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Hanauer Kreisblatt.

Erscheint Mittrsoeds und SamKags.

Inserate für dieses Bkn^.>--rder- außer bei der Expedition dieses Mattes auch bei der ISger'kcken Bu» Parier- -lanokarren-Hondli-i. zu Fra furt a. M. sowie bei E. Schlotte, Expedition für Hetkmgs-Annoeen in Bremen und dem Annoneen-Bureau von TK- Dirtrick Kk Co. Eassel entgegengenommen.

M 94. Samstag, den. März. ' 8^1

MS' AbonnenientS'Einladung*

Zu dem mit dem I. April d. J. beginnenden neuen Abonnement auf das hiesige 'Kreisblatt, welches wöchentlich zweimal, Mittwochs und Samstags, erscheint, erlauben wir uns "freundlichst einzuladen.

Der Abonue nentspreis beträgt hierorts pro Quartal nur 1<> S^r. 9 ^f., für auswärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postausschlag AI Sgr. Desyllung.cn für hier werden, bei der Expedition dieses Blattes, für aus­wärts von allen Postakstalten des An- und Auslandes entgegengenommey.

Inserate werden nach den am Kopfs dieses Blattes bemerkten Sätzen berechnet und finden bei dem großen Leser­kreis eine weite Verbreitung.

Die Expedition.

Auszug «aas Dem Amtsblatt.

Die am 22. b. M. ausgegebene Nr. 17 des Amtsblattes enthält außer bereits Mitgelheiltem: 1) Inhalt des 11. Stücks des Bundes-Gesetzblattes des Deutschen Bundes; 2) Inhalt des 5. Stücks der Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten; 3) die zufolge Allerhöchsten Erlasses vom 10. v. M. der Stadtgemeinde Gersfeld im Kreise Gersfeld widerruflich verliehene Be­rechtigung zur Erhebung eines Pflaster- und Brückengeldes für die Benutzung der durch Gersseld führenden Districtsstraße und der im Zuge dieser Straße belegenen Fuldabrücke sowie den deshalbigen Tarif betreffend; 4) Ministerialerlaß vom 2. b. M., wonach den gegenwärtig in Rußland bestehenden Gesetzen zufolge Russisch: Unterthanen beiderlei Geschlechts das Recht haben, sich mit Aus­ländern zu verheirathen, ohne verpflichtet zu sein, hierzu die specielle Genehmigung der Kaiserlichen Regierung einzuholen, sowie daß die Russische Unterthanenschaft mit zu denjenigen Rechten und Prärogativen gehört, welche ein Russischer Unterthan auf seine ausländische Ehefrau überträgt; 5) Personal-Chronik.

Personal-Chronik.

Der Regierungs-secretariats-Assistent Christoph Heinrich Joseph zu Cassel ist zum Kreissecretair bei dem Landrathsamte in RoteNburg ernannt worden.

Dem Pfarrer Johann Rudolph Heussner zu Ottrau ist die zweite Pfarrstelle in Ziegenhain verliehen worden.

Amtlicher Theil.

Das diesjährige Departements-Erfatz-Gefchäft für den Kreis Hanau wird in den Tagen vom 27. bis incl. 29. März c. im -Neustädter Rathhause hierselbst abgehalten.- werden, und an jedem Tage Morgens präcis 9 Uhr beginnen.

Zum Departements-Eisatz Geschäft haben sich diejenigen Militairpflichtigen, welche von der Kreiö-Ersatz-Commstfion

1. als dauernd unbrauchbar bezeichnet,

2. im dritten Konkurrenz-Jahre zur Ersatz-Reserve in Borschlag gebracht,

3. für brauchbar und einstellungsfähig erachtet,

, 4. alle diejenigen Soldaten, welche vor beendeter Dienstzeit von den Truppentheilen entlasten worden sind, einzufinden.

Die Eltern oder sonstigen Angehörigen, zu deren Gunsten wegen Arbeitsunfähigkeit Ansprüche auf ßuriidfteüunß begründet werden sollen, haben bei Reibung der Nichtberücksichtigung ihrer Ansprüche im Termine persönlich zu erscheinen, damit durch den anwesenden Militairarzt die Untersuchung ihrer Körpergebrechen vorgenommen werden kann.

Militairpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungsgrund der Vorladung zum Termine keine Folge leisten, oder welche bei Ausrufung ihres Namens im Termine nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thlr. oder entsprechender Gefängnißstrafe belegt und verlieren zugleich im ersteren Falle den aus etwaigen Reklamationsgründen erwachsenden Anspruch auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienst.

Jede Störung der Ordnung während des Geschäfts wird mit einer Geldstrafe bis zu 5 Thlr. oder mit einer entsprechenden Gefängnißstrafe geahndet. Eine gleiche Strafe trifft die Militairpflichtigen, welche im Termine ohne Erlaubniß der Ersatz Commission üch von dem Sammelplatz entfernen. Die Militairpflichtigen müssen vor der Departements - Ersatz - Commission sauber gewaschen und in reinlicher Kleidung erscheinen.

Die Herren Bürgermeister des Kreises haben diese Bekanntmachungen ihren Gemeinden zu veröffentlichen, die speciellen Ladungen, welche ihnen zugehen werden, den betreffenden Militairpflichtigen sofort zu behändigen, und sobald einer oder der andere