gen erst in Ferrières, wo sie sich mit der Frage des Waffenstillstandes beschäftigten und durch diesen ausschließlichen In- Halt schon die Behauptung widerlegen, daß ich erklärt hätte, einen Waffenstillstand unter keinen Umständen zu wollen.
Als Motiv zum Abschluß eines Waffenstillstandes wurde in dieser Unterredung beiderseits das Bedürfniß anerkannt, der französischen Nation Gelegenheit zur Wahl einer Vertretung zu geben, welche allein im Stande sein würde, die Legitimation der gegenwärtigen Regierung so wett zu ergänzen, daß ein völkerrechtlicher Abschluß des Friedens mit ihr möglich würde. Ich machte darauf aufmerksam, daß ein Waffenstillstand für eine im siegreichen Fortschreiten begriffene Armee jederzeit militärische Nachtheile mit sich bringe, in diesem Falle aber für die Vertheidigung Frankreichs und für die Reorganisation feiner Armee einen sehr wichtigen Zeitgewinn darstelle, und daß wir daher einen Waffenstillstand nicht ohne militärisches Aequivalent (Gegenleistung) gewähren könnten. Als ein solches bezeichnete ich die Uebergabe der Festungen, welche unsere Verbindung mit Deutschland erschwerten, weil wir bei der Verlängerung unserer Verpflegungsperiode durch einen dazwischen tretenden Waffenstillstand eine Erleichterung dieser Verpflegung als Vorbedingung desselben erlangen müßten. Es handelte sich dabei um Straßburg, Toul und einige kleinere Plätze. In Betreff Straßburgs machte ich geltend, daß die Einnahme, nachdem die Krönung des Glacis vollendet sei, in kurzer Zeit ohnehin bevorstehe, und wir deshalb der militärischen Situation entsprechend hielten, daß die Besatzung sich ergebe, während die der übrigen Festungen freien Abzug erhalten würden. — Eine weitere schwierige Frage betraf P aris. Nachdem wir diese Stadt vollständig eingeschlossen, konnten wir in die Oeffnung der Zufuhr nur dann willigen, wenn die dadurch ermöglichte neue Verproviantirung des Platzes nicht unsere eigene militärische Position schwächte und die demnächstige Frist für das Aushungern des Platzes hinausrückte. Nach Berathung mit den militärischen Autoritäten stellte ich daher auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Königs in Bezug auf die Stadt Paris schließlich folgende Alternative auf:
Entweder die P osition von Paris wird uns durch Uebergabe eines dominirenden Theils der Festungswerke eingeräumt,' um diesen Preis sind wir bereit, den Verkehr mit Paris vollständig preiszugeben und jede Verproviantirung der Stadt zuzulassen.
Oder die Position von Paris wird uns nicht etn= geräumt; alsdann können wir auch in die Aufhebung der Absperrung nicht willigen, sondern müssen die Beibehaltung des militärischen Status quo (bisherigen Standes der Dinge) vor Paris dem Waffenstillstand zu Grunde legen, weil sonst letzterer für uns lediglich die Folge hätte, daß Paris uns nach Ablauf des Waffenstillstandes neu verproviantirt und gerüstet gegenüber stehen würde.
Herr Favre lehnte die erste Alternative, die Einräumung eines Theils der Befestigungen enthaltend, eben so bestimmt ab, wie die Bedingung, daß die Besatzung von Straßburg kriegsgefangen sein sollte. Dagegen versprach er, über die zweite Alternative, welche den militärischen status quo vor Paris aufrechthalten sollte, die Meinung seiner Kollegen in Paris einzuholen. '
Das Programm, welches Herr Favre als Ergebniß unserer Unterredungen nach Paris brachte, und welches dort verworfen worden ist, enthielt demnach über künftige Friedens- bedingungen gar nichts, wohl aber die Bewilligung eines Waffenstillstandes von 14 Tagen bis 3 Wochen zum Behuf der Wahl einer Nationalversammlung unter folgenden Bedingungen:
1) In und vor Paris Aufrechthaltung des militärischen Status quo.
2) In und vor Metz Fortdauer der Feindseligkeiten innerhalb eines näher zu bestimmenden, um Metz gelegenen Umkreises.
3) Uebergabe von Straßburg mit Kriegsgefangenschaft der Besatzung, von Toul und Bitsch mit freiem Abzug derselben.
Ich glaube, unsere Ueberzeugung, daß wir damit ein sehr entgegenkommendes Anerbieten gemacht haben, wird von allen
neutralen Kabinetten getheilt werden. — Wenn die französische Regierung die ihr gebotene Gelegenheit zur Wahl einer National - Versammlung auch innerhalb der von uns okku- pirten Theile Frankreichs nicht hat benutzen wollen, so bekundet sie damit ihren Entschluß, die Schwierigkeiten, in welchen sie sich einem völkerrechtlichen Abschluß des Friedens gegenüber befindet, aufrecht zu erhalten und die öffentliche Meinung des französischen Volkes nicht hören zu wollen. Daß allgemeine und freie Wahlen im Sinne des Friedens ausgefallen sein würden, ist ein Eindruck, der sich uns hier aufdrängt und auch den Machthabern in Paris nicht entgangen sein wird.
Ew...... ersuche ich ergebenst, den gegenwärtigen Erlaß gefälligst zur Kenntniß der dortigen Regierung zu bringen, von Bismarck.
Ans Frankreich.
(Uebersicht.)
Der französische Minister Jules Favre hat über seine Unterredung mit Graf Bismarck einen Bericht an die Pariser Regierung erstattet, in welchem er die Schuld des Scheiterns der eingeleiteten Verhandlungen den übertriebenen Forderungen des deutschen Staatsmannes beimißt. Der Bericht giebt jedoch vor Allem ein neues Zeugniß von der unheilbaren Verblendung der augenblicklichen französischen Regierung und von der Unfähigkeit derselben, die thatsächlichem Verhältnisse richtig zu würdigen.
Der wirkliche Stand der Dinge und der Kern der Verhandlungen ist in dem Rundschreiben des Grafen Bismarck klar und überzeugend dargelegt.
Die Forderung, welche Graf Bismarck für die Bewilli- gung eines Waffenstillstandes stellte, und über welche der französische Minister in die lebhafteste Aufregung und Entrüstung gerieth, die Forderung der Uebergabe von Straßburg, Toul und Bitsch, hat sich wenige Tage darauf thatsächlich als ein Verlangen von größter Mäßigung und Milde erwiesen, indem die beiden Festungen, um die es sich vorzugsweise handelte, Straßburg und Toul, sich unmittelbar darauf ergeben mußten.
Hätte der französische Unterhändler die ihn: angebotenen . Bedingungen angenommen, so würde Frankreich, da Straßburg und Toul ohnedies fielen, in Wirklichkeit blos um den Preis der Uebergabe der unbedeutenden Feste Bitsch den Vortheil eines Waffenstillstands erreicht haben, dessen Frankreich in politischer und in militärischer Beziehung dringend bedürftig war, während für die deutschen Heere ein Waffenstillstand an und für sich und falls er nicht zu einem erwünschten Frieden führt, keinen Werth, vielmehr nur Nachtheile gehabt hätte.
Daß aber die jetzige französische Regierung und die Pariser Bevölkerung, der sie ihren Ursprung verdankt und auf die sie sich allein stützt, noch nicht die Nothwendigkeit eines solchen Friedensschlusses, wie er unvermeidlich ist, zu erkennen und zu fassen vermögen, davon hat das Auftreten Jules Favre's und vollends sein Bericht an die provisorische Regierung, davon hat endlich der von der Regierung erlassene neue Aufruf an das französische Volk Zeugniß gegeben, in welchem an der Betheuerung sestgehalten wird: „Weder einen Zoll unseres Landes, noch einen Stein unserer Festungen!" So werden denn wohl andere Männer, als die jetzige provisorische Regierung, den Frieden schließen müssen!
Die französische Regierung betrügt sich selbst und betrügt das Volk über die Mittel des Widerstandes, die ihr noch zu Gebote stehen/ sie weist das Land auf die unbesiegliche Macht von Paris, sie weist die Hauptstadt auf die unerschöpflichen Kräfte des Landes hin. Um aber den Muth von einem Tage zum andern aufrecht zu erhalten, verbreitet sie Siegesnachrichten, wo nur von Niederlagen der französischen Waffen zu berichten ist.
Die deutscher Armeen breiten sich in Frankreich immer weiter aus, ohne irgendwo auf ernsten Widerstand zu stoßen. Die Belagerungsarmee von Paris entsendet einzelne Truppew abtheilungen auf einen weiten Umkreis nach den mittleren Departements von Frankreich im Süden und im Westen von Paris. Schon sind unsere Truppen bis Orleans und darüber hinaus an der Loire auf bem Wege nach Tours und ebenso westlich und nordwestlich über Chartres, Dreux und Montes hinaus vorgedrungen. Das neue 13. Armee-Corps, unter