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Bebra-Hanauer
auf dem Bahnhöfe Elm
Eisenbahn.
Die Herstellung eines L
soll im Wege der Submission vergeben werden.
Der Verding erfolgt in folgenden Loosen:
a. Loos I: Erd-, Maurer-, Schreiner-, Weißbinder-, Glaser- und theilweise auch Schlosserarbeiten;
b. „ II: Schlosser- und Schmiedearbeiten;
c. „ III: Zimmerarbeiten;
d. „IV: Dachdeckerarbeiten;
auch werden Offerten aus die Ausführung des ganzen Baues entgegen genommen.
Zeichnungen, Bedingungen und Kostenanschläge sind im Bureau des Eisenbahn- Baumeisters in Han an, sowie bei der unterzeichneten Stelle einzusehen, auch können die Bedingungen und Kostenanschläge, nebst Submissionsformularen, von den erwähnten Stellen gegen Erstattung der Copialien (20 Sgr.) bezogen werden.
Die Offerten sind franco, versiegelt und mit der Aufschrift:
„Submission auf Ausführung von Arbeiten zur Herstellung des Locomotiv- schuppens auf Bahnhof Sim",
bis spätestens zu dem 14. April d I., Vormittags 10 Uhr, bei der Betriebs- Jnspeclion zu Fulda einzureichen, woselbst solche in Gegenwart der etwa ers hienenen Submittenten eröffnet werden.
Fulda, den 27. März 1871.
Der Betriebs - Jnspector
(596) Wintelcu.
Hanauer Gas-Anlehen.
Die Stadt Han au beabsichtigt, zur Zahlung des Kaufpreises für das Gaswerk dahier eine Anleihe im Belauf von 100,000 Thalern, mittelst Ausgabe von auf den Inhaber lautenden zu 5 pCt. verzinslichen Obligationen a 100. bezw. 500 Thalern zu machen, welche im Wege der Ver- loosung, vom Jahr 1876 ab, in längstens 20 Jahren wieder zurückgezahlt werden soll.
Die näheren Bedingungen, unter welchen das landesherrliche Privileg zur Obligationen - Ausgabe nachgesucht ist, können nebst dem Plan für die vorgesehene Amortisation auf dem Stadthaufe eingesehen werden.
Die Obligationen sollen, nach eingegangener landesherrlicher Genehmigung, verzinslich vom 1. Juli 1871 ab, ausgegeben werden.
Inzwischen werden Einzahlungen auf die Anleihe auf hiesiger Stadtkämmerei, sowie bei den hiesigen Bankhäusern:
A. Sonneberg,
J. Benjamin und
J. Baron et Comp.
gegen Jnterimsscheine schon von jetzt ab angenommen. Die Zinsvergütung für folche früheren Einzahlungen geschieht in der Weise, daß
im Laufe des Monats April gegen Zahlung von T hlr. 98 Sgr. 22^
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bis zum 20. Juni „ „ „ „ 99 „ 171j2
Jnterimsscheine von je 100 Thalern zu beziehen sind, gegen welche alsdann nach erlassener Bekanntmachung die Original - Obligationen mit Coupons über die vom 1. Juli 1871 ab laufenden Zinsen ohne jegliche weitere Verrechnung in Empfang zu nehmen sind.
Hanau den 31. März 1871.
Der Stadtrath Cassian.
(613)___-
Be^anntm -d?hmg Postverkehr für die deutschen Occupations- truppcn in Frankreich.
Gleichzeitig mit der Zurückgabe der Verwaltung des Landes-Postdienstes an die französischen Postbehörden ist zur Vermittelung des Postverkehrs für die in den occupirten Gebietstheilen Frankreichs ver-
vt. Neumann, bliebenen deutschen Truppen ein besonderer deutscher Feldpostdienst organisirt worden. Demzufolge werden nach und aus den obengedachlen Gebietstheilen ohne Portoansatz befördert:
1) in Militairdienst-Angelegenheiten: gewöhnliche und recommandirte Briefe, Zeitungen, Drucksachen und Geldsendungen;
2) in Privat-Angelegenheiten der Mili- tairs und Militairbeamten:
gewöhnliche Briefe bis zum Gewichte von 4 Loth einschließlich, Zeitungen und Geldbriefe mit einem declarirten Werthinhalte unter und bis zu 50 Thalern einschließlich.
Packete in Militairdienst-Angelegenheiten werden zwar ebenfalls portofrei befördert, jedoch nur nach und aus solchen Orten, an denen eine deutsche Feldpostanstalt sich befindet.
Die Beförderung von Privatpäckereien ist vorläufig ausgeschlossen; weitere Bestimmung bleibt Vorbehalten.
Die etwaige Correspondenz zwischen den Militairs rc. und den französischen Landesbewohnern unterliegt der internen französischen Portotaxe.
Berlin, den 22. März 1871. General-Postamt. Stephan.
i Bekanntmachung.
; Correspondenzverkehr nach und aus den occu- Picten französischen Gebietstheilesi.
' In Folge eines mit der Postverwaltung i von Frankreich getroffenen Uebereinkommens wird der Landes postdienst, soweit derselbe auf französischem Gebiete bisher von der .deutschen Postverwaltung ausgeübt wurde, nunmehr wieder an die französische Postvcrwaltung zurückgegeben, selbstverständlich mit Ausnahme des bereits definitiv auf deutschem Fuß eingerichteten Postwesens ,im Elsaß und in Deutsch-Lothringen.
Auf die Correspondenzen nach und aus den vorgedachten französischen Gebietß- theilen kommen daher vom 24. März ab die vor Ausbruch des Krieges in Kraft gewesenen, auf den Postverträgen mit Frankreich beruhenden Taxen und Versendungs- bedinguugen vorläufig wieder in Anwendung. Danach kostet von jetzt ab beispielsweise ein einfachor (bis ^ Loth-schwerer) frankirter Brief
aus Cöln nach Reims 3| Groschen,
„ Berlin „ Ranch 4| „
In Bezug auf den Correspondenzverkehr mit dem Elsaß und Deutsch-Lothringen behält es dagegen bei den bestehenden deutschen Bestimmungen sein Bewenden.
Es beträgt mithin beispielsweise das * Porto für einen einfachen (bis 1 Loth | schweren) frankirten Brief aus Berlin nach . Metz 1 Groschen.
Berlin, den 21. März 1871.
General-Postamt.
Stephan.
Realschule.
Das neue Schuljahr 1871/72 beginnt Montag den 1 7. April.
Die Anmeldungen zur Aufnahme neu zugehender Schüler werden in den Vormittagsstunden des 14. und 15. April in dem Geschäftslokale des Unterzeichneten entgegen genommen.
Hanau, den 1. April 1871.
Der Director
(635) Dr. Herwig.
Erledigt.
; Die zweite Schulstelle zu Bottendorf, im Kreise Frankenberg.