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Unsere Regierung hat in der Zuversicht auf das Ge­lingen der Friedensverhandlungen die Vertreter süd­deutscher Regierungen zu denselben zugezogen.

Die nächste Woche wird uns, wenn die bisherigen Anzeichen nicht trügen, mit Gottes Hülfe die Grund­lagen des wiederhergestellten Friedens bringen.

Belfort, der letzte Punkt in Frankreich, wo der Kampf noch fortdauerte, ist nunmehr unserer Armee übergeben, und damit zu­gleich der Kampf auf dem ganzen südöstlichen Kriegsschauplätze be­endigt worden.

Militärische und politische Beweggründe scheinen zusammengewirkt zu haben, um die Uebergabe Belforts zu beschleunigen,' doch waren die militärischen Gesichtspunkte an und für sich gewichtig genug, um eine baldige Entscheidung herbeizuführen.

Schon am 6. Februar, also noch vor der Eroberung der Pcrchcs, welche die Festung beherrschen, war im Aufträge kes Gouverneurs von Belfort ein Bericht an die französische Regierung erstattet wor­den, in welchem eS heißt:

»Der Ober - Kommandant ist entschlossen, seine Pflicht bis zum Ende zu vollziehen, doch kann er die Länge des Widerstandes, dessen der Platz fähig ist, besonders angesichts der durch die letzten Ereignisse auf die Garnison und die Bevölkerung gemachten Eindrücke, nicht bestimmen. Wenn die Regierung in der jetzigen Lage findet, neue Opfer wären unnütz, und daß es am Platze sei, die Festung zu über- geben, so würde der Gouverneur wünschen, die Regierung möge selbst die Bedingungen dieser Uebergabe verhandeln, Sorge dafür tragend, daß, angesichts der von der Festung noch besessenen Widerstandsfähig­keit , der Garnison gestattet würde, sich mit Waffen und Bagagcn auf den nächsten, von den Franzosen besetzten Punkt zu begeben.«

»Ueberzeugt, daß ein längerer Widerstand nur unnützes Blut­vergießen herbeiführen würde,« trat denn die französische ^Regierung, wie das amtliche Blatt mittheilt, mit der deutschen Regierung in Verhandlung, und am 15. Februar wurde zwischen GrafBismarck und Jules Favre ein Zusatz zu dem Waffenstillstandsvertrage be­schlossen, wonach Belfort unserer Belagerungsarmee mit allem Kriegs­material übergeben worden ist, die Garnison von Belfort aber den Platz mit allen kriegerischen Streu und mit den Waffen verlassen durfte.

Die deutsche Fahne weht seit dem 18. Februar auf dem Schlosse von Belfort und somit ist der ganze Elsaß nunmehr in unseren Händen, um, so Gott will, auf immerdar mit Deutschland vereinigt zu bleiben.

Der Kaiserliche Kriegsherr hat die Tapferkeit und heldenmüthige Ausdauer des Generals von Treskow und der braven Landwehr- truppen, die er befehligt, rühmend anerkannt.

Die Fahne des G». Infanterie-Regiments ist die einzige Fahne, die in dem ganzen Laufe des KriegeS unserer Armee verloren gegangen ist. Unter welchen ehrenvollen Umständen es geschah, darüber berichtet das -Militär-Wochenblatt« Folgendes:

Der Verlust einer Fahne in dem hartnäckigen Gefecht vor Dijon am 23. Januar, der das 2. Bataillon 8. Pommerschen Infanterie- Regiments Nr. 61 betroffen, wurde, den faktischen Verhältnissen ent­sprechend , durch die offizielle Depesche zur allgemeinen Kenntniß ge­bracht. Ein solches Ereigniß — das erste in den beiden gewaltigen Kriegen der Neuzeit, welche Preußen geführt — konnte nicht verfehlen, allgemeines Aufsehen zu erregen. Um so mehr beeilen wir unS, auf Grund der offiziellen Relation, die näheren Umstände darzulegen und nachzuweisen, in wie .ehrenvoller Weise das Bataillon seine Fahne verloren hat.

Das 2. Bataillon genannten Regiments, unter der interimisti­schen Führung des HauptmannS Kumme, erhielt gegen 4 Uhr Nach­mittags Befehl, zur Unterstützung des rechten Flügels, des ersten Treffens 4. Pommerschen Infanterie-Regiments Nr. 21, vorzurücken.

Das Bataillon ging, in Compagnie-Kolonnen aufgelöst, auf der Westseite der Chaussee und später der Eisenbahn vor.

Der Feind wurde unaufhaltsam in eiliger Flucht zurückgeworfen und gelang es den drei Compagnien, der 5., 6. und 7. Compagnie, welche sich nach dem äußersten rechten Flügel hiuzogen, über die all­gemeine Feuerlinie hinaus, bis in die Vorstadt von Dijon einzudrin- gen Hier jedoch angekommen, erhielten sie von der Eisenbahn her, so wie aus den Häusern der Vorstadt, ein so kräftiges Feuer, daß sie sich zum augenblicklichen Schutz gegen dasselbe in einen, dem Feinde so eben mit wturm abgenommenen Steinbruch warfen.

Hauptsächlich kam das Feuer aus einem sehr großen dreistöckigen Fabrikgebäude, welches etwa 150 Schritt entfernt, in der rechten Flanke dieser Stellung lag.

Die 5. Compagnie erhielt gegen 6 Uhr von dem Premier-Lieute­nant Luchs, als stellvertretenden Bataillons-Commandeur, da auch schon der Hauptmann Kumme, Führer des Bataillons, durch einen Schuß in den Hals verwundet war, den Befehl, die Fabrik zu neh- men. Die Compagnie, an deren Spitze sich der Fahnenträger, Ser­geant Pionke, gestellt, brach sofort aus der Stellung vor.

Kaum aber 25 Schritt gegen die Fabrik vorgegangen, wurde der Fahnenträger, sowie die ihn begleitende ganze Sektion, todt zu Boden gestreckt.

Der Seconde - Lieutenant Schnitze erhob sofort die Fahne und eilte der Compagnie etwa 20 Schritte voran, fiel aber auch nach wenigen Augenblicken durch 2 Schüsse in den Kopf getroffen.

Nun sprang der Secondc-Lieutenant und Adjutant des Bataillons, v. Puttkamer I , schon an der Backe verwundet, vom Pferde, erhob die Fahne, wurde aber gleichfalls durch einen Schuß in den Kopf getödtet.

Dasselbe Schicksal hatten zwei Musketiere, welche die Fahne nach ihm erhoben. Als nun auch der Compagniesührer, Premier- Lieutenant Weise, verwundet fiel, wich^ die bis auf einen Rest zu- sammengeschmolzene Compagnie in den Steinbruch zurück, ohne bei der Finsterniß und dem starken Pulverdampf zu bemerken, daß die Fahne zurückgeblieben.

Sobald dies jedoch entdeckt wurde, brach sofort eine zweite Ab­theilung wieder vor, um die Fahne zu suchen, aber diese kehrte nicht zurück,' ebenso erging es einer Patrouille, von der nur 1 Mann ent­kam, welchem der Feind auf dem Fuß folgte.

Die Grube, in der sich der Rest der Compagnie befand, wurde vom Gegner vollständig umzingelt und mußte sich die Compagnie, als der Befehl zum allgemeinen Abbruch des Gefechts und Sammeln an der Chaussee eintraf, um denselben ausführen zu können, durchschlagen, und auf dem Wege nach der Chaussee noch ein Gefecht mit einem starken feindlichen Trupp bestehen.

Der Verlust der Fahne wurde daher erst festgestellt, als sich das Bataillon, welches das letzte war, um 8 Uhr Abends an dem befoh­lenen Platz, an der zweiten Fermc nördlich von Dijon, bei der Bri­gade sammelte.

Die beste Illustration schließlich für diesen immerhin für das Bataillon beklagenswerthen Verlust der Fahne liefert aber die der Brigade Ketller am andern Tage durch den General Riccotti Garibaldi auf parlamentarischem Wege zugegangene Mittheilung, daß die Fahne unter einem Leichenhügel, mit Blut getränkt, zerschossen und zerbro­chen aufgefunden worden sei.

Es kann daher wohl nur eine Stimme darüber sein, daß dieses Ehrenzeichen des Bataillons, welches den Truppen in dem schweren Moment beitp Sturme durch brave Offiziere und Soldaten vorange- tragen wurde, auf die ehrenvollste Weise verloren gegangen ist.

Ein Tagesbefehl des schweizerischen Generals Herzog an die schweizerischen Truppen giebt Zeugniß von dem traurigen Ein­druck, welchen die Zustände der in die Schweiz übergetretenen fran­zösischen Ostarmee dorr hervorgebracht hat. Der Tagesbefehl lautet an der betreffenden Stelle:

»Ein schreckliches Schauspiel hat sich vor Euren Augen entwickelt. Ihrhabt dentraurigcnZustand einer Armee angesehen, in welcher alle Bande der Disziplin fast gänzlich gelockert waren, wodurch sie in jene Auf- lösug versetzt wurde, die wir alle mit Bedauern konsta- tirt haben. Möge dieses Schauspiel sich in Euer Gedächtniß ein­prägen und als abschreckendes Beispiel die Ueberzeugung bekräftigen, daß ohne Disziplin und Subordination es keine gute Armee giebt, Muth und Aufopferung vergebens sind.«

Die Gesammtzabl der in der Schweiz internirten Truppen be­trägt an Offizieren 1788, an Mannschaften 79,789,. im Ganzen 81,577

Der Bundesrath des Deutschen Reiches ist am 20. in Berlin zusammengetreten, um die Vorlagen für die be­vorstehende Session des Reichstages vorzubereiten.

Diese wird voraussichtlich nicht, wie bereits bestimmt war, am 9. März, sondern etwas später durch Sc. Majestät den Deutschen Kaiser eröffnet werden.

Der Belagerungszustand und die Wahlen.

Unser Kaiser hat zum Schutze der Wahlfreiheit in den­jenigen Bezirken, in welchen noch der Kriegszustand besteht, folgende Allerhöchste Ordre erlassen:

„Da die Verhältnisse die Aufhebung des durch Meine Verordnung vom 21. Juli v. 3- angeordneten Kriegszustandes noch nicht gestatten, und da es Mein Wille ist, baß während der Vorbereitungen für die bevorstehenden Wahlen zum Deutschen Reichstage der Aeußerung politischer Meinungen und der persönlichen Betheiligung der Wahlberechtigten kein Hinderniß in den Weg gelegt werde, so bestimme Ich, daß in den in Kriegszustand erklärten Bezirken bis zur Beendigung der Wahlen von der durch den §. 5 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 begründeten Befug- niß zur Suspension der auf das Vereins- und Bersammlungs-