blutigen Kampfes und, wie wir hoffen, neuer Ehren soll König Wilhelm den hundertjährigen Geburtstag seines Vaters begehen, — nicht der Erinnerung, sondern der Erneuerung des deutschen Kampfes gegen französische Willkür und Ueber- hebung soll der Tag gewidmet sein.
Der König wird heute am 3. August inmitten seines Heeres sein, welches an der Grenze Frankreichs völlig bereit steht, die blutigen Lorbeeren von 1813—1815 zu erneuern.
Möge der Geist Friedrich Wilhelms Hl. und der Königin Luise unseren Heldengreis auf dem neuen schweren Wege geleiten, aus daß er nach Kurzem im Siegerkranz heimkehrend das Denkmal seines Vaters zugleich als ein Denkmal der neu erkämpften und besiegelten Größe des deutschen Vaterlandes weihen könne!
Zur allseitigen Betheiligung an der Anleihe.
Die einmüthige Erhebung unseres Volkes, welche König Wilhelm so eben mit Wort und That von Neuern anerkannt hat, wird in den nächsten Tagen Gelegenheit und dringenden Anlaß finden, sich gleichfalls in wirksamer That zu bewähren.
Die Bundes-Anleihe von 100 Millionen Thalern soll am 3. und 4. August durch freiwillige Zeichnungen der Bevölkerung verwirklicht werden.
Der Reichstag hat die Anleihe mit seltener Einmüthigkeit bewilligt: der Erfolg aber hängt davon ab, daß die begeisterte Hingebung, welche den Beschlüssen des Reichstags zu Grunde lag, sich durch die wirkliche Betheiligung des Volkes an der Anleihe bethätige.
„Es handelt sich darum", sagt Graf Bismarck in der amtlichen Bekanntmachung, „den verbündeten Regierungen die umfangreichen Mittel zu schaffen, welche nöthig sind, um den Krieg zur Vertheidigung unseres Vaterlandes nachhaltig zu führen. Dies ist nur möglich, wenn alle Klaffen der Bevölkerung mit patriotischer Hingebung zur Erfüllung der Aufgabe zusammenwirken. Es ist daher zur Begebung der Anleihe der Weg einer allgemeinen Subskription gewählt worden, durch welche einem Jeden Gelegenheit geboten wird, sich nach Maßgabe seiner Mittel zu betheiligen."
Mit gerecktem Stolz blickt das ganze Volk auf unser herrliches Kriegsherr, welches, Dank seiner trefflichen Organisation, aber Dank zugleich der alt überlieferten Fürsorge unserer Verwaltung, in allseitig musterhafter Ausstattung hinauszichi, „um für Deutschlands Ehre und für Erhaltung unserer höchsten Güter zu kämpfen."
Soll dieser Kampf mit gleicher Zuversicht bis zum glücklichen Ende durchgeführt werden, so muß die Regierung über ausreichende Mittel verfügen können, um unsere braven Truppen im Felde fort und fort mit Allem zu versorgen, was zur Erhaltung der Kraft, der Freudigkeit und Frische, sowie zur militärischen Schlagfertigkeit erforderlich ist.
Je mehr die Regierung im Stande ist, die Kriegsoperationen in jeder Beziehung mit vollster Energie zu betreiben, desto zuversichtlicher ist ferner auch zu erwarten, daß mit dem Siege vollständiger Ersatz für alle aufgewandten Kosten errungen werde, wie dies in den beiden jüngst geführten Kriegen der Fall war.
Vor Allem aber wird die Energie, mit welcher der Stieg geführt werden kann, unter Gottes Beistand, auch dazu helfen, die Lasten und Opfer, welche allen Kreisen des Volkes aus dem Kriegszustände erwachsen, auf eine möglichst kurze Zeit zu beschränken.
So hat denn Jeder im Volke ein dringendes Interesse daran, daß die Absicht des Reichstages in Betreff der Kriegsanleihe in Erfüllung gehe, und in solcher Zuversicht geschieht es, daß die Regierung sich behufs Verwirklichung der Anleihe unmittelbar an das Volk wendet.
Nicht blos bei den großen Finanzanstalten (der Staats- schulden-Vcrwaltung, der Seehandiung, der Bank), sondern bei allen Regierungs-Hauptkaffen (in Hannover bei den Bezirks- tauptkaffen), bei sämmtlichen Kreis-Stcuerkafien, (in Schleswig- olstein, Hannover, Westfalen, Hessen-Nassau und Rheinland bei den Steuerempfängern), endlich bei allen Comptoiren und Kommanditen der Preußischen Bank, sollen am Mittwoch und Donnerstag (3. und 4. August) die Zeichnungen angenommen werden, und zwar auf Schuldverschreibungen von 50 Thaler an, um auch weniger Bemittelten die Betheiligung zu ermöglichen. Die Zeichnung ist überdies auch dadurch in
hohem Maße erleichtert, daß die Einzahlungen allmälig m sechs Terminen bis gegen Jahresschluß zu leisten sind. Ber der Zeichnung ist zunächst nur eine baare Anzahlung von 10 Prozent erforderlich, statt deren jedoch (bei allen Hauptkassen) eine Kaution von 20 Prozent des gezeichneten Betrages in Staatsschuldscheinen, Rentenbriefen, Pfandbriefen oder Eisenbahn-Prio- ritätsscheinen angenommen wird. Die regelmäßigen Einzahlungen finden am 10. August mit 10, am 1. September mit 20 aufs Hundert, am 1. Oktober mit 15, am 1. November mit 20, am 1. Dezember mit 15, am 28. Dezember mit 8 Thlr. statt.
Die Anleihe, welche mit 5 Prozent verzinst werden soll, wird nach einer soeben erfolgten Bekanntmachung des Bundeskanzlers den Unterzeichnern zu dem Preise von 88 Thlr. (statt 100 Thlr.) gegeben. Wenn man erwägt, daß die bisherige 5prozentige Staatsanleihe auch in den erregtesten Börsentagen einen Stand von etwa 93 Prozent behauptet hat, so ergiebt sich, daß der Preis von 88 Prozent für die neue Anleihe ein überaus mäßiger ist, und daß derselbe voraussichtlich in kürzester Zeit eine erhebliche Steigerung im Börsenverkehr erfahren wird.
Es wird somit von dem Volke bei dieser Anleihe in keiner Beziehung ein Opfer in Anspruch genommen, sondern nur eine erneute allseitige Bekundung des Vertrauens zu unserer guten Sache und des einmütigen Entschlusses, derselben auf jede Weise raschen und siegreichen Erfolg zu sichern.
In diesem Sinne ist die allseitige kräftige Betheiligung an der Bundesanleihe eine patriotische Pflicht.
Möge denn der treffliche Geist, welcher unser ge- sammtes Volk in dieser Zeit so sichtlich beseelt, sich auch in der freudigen Mitwirkung zur Sicherung unserer finanziellen Kriegsbereitschaft bethätigen.
Eine diplomatische Enthüllung.
Frankreichs begehrliche und vertragsbrüchige Politik ist durch eine diplomatische Enthüllung der letzten Tage in das klarste Licht gestellt worden. , m r
Die englische Zeitung --Times« veröffentlichte in voriger Woche den Inhalt eines Schutz- und Trutzbündniffes, welches während des Luxemburger Streites Seitens Frankreichs Preußen angetragen worden wäre und wonach Frankreich sich mit dem Beitritte Süddeutschlands zum Norddeutschen Bunde einverstanden erklärte, wogegen Preußen ihur die Erwerbung Luxemburgs gestatten uns eintreteuLen Falls ihm zur Erwerbung Belgiens gegen jede Macht beistehen sollte. Preußen babe diese Anträge wiederholt abgelehnt.
Diese Mittheilung machte in England das größte Aufsehen, namentlich wegen der Bedrohung der Selbständigkeit Belgiens, für welche die englische Politik von jeher ein besonderes Interesse bekundet hat.
Auf eine Anfrage im Parlament erklärte der Minister Gladstone: der Inhalt des angeblichen Vertrages sei erstaunlich bis zum Unglaublichen, die Regierung müsse zunächst Aufklärungen Seitens der betheiligten Mächte erwarten.
Im englischen Volke riefen schon die vorläufigen Mittheilungen einen wahren Sturm der Entrüstung hervor.
Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten des Norddeutschen Bundes zögerte nicht, der englischen Regierung mitzutheilen, daß die Angabe der -»Times- auf Wahrheit beruhe und daß die Urschrift eines der in Rede stehenden Anträge — von der Hand des Grafen Benedetti geschrieben — sich auf dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten befinde.
Der Entwurf des von Frankreich angebotenen Vertrages, wie er von der Hand des französischen Botschafters geschrieben ist, wurde sodann Seitens unserer Regierung veröffentlicht. Der wesentliche Inhalt desselben ist folgender:
Art. I. Der Kaiser der Franzosen läßt zu und erkennt an die Erwerbungen, welche Preußen in Folge des letzten Krieges, den es gegen Oesterreich und keine Verbündeten führte, gemacht hat, ebenso wie die für Aufrichtung eines Bundes in Rorddeupchlund getroffenen oder noch zu treffenden Einrichtungen. ,
gut. II. Der König von Preußen verspricht, Frankreich die Erwerbung Luxemburgs zu erleichtern: zu diesem Zweck wird die genannte Majestät in "Verhandlungen mit Sr. Majestät dem König der Niederlande eintreten, um denselben zu bestimmen, dem Kaiser der Franzosen seine Souveränetätsrechre über dieses Herzogthum gegen eine Eittschädigung abzuireten. . . . , .
Art III. Se. Majestät der Kaiser der Franzosen wird sich einer föderalen Vereinigung des Nordbundcs mit den Staaten Süddeutsch- lands, Oesterreich ausgenommen, nicht widersetzen, welche Vereinigung aus ein gemeinsames Parlament basirt sein kann, wobei aber in billigem Maße die Souverânetät besagter Staaten geachtet bleibt.
Art IV Seinerseits wird Se. Majestät der König von Preußen in dem Falle, daß Se. Majestät der Kaiser der Franzosen durch die