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Oeffentliche BekauntmachUngen»

Bekanutmachung, die Erhöhung des Zins­fußes von den $aifwfapua!ien der Land- kirchenkasse betreffend.

Das hiesige Köingliche evangel. Consistorium hat verfügt, daß alle bei der Landkirchenkaffe angelegten oder in Zukunft angelegt werdenden Passivkapitalien vom 1. b, M. an mit vier Procent verzinst werden, wovon ich die Herren Geistlichen und Kirchenvorstände des Consistorialbezirks hierdurch in Kenntniß fetze.

Hanau, den 21. Januar 1871.

(109)__Winter, Kirchenverwalter.

B e kK ^ » tW ach ML g.

Unter Verweisung auf das dieser Nummer des Kreisblattes als Beilage anliegende, mit Genehmigung Königlicher Regierung, Abtheilung des Innern, zu Castel, vom 18. d. M versehene neue "

Nkgulakiv zur Sicherung der Verbrauchs- Auflage vsu Branntwein und delgleichen Splkiluosen in der Stadt uud Gemar­kung Hau au bringe ich dasselbe unter dem Hinzufügen zur öffentlichen Kenntniß, daß diese Be­stimmungen mit dem 1. Februar d. I. in Kraft treten.

Hanau, den 26. Januar 1871.

Der Oberbürgermeister (140) Saffian.

Hanau In dem über das Vermögen des Kunstgärtners A. F. Jäger jun. da- hier eingeleiteten Coucurse wird zur Fort­setzung des GütesersuLs Termin auf den SA. Februar d. I.,

Vormittags 10 Uhr,

Privat-Anzeigen.

Nauheimer Kochsalz,

100 Pfund zu fl. 5. 12 kr. mit Sack, in der Niederlage bei

(ii8) Ugory 100^. Menchel.

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breit- und schmalfaltlg, in Leinen. Skirting und Wolle; Brusteinsätze, Kragen und Manschetten in großer Auswahl, empfiehlt billigst

A . J. Cahn.

Die Anfertigung von Hemden nach Maaß erfolgt in kürzester Zeit und

in bester Ausführung. (138)

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in schöner Aiswahl, worunter ick auf einige wsrthvvlle besonders aufmerksam mache, sowie drei ausgezeichnete AllllOin'S oder JBratseäteaa empfiehlt

Fr. Kii'li^.

(46) Jnstrumenrciimachtk.

NB. Diejenigen, welche Violinen gegen bessere verrauschen wollen, bekommen solche zu angemessenem Preise angenommen.

in getragener D^intoruborzich r ist billig zu verkaufen. Näheres in der

Expedition. (96)

bestimmt, zu welchem sämmtliche Gläubiger unter dem Rechtsnachtheil vorgeladen wer­den, daß die nicht erscheinenden Chirographar- ; gläubiger als Den Mehrheitsbeschlüssen der I erschienenen beitretend erachtet werden.

Hanau, den 23. Januar 1871.

Königl. Amtsgericht, Abth. III. Malkmus.

(133) vt. Bauer.

Die Steuerpflichtigen hiesiger Stadt werden benachrichtigt, daß die Behändigung der Steuerzettel für das Jahr 1871 in aller Kürze erfolgen wird und für die nächste ; Erhebung folgende Tage bestimmt sind, als: 1) für die Alt- und Vorstadt mit Vor­werken

vom 3. bis N Februar;

2) für die Neustadt 1. u. 2. Quartier von» iO. b s 14L Februar;

3) für die Neustadt 3. u. 4. Quartier vom IV bis 81. Februar.

Vom März an sind die auf den Steuer- zetislii bezeichneten Zahltage maßgebend. Vorausbezahlungen, wie solche in 1869 und 1870 geleistet worden, werden auch in diesem Jahre gern entgegen genommen. Hanau, den 27. Januar 1871.

Königliche Steuerkasse I. Deichmannn, _ Rentmeister.

Die Brandsteuer für das Jahr 1871 be­trägt. w'e im Jahre 1870, 6 Heller von 10 Thlr. Versicherung?kapital.

Die Pflichtigen wollen dieselbe im Monat Februar zur unterzeichneten Kaste einzahlen.

Hanau, den 27. Januar 1871-

Königliche Steuerkaste I. ! Deichm « nn,

Rentmeister.

Schönste neue bolL ^dringe, pr.Stück 4 kr., bei

(47) <MC<>8ff KS'LlL^I.

ürres Bücken-, sowie Birken- und T'nnei'holz ist per Centner zu

baden, auch Lohku īN und Tanntipfel, (84) ___ bei -I. Kimesaer. _

MZHslnerAomßau-LolLene. 3« bnit<imn 15.Februar 1S71.

Loose a Thlr t zu haben bei

Agent «8. (. Viel,

(74) Herrngasse Nr. 5 (Canathor.)

; Bekanntmachung.

i Beförderung von Briefen mit Werth­angabe nach Rom.

Zur Postbefördermig nach Rom könne« von jetzt ab Briefe mit Werthpapiereu : bis 3000 Lire (860 Thaler) incl., unter i Declaration des Inhalts, angenommen : werden.

Die Briefe müssen vom Absender mit der Bezeichnungrin Oesterreich" versehen sein. Dieselben dürfen nur gegen Vorzei­gung zahlbare Wertpapiere enthalten; gemünztes Gold oder Silber, Juwelen oder andere Gegenstände von Werth dürfen sich in den Briefen nicht befinden.

| _ Der Werthbetrag muß auf der Adreß- ; feite des Soweit® in der linken oberen ; Ecke ohne Radirung oder Correctur selbst wenn letztere vom Absender anerkannt wäre in Buchstaben angegeben werden, und zwar in Lire (Francs) und Centesimi in italienischer oder französischer Sprache in folgender Fassung:

Valore dichiarato Lire ....

i oder

Valcur declaree Franes ....

Die Briefe müssen mit einem Kreuz-- Couvert versehen und mit fünf Siegeln mittelst Siegellacks verschlossen sein. Die­selben unterliegen dem Frankirungszwange bis zum Bestimmungsort und dürfen nicht über 15 Loth schwer sein.

Ueber die Taxe ertheilen die Postanstalteu ! auf Verlangen Auskunft.

Berlin, den 19. Januar 1871.

General-Postamt.

Steph a n.

18661 Rheinwein, per Flasche ebne Glas ä 24 kr.

Bordeaux St. Loubes, per Flasche ohne Glas a 36 kr., S empfiehlt in ausgezeichneter Qualität

(1938) Carl Ilebbel.

Bamber^er Xwetsclien, pr. Pfd. 8, 10 und 12 Kr.

Türkische Uflaumen, pr. Pfd 24 Kr., empfiehlt

(94a) Georg Willi. Henckel.

Kurfürstlicher Schloßwein sBettendurger), gut unk rein gehalten, per Flasche 18 Kreuzer, bei

(122) Feopold Wetzlar.

Häus-Versteigerung.

Donnerstag den 8. Fbruar d I-,

Nachmittags 2 Uhr,

soll im Gasthaus zumElephanten* das zum Nachlaß der verstorbenen Frau Wittwe Le yh gehörige Wohnhaus mit Hinterbau und Hof­raum, Nr. 28 der Sterngasse hiesiger Neu­stadt, unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen an den Meistbieten­den verkauft werden.

(139) Seiffcrt, Taxator.