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(Gefundene Gegenstände.) Ein schwarz-weiß karrirtes Halstuch. Eine gedruckte Schürze. Ein Portemonnaie mit 10 kr. Ein Portemonnaie mit 2 fL Ein Kinderhandschuh. Ein Gesangbuch. Eine Spannkette. Ein Strohkäppchen. Eine lederne Tasche mit Stahlkette und Taschentuch. Eine Cigarrenspitze. Ein wollener Kinder-Shawl. Ein Knickfänger. Eine Tafel mit zwei Zeichnungen. Ein Fernglas. Ein brauner Frauengürtel.

(Verlorene Gegenstände.) Ein Portemonnaie mit 5 fl. Eine Orleansschürze. Ein Portemonnaie mit ca. 1 Thlr. Ein Portemonnaie mit ca. 2 fl.

(Entlaufen.) Ein Tigerhund und zwei Angorakatzen.

Die gefundenen Gegenstände können im Polizei-Bureau in Empfang genommen werden; die Finder der verlorenen Gegenstände, vor deren Ankauf gewarnt wird, werden zur Ablieferung aufgefordert.

Hanau, den 31. März 1871.

Der Landrath: Schrotte»'.

Oeffentliche Bekanntmachungen.

Bebra-Hanauer Eisenbahn.

Die Herstellung eines Locomotivschuppens mit 4 Ständen auf dem Bahnhöfe Elm soll im Wege der Submission vergeben werden.

Der Verding erfolgt in folgenden Loosen:

a. Loos I: Erd-, Maurer-, Schreiner-, Weißbinder-, Glaser- und theilweise auch Schlosserarbeiten;

b. II: Schlosser- und Schmiedearbeiten;

c. III: Zimmerarbeiten;

d.IV: Dachdeckerarbeiten;

auch werden Offerten auf die Ausführung des ganzen Baues entgegen genommen.

Zeichnungen, Bedingungen und Kostenanschläge sind im Bureau des Eisenbahn- Baumeisters in Hanau, sowie bei der unterzeichneten Stelle einzusehen, auch können die Bedingungen und Kostenanschläge, nebst Submissionsformularen, von den erwähnten Stellen gegen Erstattung der Copialien (20 Sgr.) bezogen werden.

Die Offerten sind franco, versiegelt und mit der Aufschrift:

»Submission auf Ausführung von Arbeiten zur Herstellung des Locomotiv­schuppens auf Bahnhof Elm",

bis spätestens zu dem IL. April d. I., Vormittags 10 Uhr, bei der Betriebs- Juspection zu Fulda einzureichen, woselbst solche in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden.

Fulda, den 27. März 1871.

Der Betriebs - Juspector

(596) ^^intelen.

Die Abfuhr der in den Abtritten des hiesigen Landkrankenhauses sich ergebenden, durch eine pneumatische Einrichtung zu- sammengezogenenFäcalien, welche den werth­vollsten Dünger liefern, soll vergeben werden.

Es wird dies zur Kenntniß, insbesondere des Landwirthschaft treibenden Publikums, - mit dem Bemerken gebracht, daß die Ab­fuhr sehr leicht gemacht ist, sich jedoch für eine regelmäßige Abholung von 3 zu 3 Tagen verpflichtet werden muß.

Offerten wolle man binnen 8 Tagen ab­geben.

Hanau, den 24. März 1871.

Die Direction des Landkrankenhauses.

(586) S ch r ö t t e r.________________

Gesamt tm^dimig Postverkehr für die deutschen Occupations- truppen in Frankreich.

Gleichzeitig mit der Zurückgabe der Ver­waltung des Landes-Postdieystes an die französischen Postbehörden ist zur Ver­mittelung des Postverkehrs für die in den occupirten Gebietstheilen Frankreichs ver­bliebenen deutschen Truppen ein besonderer deutscher Feldpostdienst organisirt worden.

Demzufolge werden nach und aus den obengedachten Gebietstheilen ohne Porto­ansatz befördert:

1) in Militairdienst Angelegenheiten: gewöhnliche 1 und recommandirte Briefe, Zeitungen, Drucksachen und Geldsendungen;

2) in Privat-Angelegenheiten der Mili- tairs und Militairbeamten:

gewöhnliche Briefe bis zum Gewichte von 4 Loth einschließlich, Zeitungen und Geldbriefe mit einem declarirten Werthinhalte unter und bis zu 50 Thalern einschließlich.

Packete in Militairdienst-Angelegenheiten werden zwar ebenfalls portofrei befördert, jedoch nur nach und aus solchen Orten, an denen eine deutsche Feldpostanstalt sich befindet.

Die Beförderung von Privatpäckereien ist vorläufig ausgeschlossen; weitere Be­stimmung bleibt Vorbehalten.

Die etwaige Correspondenz zwischen den Militairs rc. und den französischen Landes- bewohnern unterliegt der internen franzö­sischen Portotaxe.

Berlin, den 22. März 1871. General-Postamt.

__ Stephan. __

Bekanntmachung.

Correspondenzverkehr nach und aus den occu- Pirten französischen Gebietstheilen.

In Folge eines mit der Postverwaltung von Frankreich getroffenen Uebereinkommens wird der Landespostdienst, soweit der­selbe auf französischem Gebiete bisher von der deutschen Postverwaltung ausgeübt wurde, nunmehr wieder an die französische Postverwaltung zurückgegeben, selbstverständ­lich mit Ausnahme des bereits definitiv auf

deutschem Fuß eingerichteten Postwesens im Elsaß und in Deutsch-Lothringen.

Auf die Correspondenzen nach und aus den vorgedachten französischen Gebietß- theilen kommen daher vom 24. März ab die vor Ausbruch des Krieges in Kraft ge- wesenen, auf den Postverträgen mit Frank­reich beruhenden Taxen und Versendungs­bedingungen vorläufig wieder in Anwendung. Danach kostet von jetzt ab beispielsweise ein einfacher (bis ^ Loth schwerer) frankirter , Brief

aus Cöln nach Reims 3| Groschen, Berlin Ranch 4|

In Bezug auf den Correspondenzverkehr mit dem Elsaß und Deutsch-Lothringen be­hält es dagegen beiden bestehenden deutschen Bestimmungen sein Bewenden.

Es beträgt mithin beispielsweise daS Porto für einen einfachen (bis 1 Loth schweren) frankirten Brief aus Berlin nach Metz 1 Groschen.

Berlin, den 21. März 1871.

General-Postamt.

Stephan.

Bekanntmachung.

Briefverkehr mit Rußland

Bei Briefen nach Rußland ist es zur Sicherung der richtigen Spedition von Wichtigkeit, daß, wenn auf denselben der Bestimmungsort in Russischer Schrift auS- gedrückt wird, die betreffende Angabe außer­dem in Deutscher, Französischer oder Eng­lischer Schreibweise erfolge, weil die rus­sischen Schriftzüge den Postanstalten nicht überall hinlänglich bekannt sind.

Auch muß bei Briefen nach weniger be­kannten Orten Rußlands die Lage des Be­stimmungsortes durch zusätzliche Angabe des Gouvernements rc. außer Zweifel ge- ! stellt werden.

Berlin, den 26. März 1871. General-Postamt.

Stephan.

Die Maurer- und Pflasterarbeiten zu den diesjährigen Bauherstellungen an und in den Gebäuden der Domaine Kinzig- i heimerhof sollen im Wege des öffentlichen Submissionsverfahrens zur Verdingung ge­langen. Bezügliche Offerten sind bis zum 20 April b. I. an den Unterzeichneten ein- zusendeN, in dessen Geschäftslokal Anschlags- auszüge und Bedingungen,zur Einsicht auf­liegen.

Hanau, den 30. März 1871. Der Landbaumeister (620) Koppen.

Erledigt

Die israelitische Lehrer- und Vorsänger- stelle zu Orb.