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von Metz die letzte der feindlichen Armeen vernichtet worden, welche uns beim Beginn des Feldzuges gegenüberstanden.

Seitdem hat der Feind durch die außerordentlichsten An­strengungen uns neu gebildete Truppen entgcgengestellt, ein großer Theil der Bewohner Frankreichs hat seine âciedlichen, von uns nicht gehinderten Gewerbe verlassen, um die Waffen in die Hand zu nehmen.

Der Feind war uns an Zahl oft überlegen, aber dennoch habt Ihr ihn wiederum geschlagen/ denn Tapferkeit und Manns­zucht und das Vertrauen auf eine gerechte Sache sind mehr werth, wie die Ueberzahl.

Alle Versuche des Feindes, die Cernirungslinie von Paris zu durchbrechen, sind mit Entschiedenheit zurückgewiescn worden, oft zwar mit vielen blutigen Opfern wie bei Champigny und bei le Bourget aber auch mit einem Heldenmuth, wie Ihr ihn überall beweiset.

Die Armeen des Feindes, welche zum Entsatz von Paris von allen Seiten heranrückten, sind sämmtlich geschlagen.

Unsere Truppen, die zum Theil noch vor wenig Wochen vor Metz und Straßburg standen, sind heute schon über Rouen, Orleans und Dijon hinaus, und neben vielen kleinen siegreichen Gefechten sind zwei neue große Ehrentage Amiens und die mehrtägige Schlacht von Orleans den früheren Hinzugetreten. Mehrere Festungen sind erobert und vieles Kriegsmaterial ist genommen worden/ somit habe Ich nur Anlaß zur größten Zufriedenheit, und es ist Mir eine Freude und ein Bedürfniß, Euch dies auszusprechen.

Ich danke Euch Allen, vom General bis zum gemeinen Soldaten.

Beharrt der Feind bei einer weiteren Fortsetzung des Krie­ges, so weiß Ich, daß Ihr fortfahren werdet, dieselbe Anspan­nung aller Kräfte zu bethätigen, welcher wer unsere bisherigen großen Erfolge verdanken, bis wir einen ehrenvollen Frieden erringen, der würdig der großen Opfer ist, die an Blut und Leben gebracht worden.

H.-Q. Versailles, den 6. Dezember 1870.

gez. Wilhelm.

Zur Luxemburger Angelegenheit.

Depesche des Bundeskanzlers Grafen von Bismarck an die Luxemburgische Regierung.

Versailles, den 3. Dezember 1870.

Der unterzeichnete Kanzler des Norddeutschen Bundes beehrt sich der Hochlöblichcn Regierung des Großherzogthums Luxemburg fol­gende ganz ergebenste Mittheilung zu machen.

Bei dem Ausbruch des Krieges hat die Regierung Seiner Majestät des Königs erklärt, daß sie die Neutralität des Gwßherzog- thums Luxemburg achten würde unter der Voraussetzung, daß dieselbe auch von französncher Seite respektirt und, wie selbstverständlich, von dem Großherzogkhum selbst mit Ernst und gutem Willen aufrecht erhallen werden würde.

Die Königliche Regierung ist diesem Versprechen getreulich nach­gekommen und ist in ihrer Rücksicht so weit gegangen, daß sie sich alle Unbequemlichkeiten in Betreff des Transport'' ihrer Verwundeten auferlegt hat, welche der Protest der französischen Regierung gegen den im Interesse der Menschlichkeit vorgeschlagenen Transport von Ver­wundeten durch luxemburgisches Gebiet ihr auferlegt.

Zu ihrem lebhaften Bedauern aber hat das Verfahren weder auf französischer noch auf luxemburgischer Seite den gehegten Voraus­setzungen entsprochen.

Eine Anzahl von Fällen, in welchen sich eine feindliche Stim­mung eines Theils der Bevölkerung selbst bis zu thätlichen Mißhandlungen dortiger deutscher Beamten verstiegen hat, mögen un­erwähnt bleiben, um nicht die Großherzogliche Regierung für die Vergehen Einzelner verantwortlich zu machen, welche allerdings eine stärkere Repression verdient haben würden, als ihnen zu Theil ge­worden zu sein scheint.

Ein eklatanter Fall von Verletzung der Neutralität ist durch die durch nächtliche Eisenbahnzüge von Luxemburg aus betriebene Ver- proviantirung der Festung Thionville, so lange sie noch in französischen Händen war, eingetreten. Die Großherzogliche Regie­rung hat ihr Bedauern hierüber ausgedrückt, aber nicht umhin ge­konnt, die Thatsache anzuerkennen, und es ist unzweifelhaft konstatirt, daß die Beförderung der betreffenden Eisenbahnzüge nach Thionville nicht hat ohne Konnivenz Großherzoglicher Eisenbahn- und Polizei- beamten statistaden können. Die Königliche Regierung hat schon bei dieser Gelegenheit ihre Beschwerde an die Großherzogliche Regierung gerichtet und letztere auf die Folgen aufmerksam gemacht, welche ein solches Verfahren nothwendiger Weise nach sich ziehen müsse.

Diese Warnung ist leider nicht beachtet worden.

In der neueren Zeit hat vielmehr die Verletzung der Neutralität

eine Ausdehnung angenommen, welche es der Königlichen Regierung unmöglich macht, sie länger zu übersetzen.

Nach bet Ucbergabe von Metz hat ein massenhafter Durch­gang französischer Soldaten und Offiziere durch d-as Großherzogthum Behufs Wiedereintritt in Frankreich unter Umgehung der deutschen Aufstellungen stattgefunden.

In Luxemburg selbst hat sich der dort residirende französische Vize-Konsul auf dem Bahnhof ein förmliches Bureau eingerichtet, in welchem die Flüchtigen mit Mitteln und Bescheinigungen versehen worden sind, um, den Marsch nach Frankreich zum Eintritt in die Nord-Armee sortieren zu können-

Die Zahl der auf diese Weise den französischen Streitkräften zu- geführten Kombattanten beläuft sich nach den vorliegenden Angaben auf über 2000 Mann

Von Seiten der Großherzoglichen Regierung sind keine Maß- r.g-ln dagegen ergriffen worden, die französischen Militärs sind weder internirt/ noch an der Rückkehr nach Frankreich mit der offenkundigen Absicht, an dem Kriege gegen Deutschland Theil zu nehmen, ver­hindert worden. Dem französischen Vize-Konsul sind bei seinem ebenso offenkundigen, der Neutralität des Großherzogthums Hohn sprechenden Verfahren, keine Schwierigkeiten in den Weg gelegt worden.

Daß in diesem Durchzüge durch das Großherzogthum zum Zweck des Eintritts in die aktiven französischen Streitkräiie, in der offiziellen Vermittelung desselben durch den Beamten der französischen Regierung, in der Duldung dieses Verfahrens durch die Großberzoglichè Regie­rung eine flagrante Verletzung der Neutralität, des Großherzogthums liegt, kann nicht in Zweifel gezogen werden.

Hiermit sind die Voraussetzungen, an welche die Königliche Regierung die Beobachtung der Neutralität des Großherzogthums knüpfen wußte, nicht mehr vor­handen.

In Folge dessen hat der Unterzeichnete auf Befehl Sr. Majestät des Königs die Ebre, der Großherzoglichen Regierung zu erklären, daß die Königliche Regierung auch ihrerseits in den mili­tärischen Operationen der deutschen Heere sich durch keine Rücksicht auf die Neutralität des Großherzogthums mehr gebunden erachtet, und daß sic die Verfolgung ihrer Ansprüche an die Regierung des Großherzogthums wegen der ihr durch Nichiaufrechterhaltung der Neutralität zu­gefügten Schädigung und die nöthigen Maßregeln zur Sicherstellung gegen ähnliche Vorkommnisse sich vor- behâlt.

Indem der Unterzeichnete sich hinzuzufügen beehrt, daß die Re­gierungen, welche den Vertrag vom 11. Mai 1867 unterzeichnet haben, hiervon in Kenntniß gesetzt sind, benutzt er auch diesen Anlaß zu er­neuerter Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung.

v. Bismarck.

Vom Kriegsschauplätze sind in der letzten Woche Nachrichten von größerer Wichtigkeit nicht eingegangen/ aus den Meldungen geht jedoch hervor, daß unsere Armeeir an der Loire, wie im Norden und im Süden, die errungenen Vortheile kräftig verfolgen und ihre Stellungen für die ihnen noch verbleibenden weiteren Aufgaben befestigen.

Die französische Loire-Armee war nach der Einnahme von Orleans in zwei Theile auseinander gefallen. Die Truppen nördlich der Loire, unter General CHanzy, hatten zunächst die Aufgabe, Tours zu decken und widersetzten sich dem Vorrücken des Großherzogs von Mecklenburg in Hartnäckigeck Kämpfen bei Beaugency. Nachdem sie ungeachtet ihrer Ueberzahl wieder­holt geschlagen waren und nachdem eine Abtheilung unseres 9. Armee-Corps jenseits der Loire gegen Blois vorgerückt war, gab General Chanzy die Vertheidigung dieses wichtigen Punktes und damit den Schutz von Tours auf. Blois wurde am 13. von unsern Truppen besetzt, die französische Regierungs­Abtheilung aber übersiedelte schleunigst von Tours nach Bor- deaux (im äußersten Südwesten Frankreichs).

General Chanzy richtete nunmehr seine Bewegungen nordwestlich auf Vendome und Le Mans, um sich mit den dort neu zusammengezogenen und ausgerüsteten Truppen zu vereinigen und von da unsere Stellungen bet Paris zu be­drohen.

Die Armee des Großherzogs von Mecklenburg (zu welcher nach den heißen Kämpfen von Beaugency statt des bayerschen Corps unser 10. hannoversches Corps gezogen wor­den ist) folgte dem Feinde auf dem Fuße, nahm nach mehreren siegreichen Gefechten am 16. Vendome und rückte alsbald von mehreren Seiten auf Le Mans weiter vor. Die große Zahl an Gefangenen, welche überall in unsere Hände fallen und mehr noch die Tausende von Marodeurs, welche hinter dem französischen Corps zurückbleiben, geben Zeugniß von dem ge­ringen militärischen Halt, welcher in den rasch zusammenge­brachten Armeen vorhanden ist.