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Bekanntmachung.
Vollständig probenmäßige Signatur- Marken für solche Postpäckereien, deren Signatur-Adresse nicht auf den Sendungen (z. B. Beuteln, Körben rc.) selbst angebracht werden kann, zu welchen daher sogenannte Fahnen in Anwendung kommen müssen, verkauft der Papier- und Schreib- materialien-Händler Herr Carl Schulz, Langgaffe Nr. 62 in Hanau, zu den mit demselben verabredeten billigen Preisen und zwar:
5 Stück von Pergament größerer Sorte für 3 Sgr.
5 Stück von Pergament kleinerer Sorte für 2| Sgr.
, 5 Stück von Hanfpapier mit Leinwand- Einlage größerer Sorte für 1| Sgr.
5 Stück von Hanfpapier mit Leinwand- Einlage kleinerer Sorte für 1| ®gr.
Diese Signatur-Marken sind mit einer Oese versehen, um sie mittelst Bindfaden an der Sendung befestigen zu können.
Dem Publikum wird solches zur Kenntniß gebracht.
Hanau, den 19. April 1871.
Postamt.
Lins.
Um Auskunft über den dermaligen Aufenthaltsort des Gustav Kronenberger von Großauheim wird ersucht.
Hanau, den 14. April 1871.
Königl. Polizei-Anwaltschaft.
__Sporleder.________
Bekanntmachung.
Beschaffenheit der durch die Post zu versendenden Packete.
Es besteht noch vielfach die Gewohnheit, die mit der Post zu versenden Packete nur durch Buchstaben oder Zeichen zu signiren. Bei der starken Zunahme des Post-Packet- verkehrs ist aber zur Vermeidung von Verwechselungen auf das Dringendste zu empfehlen, wenn irgend möglich die vollständige Adresse des Empfängers, übereinstimmend mit dem Begleitbriefe, auf dem Packete anzugeben, also, nach dem üblichen technischen Ausdruck, die Packete per Adresse z u signiren. Dadurch wird eine erhöhte Sicherheit für die richtige Ueberkunft der Sendungen erreicht. Dies hat sich in überzeugendster Weise bei dem Feldpostverkehr herausgestellt, wo ohne das Hülfsmittel der Sig- nirung per Adresse der Päckereivienst nicht ausführbar gewesen wäre. Um die ge
machten Erfahrungen auch für den Friedensverkehr zu verwerthen, richtet das General-Postamt daher an die Absender das Ersuchen, die Signirung der Packete per Adresse als Regel anzunehmen. In den Fällen, wo die Adresse wegen der Beschaffenheit des Verpackungsmaterials sich unmittelbar auf das Packet selbst nicht gut schreiben^läßt, empfiehlt es sich, dieselbe auf ein Stück festen Papiers, eine Corre- spondenzkarte u. s. w. niederzuschreiben und diese auf der Sendung mittelst Klebestoffes, Aufnähens rc. haltbar zu befestigen. Es ist nicht allein zulässig, sondern auch zweckmäßig, wenn auf diesen Signatur-Adressen, und zwar auf deren oberem Theile zugleich der Name, die Firma rc. des Absenders angegeben ist; eine Verpflichtung dazu besteht jedoch keinesweges. Bei Beuteln, Körben, Wild u. s. w. kann die Signatur- Adresse auf sogenannten Fahnen, am Besten von Pergamentpapier, Hanfpapier mit Leinwand-Einlage, oder auch von Leder, papierbeklebtem Holz u. s. w. angebracht werden.
Berlin, April 1871.
General-Postamt. Stephan.
PrivaL-Anzeigen.
Gestickte Vorhänge
in A'Mil und Moll, sowie alle sonstigen VoräsaiigstofTe, empfiehlt in allen Breiten und Qualitäten
(758) Äe «F. C^M$e
Bekanntmachung.
Dis große Haupt- und SMuß-ZLehung der 259ften vorn Staate garantirten Gsld-Verloosung beginnt schon am 5. Mai 1871 und endigt am 19 Mai 1871 und bringt dieselbe in der kurzen Zeit von 14 Tagen
MM" Einen Haupttreffer von event. 1edS,GK«d Thaler, einen Gewinn von 60,000 Thlr., 40,000 Thlr., 20,000 Thlr., 16,000 Thlr., 8000 Tblr., 2 ä 6000 ‘ Thlr., 2 ä 4800 Thlr., 2 ä 4000 Thlr., 2 ä 3200 Thlr., 3 ä -2400 Thlr., 6 ä 2000 Thlr., 12 ä 1200 Thlr., 100 ä 800 Thlr., 150 ä 400 Thlr., 200 ä 200 Thlr., 217 a 80 Thlr., 10800 ä 44 Thlr., sowie 61,500 Thlr. in Freiloosen, im Ganzen die enorme Summe von ca.
Einer Million Thaler 1
zur Entscheidung.
Derjenige Gewinn lvon 800 Thlr. aufwärts), welcher als letzter Treffer aus dem Glücksrade hervorgeht, erhält als Zugabe ,
Eine Prämie von 60,000 Thaler.
Es werden hierbei nur Gewinne gezogen, und beträgt der geringste 44 Thlr. — Kein Bsthei- ligter geht leer aus. — Die Gewinne werden nach Erscheinen der officiellen, gedruckten Gewinn-Listen gegtn Einlieferung der gezogenen Loose von mir, dem unterzeichneten Einnehmer, sofort in Silber oder Banknoten ausgezahlt. — Die Ziehung geschieht öffentlich in der Staats-Kanzlei von zwei beeidigten Notaren in Gegenwart eines Vertreters der Finanz-Deputation und der Interessenten.
Die vom Staate ausgegebenen Original-Antheil-Looie a 5 Thlr., 10 Thlr., 20 Thlr. und die Boll-Loose A 40 Thlr. sind gegen Einsendung des entsprechenden Betrages nur von mir direct zu beziehen.
Bei der Nähe der Ziehung wolle man mir die Bestellungen demnächst direct durch die Post zugehen lassen, damit ich im Stande bin, alle Wünsche rechtzeitig zu befriedigen.
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Meine Auftraggeber erhalten die officiellen Gewinn-Listen dieser Ziehung mit der nöthigsten Mittheilung unentgeltlich unter Couvert franco zugesandt. — Auf Verlangen werden größere Gewinne telegraphisch angezeigt.
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