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einer frei gewählten Landesvectreiung die weitere Entscheidung über die Kriegs- und Fncdenesrage herbeizuführen.

, Zu diesem Zwecke und selbstverständlich nur zu diesem Zwecke sicherte unsere Regierung die Unterstützung Seitens der BefehiShaber der deutschen Armeen zu: sie hatte eben nur daran ein Interesse, daß dem französischen Volke die Möglichkeit gegeben werde, sich über Krieg und Frieden zu entscheiden. Hierzu sollte ihm die freie Wahl einer Vertretung auch in denjenigen Gebieten gestattet werden, welche zur Zeit unter der Botmäßigkeit unserer Bephisbaber stehen.

So wenig unsere Regierung Willens ist, sich in die inneren An­gelegenheiten Frankreichs ihrerseits zu mischen, so lag doch in obiger Bewilligung ein sehr erhebliches thatsächliches Zugeständniß auch für die jetzige französische Regierung selbst, welche bisher jedes aus­drücklichen Anerkenntnisses deS französischen Volkes entbehrt und eben deshalb auch keine völkerrechtliche Anerkennung beanspruwcn kann. Durch die erwähnte Bestimmung der Uebereinkunft von Versailles wurde ihr der Weg geebnet, um sich durch die Mitwirkung und Zu­stimmung einer Volksvertretung die staatsrechtliche Grundlage für ihre Stellung, zunächst im Hinblick auf die dringendsten Aufgaben, aber mittelbar auch darüber hinaus zu verschaffen.

Indem unsere Regierung dieses bedeutsame Zugeständniß gewährte, knüpfte sie daran die ausdrückliche Bedingung, daß die Vertretung des französischen Volkes auch wirklich frei gewählt werde. Es lag ihr ge­wiß auch hierbei fern, eine Einwirkung auf die inneren französischen Verhältnisse üben zu wollen/ — sie ging vielmehr von der Ueberzeu­gung aus, daß eine frei gewählte Vertretung Frankreichs sich für den Frieden erklären würde, und nur in dieser Zuversicht konnte sie etnwilligen, dem Fortgange unse­rer überall siegreichen Kriegführung auf drei Wochen Einhalt zu thun, statt nach der Unterwerfung von Paris sofort mit ganzer Kraft die völlige Vernichtung der zer­streuten Trümmer der republikanischen Armeen zu ver­folgen.

Das Verhalten Gambetta's gegenüber der Uebereinkunft von Versailles droht den ausgesprochenen Zweck derselben zu Bereitein.

Gambetta setzte sich von vorn herein in offenen Gegensatz gegen die Pariser Regierung, welche den Waffenstillstand abgeschlossen hotte/ nach seiner Gewohnheit verdächtigte und schmähte er dieselbe, als habe sie den Waffenstillstand ohne ausreichenden Grund, aus bloßer Schwäche abgeschlossen/ — auch jetzt noch suchte er das französische Volk über seine Kraft zum Widerstände zu täuschen, und während er den Waffenstillstand selbst nicht zu hindern vermochte, setzte er Alles daran, die dadurch gewonnene Zeit zu neuen Rüstungen, die zu berufende Versammlung aber zur Vereitelung des Friedens und lediglich als Stütze seiner fanatischen Politik zu benutzen.

Zu diesem Zwecke erließ er eine Proklamation folgenden Inhalts:

»Bürger! Die Fremden haben Frankreich die grausamste Beleidi­gung zugefügt, welche unserem Volke in diesem schlimmen Kriege, der uns eine übermäßige Züchtigung für unsre Irrthümer und Schwächen auferlegte, zu ertragen beschicken war. Das uneinnehmbare Paris hat, gezwungen durch den Hunger, die deutschen Horden nicht länger j)on sich abhalten können. Am 28. Januar ist es er­legen. Die Stadt Paris bleibt noch unberührt. Es ist das die letzte Huldigung, welche durch die moralische Macht und Größe der Barbarei abgerungen wurde. Rur die Forts sind den Feinden übergeben worden/ aber noch im Falle hat uns Paris den Preis seiner heroischen Opfer hinterlassen. Wäh­rend der Entbehrungen und Leiden, die es 5 Monate hindurch auf sich nahm, hat es Frankreich Zeit gewährt, sich wiederzufinden und seine Söhne aufzurufen, damit sie sich waffneten und neue Hecre bil­deten, welche allerdings noch jung, aber doch tapfer und entschlossen sind, und denen bis jetzt Nichts fehlt, als eine gewisse Solidität. Paris verdanken wir es, daß wir zu patriotischem Handeln ent­schlossen sind. In unseren Händen haben wir Alles, was nöthig ist, um Paris zu rächen und uns zu befreien.

Aber es scheint, als ob ein schlimmes Geschick uns noch größeres Unglück und größeren Schmerz, als durch den Fall von Paris ge­schehen war, bereiten will.

Ohne unser Wissen, ohne Euch zu benachrichtigen und ohne uns zu Rathe zu ziehen, hat man einen Waffenstillstand unterzeichnet, dessen sträfliche Leichtfertigkeit wir nur zu spät erfahren haben/ einen Waffenstillstand, welcher den preußischen Truppm die Departe- ments überliefert, welche noch von unseren Soldaten besetzt sind, einen Waffenstillstand, welcher uns die Verpflichtung auferlegt, uns 3 Wochen ruhig zu verhalten, um in den traurigen Verhältnissen, in denen das Land sich befindet, eine Rationalv ersammlung zusammen- treten zu lassen.

Die hiesige Delegation der Regierung hat den Willen zu ge­horchen, um ein Pfand ihrer Mäßigung und ihres guten Glaubens zu geben. Sie will die Pflicht erfüllen, welche erheischt, seinen Posten nicht eher zu verlassen, alS bis man von demselben enthoben ist. '

Preußen rechnet auf den Waffenstillstand, um unsere Armeen zu entnerven und zur Auflösung zu bringen. Preußen hofft, daß eine Versammlung, welche nach vielen auf einander folgenden Unglücks­fällen und unter dem furchtbaren Eindruck des Falles von PariS zu­

sammentritt, auch mu hlos und zur Annahme eines schmählichen Friedens gmeigt sein müsse. Es hängt von uns ab, diese Berech- nungen zu Schanden zu machen und zu bewirken, daß die Werk­zeuge, welche bestimmt waren, den Geist des Widerstandes zu ertödten, vielmehr denselben aufs Neue beleben und erhöhen.

Benutzen wir den Waffenstillstand dazu, um unsere jungen Truppen einzuüben und die Organisation der Vertheidigung und des Krieges mit größerer Energie als je zu betreiben/ bieten wir Alles auf, daß an Stelle der von den Fremden erhofften feigen Kammer eine wahrhaft nationale und republikanische Versammlung Zusammentritt, welche den Frieden will, wenn derselbe die Ehre und die Integrität unseres Landes sichert, die aber ebenso fähig und bereit ist, den Krieg zu wollen, um zu verhindern, daß ein Mord (assassinat) an Frankreich begangen werde. Franzosen, gedenken wir unserer Väter, welche uns Frankreich als einen untheilbaren Staat hinterlassen haben. Hüten wir uns davor, unsere Geschichte zu verrathen und unsern ererbten Be­sitz in die Hände der Barbaren übergehcn zu lassen. Nein, nicht ein einziger Franzose wird sich finden, um einen so ehrlosen Vertrag zu unterzeichnen. Die Fremden werden sich getäuscht finden, sie werden darauf verzichten müssen, Frankreich zu verstümmeln/ denn Alle sind beseelt von derselben Liebe für das gemeinsame Vaterland und lassen sich durch Unglücksfälle nicht niederbeugen/ wir werden wieder erstarken und die Fremden verjagen. Um dieses heilige Ziel zu erreichen, müssen wir unsere Herzen, unser Wollen und unser Leben hingeben, und wir dürfen nicht davor zurückschrcckcn, das schwerste Opfer zu bringen und vielleicht unser Bestes cinzubüßen. Wir müssen uns alle um die Republik schaarcn und vor Allem kal­tes Blut und Festigkeit bekunden, weder Schwächen noch Leidenschaf­ten dürfen wir uns hingeben. Schwören mir als freie Männer, Frankreich und die Republik gegen alle Angreifer zu vertheidigen.

Zu den Waffen! Es lebe Frankreich! Es lebe die eine untheilbare Republik! Leon Gambetta.«

Dieser Aufruf ist wie Alles, was von Gambetta seit Beginn seiner vcrhängnißvsllen Thätigkeit ausgegangen ist, ein Gewebe un- finniger Ueberspanntheit und Vermessenheit. Insofern er sich darin mit der Regierung in PariS selber in Opposition gesetzt hat und deren Friedensabsichten zu vereiteln sucht, könnte zunächst abgewartet werden, welche Folge die Regierung und das französische Volk seinem Auf- treten zu geben gedenken. Die Gefahr des angekündigten weiteren Widerstandes ist für uns nach dem Untergänge der Bourbaki'schen Armee nicht eben groß/ — Frankreich wird es aber vor Allem mit sich abzumachen haben, ob es der Friedenspolitik von Paris oder der Kriegspolitik von Dorveaux folgen will.

Gambetta ist jedoch einen Schritt weiter gegangen, durch welchen er sich in offenen Widerspruch mit den ausdrücklichen Destim- mungen der Uebereinkunft von Versailles gesetzt hat. Durch ein eigenmächtiges und gesetzwidriges Dekret hat er die freie Wahl der Volksvertreter angetastet und willkürlich alle diejenigen von der Wahl- f-tbigfeit ausgeschlossen, welche seit dem Jahre 1852 als Minister, Senatoren, Mitglieder des Staatsraths, als Präfekten oder auch nur als Regierungskandidaten mit dem Kaiserreich in Verbindung gestanden haben, — sowie ferner die Mitglieder aller Fürsten­häuser seit 1789. Die offenkundige Absicht dieses Schrittes ist dahin gerichtet, die Wahl aller Gegw.r der jetzigen republikanischen Regierung zu erschweren und zu hindern.

Das Verfahren Gambetta's ist an und für sich ein bemerkcns- wcrthcs Anzeichen der geringen Achtung, welche dieser angebliche FreiheitSheld in Wahrheit vor der Freiheit und Selbstbestimmung des französischen Volkes hat und ebenso sehr ein Zeichen des gerin­gen Vertrauens, welches er zu der inneren Macht und Geltung seiner Parteiansichten hegt. Insofern es sich hierbei blos um die innere Entwickelung Frankreichs handelte, müßte eS auch in dieser Beziehung der Regierung und den Parteien in Frankreich überlassen bleiben, wie sie sich zu der Willkürherrschaft des dreisten Republikaners stellen wollten.

Durch die Ausschließung zahlreicher und angesehener Vertreter aller gemäßigten Parteien soll aber zugleich die Friedenspartei in der künftigen Versammlung im Voraus möglichst geschwächt werden, — und indem Gambetta in solchem Sinne die freie Wahl der Volksvertreter beschränkt, verletzt er geradezu die völkerrecht­liche Uebereinkunft von Versailles.

Der Bundeskanzler Graf von Bismarck hat sich deshalb.ver­anlaßt gesehen, sowohl den Minister der auswärtigen Angelegen­heiten, Jules Favre, wie auch Gambetta unmittelbar davon in Kenntniß zu setzen, daß eine Ausführung des erwähnten Dekrets als dem abgeschlossenen Vertrage zuwiderlaufend angesehen und dem­gemäß nicht anerkannt werden würde. In dem Schreiben an Jules Favre sagt Graf Bismarck:

»Ich beehre mich, an Ew. Excellenz die Frage zu richten, ob Sie glauben, daß die Seitens der Delegation zu Bordeaux beschlossene Aus­schließung sich mit den Bestimmungen des Artikels 2 der abgeschlosse­nen Konvention verträgt, wonach die Versammlung frei gewählt werden soll. — Erlauben Sie mir, Ihnen die Verhandlungen ins Gedächtniß zurückzurufxn, welche der Konvention vom 28. Januar