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Mz-Versteigerung in der önigl. Oberförsterei

Wolfgaug.

Donnerstag den Ä März d. I., von Bormittags 10 Uhr ab, sollen beim Gastwirth Amrhein zu Neu- wirthshaus folgende Holzsortimente öffent­lich versteigert werden:

a. District 1 (Alterhaag):

20 Schock Dornen;

b. District 3 (Oberwald):

3 Klafter Eichen-Sckeit-undPrügelholz,

5 Schock Eichen-Reisig,

1 Klafter Buchen-Prügelholz,

50 Schock Bücken Reisig,

1 Klafter Birken-Prügelholz,

5 Erlen-Prügelholz,

6 Schock Erlen-Reisig,

2 Klafter Kiefern-Prügelholz,

8 Schock Kiefern-Reisig;

c. District 1 (Walersee):

1 Schock Buchen-Reisig,

2 Klafter Erlen-Prügelholz,

5 Schock-Erlen-Reisig;

d. District 28 (Pechhütte):

80 Klafter Kiefern-Scheit;

e. District 23 (Torfhaus), Abth. b:

50 Schock Kiefern-Reisig;

f. District 10 (Alterwald):

1 Klafter Eichen Scheit,

1 Eichen-Anbruch,

1| Schock Eichen-Zopfreisig, | Buchen-Zopfreisig,

58 Klafter Kiesern-«scheit,

11 Kiefern-Piügelholz,

10 Schock Kiefern-Reisig;

g. District 24 (Mittelweg), Abth. a:

1 Schock Eichen-R isig,

24 Klafter Kiefern-Scheit,

13 Schock Kiefern-Reisig;

h. District 26 (Langwasser), Abth. a, b, d: 40 Klafter Kiefern-Scheit,

36 Kiefern-Astprügel,

120 Schock Kiefern-Reisig,

2 einfache Kiefern-Dachlatten;

i, District 25 (Krotzenburgerkopf), Abth. s. Klafter Kiefern-Scheit, 1 Schock Kiefern Zopfreisig, 1| Eichen-Reisig. Wolsgang, den 15. Februar 1871.

Der Oberförster

(303) Richter.__

Holzverkauf.

In Mittelbuchen sind circa 2 Klafter trockenes Buchen-Scheitholz ganz oder auch theilweise gegen Baarzahlung zu verkaufen. Auskunft ertheilt der Unterzeichnete und werden die Herren Ortsvorstände ersucht, solches in ihren resp. Gemeinden veröffent­lichen zu wollen.

Mtttelbuchen, den 18. Februar 1871.

Der Bürgermeister

(299)___Heck.______

B«° ksmn tMMeb ung.

Beförderung von recommandirten Briefen und vou Briefen mit Werthangabe nach Paris.

Von jetzt ab können auch recomman- dirte Briefe und Briefe mit Werth­angabe nach Paris gegen die vor Aus­

bruch des Krieges in Kraft gewesenen Taxen befördert werden.

Berlin, 15. Februar 1871.

General-Postamt. Stephan.

Holz-Verst^lgermigl Montag de n 27. und Di enstag den 28. b. M., von Vormittags 10 Uhr ab, soll bei dem Gastwirth Heinrich Lukas zu Niederrodenbach nachverzeichnetes Ge­hölze, aus dem dasigen Gemeindewald, und zwar am ersteren Tage:

a. Distrikt an der Amtswiese, Abtheilung b. 2$ Klafter Eichen-Scheit,

1 Eichen-Prügel,

15 , Buchen-Scheit,

1| Buchen-Prügel,

60 f Kiefern-Scheck,

6s Kiefern-Prügel,

16 Schock Buchen-Reisig,

32 t Kiefern-Reisig,

7 Klafter Buchen-Erdstock,

39 Kiefern Erdstock.

b. Distrikt Frankfurterstück, Abtheilung a und b: 15^ Schock Hopfenstangen,

13 Klafter Kiefern-Scheit,

49 s Kiefern-Prügel,

15s Schock Buchen-Reisig, 44s Kiefern-Reisig,

8s Klafter Efern-Erdstöcke. c. Distrikt Weinbergschlag, Abtheilung a und b :

2s Klafter Buchen-Prügel,

s Eichen-Prügel,

5s Klafter Kiefern-Scheit.

12 s Kiefern-Prügel,

30s Schock Buchen-Zopfreisig,

3 Eichen-Zopfreisig,

30 s Kiefern-Reisig,

3s Klafter Kiefern-Erdstöcke.

d. Distrikt Lustplatte:

5s Klafter Kiefern-Scheit,

4s Kiefern-Prügel,

2 Schock Kiefern-Reisig.

e. Distrikt Hemberg, Abtheilung a:

s Klafter Eichen-Scheit,

s Schock Eichen-Reisig,

s Klafter Eichen-Erdstöcke; sodann

den 28. d. M.

Distrikt Amtswiese, Abtheilung b:

5 Stück Eichen-Merk- und Nutzholz- Stämme,

138 Stück Kiefern-Bau- und Nutzholz- Stämme von 24 bis 60' Länge, 8 bis 19" Dicke, öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden

Niederrodenbach, 18. Februar 1871.

Der Bürgermeister

_ _______Schöpf._________(304)

Am 13. d. M. wurde in der zugefrorven Kinzig oberhalb Aufenau die circa 5s Fuß lange Leiche eines unbekannten Mannes, der schon vor längerer Zeit seinen Tod gefunden haben mußte, aufgefunden. Gesichtstheile, Eingeweide und ein Theil des Rückens der Leiche waren von Thieren (Füchsen, Raben und dergleichen) weggefressen, der

Privat-Anzeigen.

linke Arm fehlte (ob dies schon zu Leb­zeiten des Unbekannten der Fall war, konnte nicht mehr festgestellt werden); Kopfhaare waren nicht vorhanden, dagegen fanden sich zwischen Hals und Kinn graumelirte Bart­haare vor.

Ausweislich der bei der Leiche Vorgefun­denen Kleiderreste war der Verlebte zur Zeit seines Todes bekleidet gewesen mit: grauleinener Jacke, Hemd, blauen Beider- wandhosen, ledernen Hosenträgern, ledernen, mit eisernen Nägeln beschlagenen Schnür­schuben und weißwollenen Socken.

Hanau, den 17. Februar 1871.

Der Staatsanwalt.

Für denselben: «porleder.

Die Schulstelle zu Braach, im Kreise Rotenburg._________________________,

Bekanntmachung. Betreffend die Correspondenz nach Orten ohne Postanstalt.

Vom 1. März c. ab ist den Correspon- denten, welche ihren Wohnsitz in Orten ohne Postanstalt haben, allgemein gestattet, ihre Postsendungen auch von solchen Post­anstalten abholen zu lassen, deren Land- bestellbezirk den betreffenden ländlichen Ort nickt einschließt.

In Folge dieser aus den Kreisen des be- theiligten Publikums wiederholt beantragten Verkehrserleichterung muß die Spedition der Postsendungen nach Orten, an welchen Postanstalten sich nicht befinden, nach Maßgabe der von dem Absender auf der Adresse bezeichneten Distributions-Postan- stalt bewirkt werden. Durch die unrichtige Bezeichnung dieser Postanstalt oder das gänzliche Fehlen einer bezüglichen Angabe können leicht Verzögerungen in der Ueber- kunft der Postsendungen herbeigeführt wer­den.

Es ist daher im eigenen Interesse der Correspondenten nothwendig, daß die Ab­sender von Postsendungen, welche nach Ortschaften ohne Postanstalt gerichtet sind, auf der Adresse außer dem eigentlichen Be­stimmungsorte thunlichst noch diejenige Post­anstalt angeben, von welcher aus die Bestellung der Sendung an den Adressaten bewirkt wird, bezw. die Abholung erfolgt.

Zur Förderung dieses Zwecks wiro es beitragen, wenn Correspondenten, an deren Wohnsitz sich eine Postanstalt nicht befindet, diejenigen Personen, mit welchen sie im Briefwechsel stehen, auf das gedachte Er- forderniß aufmerksam machen und denselben mittheilen, durch Vermittelung welcher Postanstalt sie ihre Postsachen beziehen.

Insbesondere wird es sich auch empfehlen, wenn die auf dem Lande wohnenden Corre­spondenten möglichst allgemein dem theil­weise bereits bestehenden Gebrauche folgen, in den von ihnen abzusendenden Briefen bei der Orts- und Datumsangabe den Namen des Postortes hinzuzufügen, durch welchen sie ihre Postsachen empfangen.

Berlin, den 8. Februar 1871.

General-Postamt.

Stephan.

(Dürres Buchen-, sowie Birken- und

Tannenholz ist per Centner zu haben, auch Holzkohlen, Lohkuchen und Tannapfel, bei J. Zimmer. (84)

Steck-Kartoffeln.

Allerfrüheste (Johannis-) sind zu verkaufen. Näheres in der Expedition. (270)

(278)

Corsetten

in großer Auswahl, bei Jean Merbst.