Herr Thiers schreibt in seiner Geschichte des Konsulats und des Kaiserreichs beispielsweise Folgendes:
„Preußen und Oesterreich hatten Deutschland zu einem ungerechten Kriege gegen die französische Revolution fortgerissen und waren besiegt.
Mack Dem Rechte Les Siegers, welches unbezweifelt ist, wr»e, die siegreiche Macht die heraus- geforLerte war, hatte Frankreich Pas linke Rheiu- ufer erobert."
Nun denn, 1870 hat Frankreich Deutschland herausgefordert. Herr Thiers wird daher wohl der Regierung in Frankreich begreiflich machen, daß Deutschland die größte Mäßigung übt, wenn es das unbezweifelte Recht des Siegers dazu benutzt, nicht um französische Provinzen zu erobern, sondern um sich wieder in den Besitz der früher durch Frankreich von Deutschland abgerissenen Provinzen zu setzen.
Die FriebensfeDer. Dem Bundes-Kanzler Grafen von Bismarck ist vor Kurzem aus Süddeutschland eine kunstvoll gearbeitete goldene Feder verehrt worden mit dem Wunsche, daß er dieselbe bei der Unterzeichnung des demnächsti- gen Friedensvertrages benutzen möge.
Graf Bismarck hat dem Uebersender, einem Goldarbeiter in Pforzheim, durch folgendes Schreiben seinen Dank ausgesprochen:
Versailles, 13. November 1870.
»Euer Wohlgeboren schönes und kunstreiches Geschenk hat der Großherzogliche Minister-Präsident, Herr Jolly, mir zu übergeben die Güte gehabt. Ich finde mich in einiger Verlegenheit, wie ich meinen Dank dafür aussprechen soll- in einer Zeit, wo das Schwert der deutschen Nation so ruhmreiche Thaten vollbracht hat, thun Sie der Feder beinahe zu viel Ehre an, indem Sie dieselbe so kostbar ausstatten. Zch kann nur hoffen, daß der Gebrauch, zu welchem Sie diese Feder im Dienste des Vaterlandes bestimmen, dem letzteren zu dauerndem Gedeihen in einem glücklichen Frieden gereichen möge, und ich darf unter Gottes Beistand versprechen, daß sie in meiner Hand nichts unterzeichnen soll, was deutscher Gesinnung und des deutschen Schwertes nicht würdig wäre. Empfangen Sie mit meinem Dank zugleich den Ausdruck meiner persönlichen Hochachtung.-- (gcz.) von Bismarck.
R»dl«nD und die Verträge von ISSO.
Die russische Regierung hat nicht gesäumt, der Kundgebung ihres Beschlusses über die auf das Schwarze Meer bezüglichen Vereinbarungen nähere Erläuterungen beizufügen, welche bestimmt sind, die Stellung Rußlands zu den Verträgen- von 1856 in das rechte Lickt zu setzen. Schon in dem Rundschreiben vom 19./31. Oktober d. I. war ausdrücklich die Erklärung gegeben, daß dèm Kaiser der Gedanke, die orientalische Frage wieder aufzuwerfen, fern liege. „Derselbe halte vielmehr fest an den übrigen Hauptbestimmungen des Ver- träges vom Fahre 1856 , durch welche die Stellung der Türkei im europäischen Staaten- verbande gesichert worden, und sei bereit, mit den übrigen' Mächten, welche den Vertrag geschlossen, in Unterhandlung zu treten, sei es, um die allgemeinen Bestimmuygen desselben zu bestätigen, sei es, um dieselben neu zu gestalten oder durch ein billiges Abkommen zu ersetzen, das geeignet erschiene, die Ruhe des Orients und das europäische Gleichgewicht zu sichern." Zn einer an den russischen Botschafter zu London gerichteten Zuschrift vom 20. Oktober /1. November geht der Kaiserlicke Reichskanzler, Fürst Gortschakoff, näher auf die leitenden Gesichtspunkte der russischen Politik in Betreff des Orients ein und knüpft daran die Versicherung, daß der kund- gegebcnc Entschluß des Kaisers keine Aenderung der von ihm befolgten Politik in sich schließe. Bei mehrfachem Meinungsaustausch zwischen den Kabinetten von St.Peters- burg und London habe sich eine Uebereinstimmung der Grundsätze und Interessen herauSgestellt, auS Welcker sich folgern lasse, daß heute weder von Seiten Englands noch Rußlands Gefahren für das ottomanische Reich zu besorgen seien, und daß die beiden Regierungen den gleichen Wunsch hegen, den Bestand der Türkei so lange wie möglich durch Beruhigung und Ver- söhnung der Zwistigkeiten zwischen der Pforte und den christ- 1
liehen Unterthanen des Sultans zu bewahren, und daß beide gleichmäßig entschlossen seien, im Falle einer etwa dann noch ausbrechenden Krisis deren Lösung vor allem in einer Verständigung zwischen den Großmächten von Europa zu suchen. Bis jetzt ist erst die Antwort, welche Lord Granville, der britische Staats-Sekretär für die auswärtigen Angelegenheiten, auf die Eröffnungen des Petersburger Kabinettes ertheilt hat, in die Oeffentlichkeit gelangt. Der Minister Eng^nds erklärt, cs sei jederzeit angenommen worden, daß die Bcfugniß zur Lossagung von den Bestimmungen eines Vertrages nur der Gesammtheit der Regierungen zustehe, welche bei dem Abschluß desselben beteiligt gewesen. Fürst Gortschakoff schein- anzu- nehmen, daß auch eine einzelne der Mächte, unter Hinweis auf Begebenheiten, welche nach ihrer Meinung mit den Bestimmungen des Vertrages in Widerspruch stehen, sich von denselben lossagen könne. Durch eine solche Auffassung werde aber die Wirksamkeit der Verträge in das Ermessen jeder einzelnen Macht gestellt. Deshalb könne die englische Regierung dem Vorgehen Rußlands ihre Zustimmung nicht ertheilen. Wenn dagegen Rußland, anstatt seiner Lossagungs-Erklärung, bei den beteiligten Mächten eine Abänderung gewisser Bestimmungen des Vertrages in Anregung gebracht hätte, so würde die britische Regierung sich nicht geweigert haben, die Frage in Geineinschaft mit den Mitunterzeichnern des Vertrages zu untersuchen.
Nach den Kundgebungen der bedeutendsten Blätter in allen beteiligten Ländern scheint die erste Erregung, welche den Eröffnungen des Petersburger Kabincts unmittelbar folgte, bereits einer ruhigeren Stimmung Platz zu machen. Es offenbart sich überall das Bedürfniß," die auf die hier vorliegende Streitfrage bezüglichen Verhältnisse einer unbefangenen Prüfung zu unterwerfen und die Stellung der einzelnen Mächte zu denselben näher in Betracht zu ziehen.
Was die Stellung der deutschen Politik betrifft, so darf man nicht außer Acht lassen, daß Preußen, welches während des Krieges der Wcstmächte gegen Rußland eine neutrale Haltung beobachtet hatte, auch an den Vereinbarungen des Pariser Friedens nicht in gleicher Ausdehnung, wie Oesterreich, England und Frankreich betheiligt ist. Diese drei Mächte haben durck den Vertrag vom 15. April 1856 eine besondere Bürgschaft für alle Bestimmungen des Friedensvertrages übernommen und sich verabredet, jede Verletzung desselben als einen Kriegsfall zu betrachten, während Preußen lediglich dem allgemeinen Friedensvertragc beigetreten ist, welcher im 7. Artikel die Theilnehmer blos verpflichtet, die Unabhängigkeit und den Besitzstand des ottomaniicken Reiches zu achten". Von Seiten Preußens ist also eine Bürgschaft nur für diejenigen Grundsätze des Vertrages übernommen, welche durch die jüngste Kundgebung Rußlands nicht in Frage gestellt, sondern" vielmehr ausdrücklich bestätigt werden.
Durch ihre Stellung zu den behelligten Parteien ist augenscheinlich der preußischen Regierung Gelegenheit geboten, nach allen Seiten hin einen versöhnlichen, âusgleichenden Einfluß geltend zu machen, und um so berechtigter erscheint die Hoffnung , daß es gelingen werde, den Austrag des Streites auf dem Wege friedlichen Meinungsaustausches und Einverständ- nipes hcrbcizuführen.
Die Königin AuguKu ist am Sonnabend (19.) von Coblenz, die Fram Kronprinzessin am Sonntag (20.) von Homburg wieder in Berlin eingetroffen.
DieE-röffnung des Reichstages wird am Donnerstags 24., durch den Präsidenten des Bundeskanzler-Amtes, Staats Minister Delbrück, stattfinden.
Nachdem die Verträge mit Baden und Hessen über den Beitritt zum bisherigen Norddeutschen Bunde bereits in Versailles zum Abschlüsse gelangt waren, haben die Schluß- verhandlungen mit Württemberg in den letzten Tagen in Berlin stattgefunben, und ist hiernach auck der unmittelbare Beitritt Württembergs zu erwarten. Die Verhandlungen mit Bayern find noch nicht abgeschlossen, lassen aber gleichfalls ein nahes und erfreuliches Ergebniß in Aussickt nehmen.
Der Reichstag wird ferner über die Gewährung der weiteren Mittel zur Kriegführung zu berathen haben. Die Regierung wird die Bewilligung eines Kredits bis zur Höhe von 100 Millionen beantragen.
Verantwortlich: E. Liedtke in Berlin.
Berlin, Druck mtd Vâg der Königlichen Geheimen Ober-Aofbnchdrncker<i (R. v. Decker).