschaffenburger Straße zwei Lindenstämmchen gefrevelt und zwei Baumstangen ent­wendet worden.

Hanau, den 29. April 1871.

Der Landrath: Schrötter.

Unter Hinweisung auf die Bestimmungen in der Kurhessischen Verordnung vom 31. Dezember 1828 ergebt an die Herren Bürgermeister die strengste Weisung, von dem etwaigen Ausbruch der Menschenblattern in jedem einzelnen Falle sofort anher Anzeige zu machen.

Etwa eintretende Versäumnisse werden geahndet werden. Es wird hierbei noch darauf aufmerksam gemacht, daß die nächsten Angehörigen oder Haüsgenosseu gesetzlich verpflichtet sind, dem Orlsvorstand ungesäumt Anzeige zu machen, wenn Jemand von den Menschenblattern befallen wird.

Zugleich ersuche ich die Herren Aerzte des Kreises, bei vertretender Behandlung von Blatternkranken gefälligst umgehend eine Anzeige an das Kreisphhsikat gelangen zu lassen.

Hanau, den 2. Mai 1871.

Der Landrath: Schrötter.