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(Gefundene Gegenstände.) Ein schwarz-weiß karrirtes Halstuch. Eine gedruckte Schürze. Ein Portemonnaie mit 10 kr. Ein Portemonnaie mit 2 fL Ein Kinderhandschuh. Ein Gesangbuch. Eine Spannkette. Ein Strohkäppchen. Eine lederne Tasche mit Stahlkette und Taschentuch. Eine Cigarrenspitze. Ein wollener Kinder-Shawl. Ein Knickfänger. Eine Tafel mit zwei Zeichnungen. Ein Fernglas. Ein brauner Frauengürtel.
(Verlorene Gegenstände.) Ein Portemonnaie mit 5 fl. Eine Orleansschürze. Ein Portemonnaie mit ca. 1 Thlr. Ein Portemonnaie mit ca. 2 fl.
(Entlaufen.) Ein Tigerhund und zwei Angorakatzen.
Die gefundenen Gegenstände können im Polizei-Bureau in Empfang genommen werden; die Finder der verlorenen Gegenstände, vor deren Ankauf gewarnt wird, werden zur Ablieferung aufgefordert.
Hanau, den 31. März 1871.
Der Landrath: Schrotte»'.
Oeffentliche Bekanntmachungen.
Bebra-Hanauer Eisenbahn.
Die Herstellung eines Locomotivschuppens mit 4 Ständen auf dem Bahnhöfe Elm soll im Wege der Submission vergeben werden.
Der Verding erfolgt in folgenden Loosen:
a. Loos I: Erd-, Maurer-, Schreiner-, Weißbinder-, Glaser- und theilweise auch Schlosserarbeiten;
b. „ II: Schlosser- und Schmiedearbeiten;
c. „ III: Zimmerarbeiten;
d. „IV: Dachdeckerarbeiten;
auch werden Offerten auf die Ausführung des ganzen Baues entgegen genommen.
Zeichnungen, Bedingungen und Kostenanschläge sind im Bureau des Eisenbahn- Baumeisters in Hanau, sowie bei der unterzeichneten Stelle einzusehen, auch können die Bedingungen und Kostenanschläge, nebst Submissionsformularen, von den erwähnten Stellen gegen Erstattung der Copialien (20 Sgr.) bezogen werden.
Die Offerten sind franco, versiegelt und mit der Aufschrift:
»Submission auf Ausführung von Arbeiten zur Herstellung des Locomotivschuppens auf Bahnhof Elm",
bis spätestens zu dem IL. April d. I., Vormittags 10 Uhr, bei der Betriebs- Juspection zu Fulda einzureichen, woselbst solche in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden.
Fulda, den 27. März 1871.
Der Betriebs - Juspector
(596) ^^intelen.
Die Abfuhr der in den Abtritten des hiesigen Landkrankenhauses sich ergebenden, durch eine pneumatische Einrichtung zu- sammengezogenenFäcalien, welche den werthvollsten Dünger liefern, soll vergeben werden.
Es wird dies zur Kenntniß, insbesondere des Landwirthschaft treibenden Publikums, - mit dem Bemerken gebracht, daß die Abfuhr sehr leicht gemacht ist, sich jedoch für eine regelmäßige Abholung von 3 zu 3 Tagen verpflichtet werden muß.
Offerten wolle man binnen 8 Tagen abgeben.
Hanau, den 24. März 1871.
Die Direction des Landkrankenhauses.
(586) S ch r ö t t e r.________________
Gesamt tm^dimig Postverkehr für die deutschen Occupations- truppen in Frankreich.
Gleichzeitig mit der Zurückgabe der Verwaltung des Landes-Postdieystes an die französischen Postbehörden ist zur Vermittelung des Postverkehrs für die in den occupirten Gebietstheilen Frankreichs verbliebenen deutschen Truppen ein besonderer deutscher Feldpostdienst organisirt worden.
Demzufolge werden nach und aus den obengedachten Gebietstheilen ohne Portoansatz befördert:
1) in Militairdienst Angelegenheiten: gewöhnliche 1 und recommandirte Briefe, Zeitungen, Drucksachen und Geldsendungen;
2) in Privat-Angelegenheiten der Mili- tairs und Militairbeamten:
gewöhnliche Briefe bis zum Gewichte von 4 Loth einschließlich, Zeitungen und Geldbriefe mit einem declarirten Werthinhalte unter und bis zu 50 Thalern einschließlich.
Packete in Militairdienst-Angelegenheiten werden zwar ebenfalls portofrei befördert, jedoch nur nach und aus solchen Orten, an denen eine deutsche Feldpostanstalt sich befindet.
Die Beförderung von Privatpäckereien ist vorläufig ausgeschlossen; weitere Bestimmung bleibt Vorbehalten.
Die etwaige Correspondenz zwischen den Militairs rc. und den französischen Landes- bewohnern unterliegt der internen französischen Portotaxe.
Berlin, den 22. März 1871. General-Postamt.
__ Stephan. __
Bekanntmachung.
Correspondenzverkehr nach und aus den occu- Pirten französischen Gebietstheilen.
In Folge eines mit der Postverwaltung von Frankreich getroffenen Uebereinkommens wird der Landespostdienst, soweit derselbe auf französischem Gebiete bisher von der deutschen Postverwaltung ausgeübt wurde, nunmehr wieder an die französische Postverwaltung zurückgegeben, selbstverständlich mit Ausnahme des bereits definitiv auf
deutschem Fuß eingerichteten Postwesens im Elsaß und in Deutsch-Lothringen.
Auf die Correspondenzen nach und aus den vorgedachten französischen Gebietß- theilen kommen daher vom 24. März ab die vor Ausbruch des Krieges in Kraft ge- wesenen, auf den Postverträgen mit Frankreich beruhenden Taxen und Versendungsbedingungen vorläufig wieder in Anwendung. Danach kostet von jetzt ab beispielsweise ein einfacher (bis ^ Loth schwerer) frankirter , Brief
aus Cöln nach Reims 3| Groschen, „ Berlin „ Ranch 4| „
In Bezug auf den Correspondenzverkehr mit dem Elsaß und Deutsch-Lothringen behält es dagegen beiden bestehenden deutschen Bestimmungen sein Bewenden.
Es beträgt mithin beispielsweise daS Porto für einen einfachen (bis 1 Loth schweren) frankirten Brief aus Berlin nach Metz 1 Groschen.
Berlin, den 21. März 1871.
General-Postamt.
Stephan.
Bekanntmachung.
Briefverkehr mit Rußland
Bei Briefen nach Rußland ist es zur Sicherung der richtigen Spedition von Wichtigkeit, daß, wenn auf denselben der Bestimmungsort in Russischer Schrift auS- gedrückt wird, die betreffende Angabe außerdem in Deutscher, Französischer oder Englischer Schreibweise erfolge, weil die russischen Schriftzüge den Postanstalten nicht überall hinlänglich bekannt sind.
Auch muß bei Briefen nach weniger bekannten Orten Rußlands die Lage des Bestimmungsortes durch zusätzliche Angabe des Gouvernements rc. außer Zweifel ge- ! stellt werden.
Berlin, den 26. März 1871. General-Postamt.
Stephan.
Die Maurer- und Pflasterarbeiten zu den diesjährigen Bauherstellungen an und ■ in den Gebäuden der Domaine Kinzig- i heimerhof sollen im Wege des öffentlichen Submissionsverfahrens zur Verdingung gelangen. Bezügliche Offerten sind bis zum 20 April b. I. an den Unterzeichneten ein- zusendeN, in dessen Geschäftslokal Anschlags- auszüge und Bedingungen,zur Einsicht aufliegen.
Hanau, den 30. März 1871. Der Landbaumeister (620) Koppen.
Erledigt
Die israelitische Lehrer- und Vorsänger- stelle zu Orb.