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MuszügG aus dem Oesfeutlichen Anzeiger zum Amtsblatt der König!. Regierung zu Cafsel.
Niederzell. Dem Anträge der Gläubiger entsprechend, wird an Stelle des auf den 12. April d. J. bestimmten Termins zum Verkaufe der dem Müller Johannes Mülhause aus der Rosenmühle bei Niederzell gehörigen'Immobilien und Mobilien Termin auf Donnerstag den 30. d. M., Morgens 9 Uhr, auf die Rosenmühle, im Amtsgerichtsbezirke Steinau, anberaumt.
I Packele in Militairdienst-Ängelegenheiten ; werden zwar ebenfalls portofrei befördert, : jedoch nur nach und aus solchen Orten,
Der unterm 11. d. M. gegen Marie Schling! off von Schlierbach erlassene Steckbrief wird als erledigt zurügezogen. Hanau, den 25. März 1871.
Der Staatsanwalt.
Für denselben: Sporled er.
Bek^rnrtma chung. Postverkehr für die deutschen Occupations- truppen in Frankreich.
Gleichzeitig mit der Zurückgabe der Verwaltung des Landes - Postbienstes an die französischen Postbehörden ist zur Vermittelung des Postverkehrs für die in den occupirlen Gebietstheilen Frankreichs verbliebenen deutschen Truppen ein besonderer deutscher Feldpostdienst organisirt worden.
Demzufolge werden nach und aus den obengedachten Gebietstheilen ohne Portoansatz befördert:
1) in Mililairdienst-Angelegenheiten: gewövnliche und recommandirte Briefe, Zeitungen, Drucksachen und
- Geldsendungen;
2) in Privat-Angelegenheiten der Mili- tairs und Militairdcamten: gewöhnliche Briefe bis zum Gewichte von 4 Loth einschließlich, Zeitungen und Geldbriefe mit einem declarirten ____Werthinhalte unter und bis zu £0 Thalern etnMlneMchi
j an denen eine deutsche Feldposianstalt sich ; befindet.
Die Beförderung von Privatpäckereien ist vorläufig ausgeschlossen; weitere Bestimmung bleibt Vorbehalten.
Die etwaige Correspondenz zwischen den Militairs rc. und den französischen Landesbewohnern unterliegt der internen französischen Portotaxe.
Berlin, den 22. März 1871.
General-Postamt.
S t e p ham__________
Die Abfuhr der in den Abtritten des hiesigen Lanokrankenhauses sich ergebenden, ! durch eine pneumatische Einrichtung zu- sammengezögenenFöcalien, welche den werth- vollst-n Dünger liefern, soll vergeben werden.
Es wird dies zur Kenntniß, insbesondere ! des Landwirtbschast treibenden Publikums, mit dem Bemerken gebracht, daß die Abfuhr sehr leicht gemacht ist, sich jedoch für eine regelmäßige Abholung von 3 zu 3 Tagen verpflichtet werden muß.
Offerten wolle man binnen 8Tagen abgeben.
Hanau, den 24. März 1871.
Die Direction des Landkrankenhauses.
(586) Schrötter.
Bekanntmachung.
Correspondruzverkehr nach und aus den occu- Pirten französischen Gebietstheilen.
In Folge eines mit der Postverwaltung von Frankreich getroffenen Uebereinkommens wird der Landespostdienst, soweit .derselbe auf französischem Gebiete bisher von der deutschen Postverwaltung ausgeübt wurde, nunmehr wieder an die französische Postverwaltung zurückgegeben, selbstverständlich mit Ausnahme des bereits definitiv auf deutschem Fuß eingerichteten Postwesens im Elsaß und in Demsch-Lothringen.
Auf die Correspondenzen nach und aus den vorgedachten französischen Gebiets- thcilen kommen daher vom 24. März ab die vor Ausbruch des Krieges in Kraft gewesenen, auf den Postverträgen mit Frankreich beruhenden Taxen und Versendungs- bedingungen vorläufig wieder in Anwendung. Danach kostet von jetzt ab beispielsweise ein einfacher (bis ^ Loth schwerer) frankirter Brief
aus Cöln nach Reims 3| Groschen,
„ Berlin „ Ranch 41 „
In Bezug auf den Correspondenzverkehr mit dem Elsaß und Deutsch Lothringen behält es dagegen beiden bestehenden deutschen Bestimmungen sein Bewenden.
Es beträgt mithin beispielsweise das Porto für einen einfachen (bis 1 Loth schweren) frankirten Brief aus Berlin nach Metz 1 Groschen.
Berlin, den 21. März 1871.
General-Postamt. Stephan.
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