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Dies sind die großen allgemeinen und durchweg übereinstimmen­den Grundlagen, welche unter Hinzutritt anderer Bestimmungen nach der Ueberzeugung der Männer, denen ich meinerseits das entscheidende Urtheil über diese technischen Fragen zuschreiben myß, die vollste Gewähr dafür geben, daß in Beziehung auf das BundeSheer dasjenige erreicht ist, was nothwendig ist.

Ich gehe nun über zu den Abweichungen. Sie liegen zunächst darin, daß in einzelnen der bcitrctcnden Staaten die Gesetzgebung über die militärischen Verhältnisse nicht, wie cs der betreffende Artikel der Bundesverfassung vorschrcibt, sofort eingeführt werden soll.

Eine erhebliche Abweichung von den Bestimmungen der Bundes- Verfassung findet sich in dem Vertrage mit Bayern sodann darin, daß der Oberbefehl im Frieden nicht, wie eS die Bundesverfassung will, dem Bundekfeldherrn, sondern Sr. Majestät dem Königev- n Bayern zusteht. Meine Herren, bei dieser Frage befindet man sich wieder vor thatsächlichen Verhältnissen, vor denen man seine Augen nicht verschließen kann. Das Gewicht, welches ein größerer Staar an sich hat, zugleich aber auch die Fähigkeit, welche ein größerer Staat in Beziehung auf die tüchtige Erhaltung einer selbständigen Armee besitzt, haben dahin geführt, diese Abweichungen von der Bundesverfassung für zulässig zu erachten, eine Abweichung, die durch die im Uebrigen dem Bundes- feldherrn zustehenden Rechte ihre Begrenzung und, soweit nöthig, ihr Korrektiv findet.

Ich gebe nun über zu einigen mehr die inneren Verhältnisse be­treffenden Abänderungen, die gleich den eben erwähnten die Bedeu­tung einer Verstärkung deS föderativen Elements haben.

ES gehört hierher die Schaffung eines neuen Ausschusses für die auswärtigen Angelegenheiten. Je weiter sich der Bund aus- dehnt und je mehr größere Staaten ihm beitreten, desto mehr tritt das sachliche Bedürfniß hervor, daß nicht bloß, wie eS bisher vielfach geschehen ist, durch gelegentliche Mittheilungen an die Gesandten und an die im Bundesrath versammelten Vertreter der Bundesregierungen, sondern in einem formell geregelten Wege Mittheilungen über den Gang der politischen Lage gemacht werden. ,ES liegt in der Natur der den Ausschüssen des Bundesralhs überhaupt zugewüsenm Funktionen, daß die Instruirung der Gesandten diesem Ausschuß nicht zufallen kann, er wird seinerseits Kenntniß von der Lage der Dinge nehmen und wird in der Lage sein, durch diese Kenntniß, durch An­träge, die er an den Bundesrath stellt, durch Bemerkungen, die er dem Präsidium macht, auf die Behandlui g der Politik einen Einfluß aus- zuübcn.--

Ich komme auf den Zusatz, welchen der Art. 11 der Bundes­verfassung in Beziehung auf die Kriegserklärung erhalten hat. Dieser Zusatz läßt sich unzweifelhaft charakterisiern als eine Verstär­kung des föderativen Elements in der Bundesverfassung; sein wirk­licher Charakter liegt aber in etwas Anderem. Je mächtiger der Bund wird, je weiter er sich auSdehnt, um so mehr ist es von Interesse, auch dem Auslande gegenüber in der Bundesverfassung selbst zum Ausdruck zu bringen, was der Bund ist, nämlich ein wesentlich defensives Staats- wesen. Dieser Gedanke konnte in keiner zutreffenderen Weise zum Ausdruck gebracht werden, als durch den Zu­satz, den Sie hier in den Art. 11 ausgenommen finden.

Einige die Finanzen betreffende Aenderungen der Bundesverfassung waren nicht zu vermeiden. Sie betreffen die inneren Steuern von Bier und Branntwein. Theils ganz besondere staatsrechtliche Ver­hältnisse, wie sic z. B in Bayern in Betreff der Malzsteuer in ihrem Susammenhangc mit der Staatsschuld obwalten, theils abweichende etriebsverhältniffe, wie sie in Süddeutschland, gegenüber Norddeutsch­land bestehen, ließen cs jedenfalls zur Zeit nichr zu, die Besteuerung des Biers und Branntweins, wie sie jetzt im Bunde gesetzlich besteht, auf Süddeutschland auszudehnen.

Sodann wurde von Bayern sowohl, als von Württemberg ein entscheidender Werth auf die Beibehaltung der eigenen Ver­waltung der Posten und Telegraphen gelegt.

Bayern allein hat sich endlich noch zwei Vorbehalte gemacht, den einen in Beziehung auf die Vorschriften über die Eisenbahnen, welche eigentlich reglementärer und administrativer Natur sind. Der Vorbehalt beruhte darauf, daß eS sich in Bayern um ein im Großen und Ganzen völlig geschlossenes Gebiet Handelt, in welchem Gebiete neben der Staatsregierung nur eins ein- zige Privateisenbabn besteht, und daß man wünschte, sich in Beziehung auf die Regelung dieser administrativen Ver- hältmste freie Hand zu halten. Der zweite Vorbehalt wiegt schwerer, er findet seinen Ausdruck darin, daß von den Gegenständen der Be­aufsichtigung und Gesetzgebung des Bu.ides für Bayern ausge­schlossen ist die Bestimmung über HeimatHS- und Nieder- lassungsverhältnisse.

M ine Herren! In Bayern hat biS vor zwei Jahren rechts des Rheins in Beziehung auf diese Materie eine Gesetzgebung bestanden, welche sich von der in dem größten Theile deS übrigen Deutschlands bestehenden sehr wesentlich unterschied, welche der freien Bewegung ungemein starke Fesseln anlegte und welche , wie man jetzt auch wohl in Bayern davon überzeugt ist, entschieden nicht zum Heil der Landes diente. Vor zwei Jahren hat man eine vollkommen neue Gesetzgebung in dieser Materie erlassen; diese sogenannte Sozial- Gesetzgebung ist eben erst eingeführt, ihre Resultate find bisher günstig

gewesen, und man trug in Bayern Bedenken, den Bestand und die Ergebnisse dieser eben erst ins Leben getretenen GefWebung durch die Annahme der im Bunde erlassenen und in dein wichtigsten Theile im Bunde noch nicht einmal auSgeführten Gesetzgebung in Fra re zu stellen. Es war dies ein Bedenken, welches sich unüberwindlich zeigte, und welches zu dem Ausschluß dieses Gegenst indes führte.

Meine Herren! Ich habe bisher eine Reihe mehr oder minder wesentlicher Aenderungen der befief'-nben Bundesverfassung zu, wähnen gehabt,- ich kann zum Schluß mit einer Befriedigung, welche, wie ich glaube, der Reichstag theilen wird, auf den letzten Artikel deS Verfassung-entwurfs übergehen, aus den legiert Artikel 80. Durch diesen Artikel wird eine sehr lange Reihe von Gesetzen, in der That mit einer oder zwei Ausnahnren alle fundamen­talen und wichtigen Gesetze, die im.Norddeutschen Bunde bestehen, in Württemberg, Baden und Süd-Hessen ent­weder sofort oder zu einem von vornherein bestimmten naheliegenden Termin ein geführt. Man hat es in den ge­nannten Staaten gewagt, ohne auf Vorbereitungen in d r innern Gesetzgebung zu warten, den Sprung zu machen, der, wie unver­kennbar ist, mit der Annahme einer großen Anzahl so tief einsund-. dcndcr Gesetze verbunden ist.

Wenn eine Anzahl von diesen Gesetzen in dem bayerischen Verträge nicht als sofort einzufübren bezeichnet ist, so beruht dies darauf, daß man mit Rücksicht auf die besondere Lage der Dinge in Bayern eine Vorbereitung durch die Lono-s- gcsetzgcbung bei einzelnen dieser Gesetze für nöthig hielt Man hat sich und darüber hat gar kein Zweifel obgetvaltrt hinsichtlich aller dicker Gesetze in Bayern der Bundesgesetzgebung in Beziehung auf bett Einführungstermin unbedingt unterworfen, man hat aber Bedenken getragen, ohne legislative Vorbereitung eine große Reihe der hier in Rede stehenden Gesetze in Bayern ciuzu- führen. Aus dem Vertrage mit Bayern selbst crgiebt sich, daß diese Einführung nicht in Frage steht hinsichtlich des Wahlgesetzes für bett Norddeutschen Bund.

Meine Herren, ich glaW in der allgemeinen Diskussion mich auf diese Charaklniflrung der vorliegenden Verträge beschränken zu müssen. Ich wiederhole: sie sind erwachsen auf dem Boden der Thatsachen, sie sind zu Standc gekommen, indem man sich die realen Verhältnisse vergegenwärtigte. Ich bitte, daß auch «ic, meine Herren, sich bei Beurtheilung der Vorlage auf diese Stand- punkt stellen und sich vergegenwärtigen, daß cs Deutschland schon mehr als einmal nicht zum Segen gereicht hat, das Erreichbare dem Wünschenswertsten zu opfern.

Die neuesten Kümpfe kn Frankreich.

(Uebersicht.)

Die vergangene Woche ist eine der wichtigsten in dem ganzen Franzoscnkricge g-wesen: was jüngst ab die mite Aufgabe unserer Kriegführung bezeichnet wurde, daS ist nun zum gutm Theil geschehen, die militärische Macht der neuen französischen Republik ist eben so geschlagen und niedergeworfen, wie zuvor die Armeen des Kaiserrhrmw.

Drei Punkte waren eS, auf welche Frankreich seine Hoffnungen setzte, Paris einerseits, die Armeen im Norden und an dcr Loire andrerseits, welche in gemeinsamen Operationen Paris zu Hülfe kom­men und im Verein mit der dortigen großen Besatzungsarmee unsere Belagerungshccre angreifen und zertrümmern sollten.

In diesem Augenblicke ist an allen drei Punktcn Frankreichs neu gesammelte militärische Kraft wiederum gebrochen

Zuerst sanken die Hoffnungen auf die Nordarmèe dahin : nach mehreren unglücklichen Vorgefechten ist die gesummte Armee am 27. November in der Schlacht bei Amiens von unserem 8. (rheini­schen) Armee - Corps (Göben) und Theilen des 1 (ostp.ensmcben) Armee-Corps unter dem Oberbefehl des Generals von Manteuffel gänzlich geschlagen und auf Amiens zurückgcworfcn worden. Amiens selbst und das dort angelegte verschanzte Lager wurden, als die preu­ßischen Truppen ficb näherten, von der Nordarmec geräumt, so daß General von Göben die Stadl am 28 ohne Schwertstreich be­setzen konnte. Die Citadelle von Amiens twitulirte am 30. Novem­ber nach kurzem Gefecht mit 400 Mann, 11 Offizieren und 30 Ge­schützen Die französische Norsamce zieht sich in voller Auflösung nördlich unter dem Schutz der dort bilegemn Festungen zurück, hat also die Absicht, die Cernirungslinie um Paris zu durchbrechen, auf- geben müssen.

Ausfälle a«s Paris. Nach der Niederlage der Nordar-, nce richtete sich der Blick der pariser Armee und Bevölkerung mit um so größerer Sehnsucht auf die Loire-Armee. Zwischen den beiden Ab­theilungen der republikanischen Regierung in Paris und in Tours war Alles vorbereitet, um zur selben Zeit mächtige Ausfälle der Be- satzungsarmee von Paris in der Richtung auf Orleans und anderer­seits das Vordringen der Loire-Armee von Orleans auf Paris ins Werk zu setzen.

Die feit so langer Zeit vergeblich erwarteten Operationen bet Pariser Armee wurden am 29. November von den Oberbefehl: babern General T r o ch u und General Ducrot durch feierliche Proklamationen an die Bevölkerung angekündigt. Trochu warf die Verantwortlich- feit für daS Blut welch-? noch fliegen werde auf die deutschen