einzig und allein die Frage über die Todesstrafe und auch — irre ich nicht — nicht sowohl die Frage, ob Sie die Todesstrafe überhaupt, als vielmehr in welchem Umfange Sie die Todesstrafe glauben zugestchen zu können.
Ich würde in der That meinen, mich gegen den Reichstag zu verfehlen, wenn ich jetzt noch einmal die Frage der Todesstrafe überhaupt ventiliren wollte,' an Eins aber darf ich historisch erinnern — und ich glaube, daß keine Frage mehr wie diese angethan ist, aus dem Bereiche der Doktrin hinauSgehobcn und aus dem Grunde historischer Betrachtung der Erwägung unterbreitet zu werden — es ist dies, meine Herren, der Umstand , daß in der zweiten Abstimmung sich eine Mehrheit für die Abschaffung der Todesstrafe ausgesprochen, keineswegs derart für durchgreifend zu erachten sein wird, wie es der Herr Abgeordnete Lasker in seiner Rede gethan hat. Denn betrachten Sic die Verhandlungen anderer Parlamente über die Todesstrafe, so finden Sie in wunderbarer Uebereinstimmung die Thatsache, daß in ganz kurzer Zeit über die Todesstrafe ein und dieselbe Volksvertretung in tiefem Jahre mit Majorität für, im anderen Jahre mit Majorität gegen gestimmt hat, und nirgend ist dies in bezeichnenderer Weise hervorgetreten , als in dem Landtage Schwedens, wo im Jahre 1867 103 Stimmen gegen, 53 für und im folgenden Jahre, obgleich keine wesentliche Aenderung in dem Hause eingetreten war, 100 Stimmen wider, 69 sich dagegen ausiprachen. Aehnliches haben wir in deutschen Parlamenten, Aehnliches hat sich im englischen, Aehnliches im französischen Parlamente gezeigt. Und ich folgere daraus, daß die Natur der Frage eine solche ist, daß wohl ein Abweichen von der eigenen Meinung, je nach den augenblicklichen Auffassungen , die sich in dem Volksbewußtsein kundgcben, eintreten kann und berechtigter Weise eintritt. Wenn Ihre Abstimmung in der zweiten Lesung eine sakramentale sein sollte, dann wüßte ich in der That nicht, was überhaupt eine dritte Lesung in diesem Hause für eine Bedeutung hätte,' dann wäre die dritte Lesung eine leere, nichts bedeutende Form.
Verstehe ich Ihre Geschäftsordnung recht, so heißt es: in der zweiten Lesung stelle ich das politisch Wünschenswerthe durch mein Votum fest, und in der dritten Lesung votire ich für das politisch Erreichbare.
Ich glaube, Niemandem darf ein Vorwurf daraus gemacht werden, der, weil er das politisch Wünschenswerthe nicht erreichen kann, nun in dritter Lesung das Erreichbare annimmt.
Meine Herren, mit den Ausführungen dessen, was die verbündeten Regierungen oft ihrer eigenen Rechtsüberzeugung zuwider doch nicht adweiscn zu müssen glauben, habe ich nur den Beweis liefern wollen, mit welchem selbstverleugnenden Entgegenkommen sie Ihren Anträgen die Zustimmung gegeben haben. An Ihrem heutigen Beschlusse wird cs sein, zu beweisen, ob Sie meinen, daß das Maß dieser Selbstverleugnung ein so großes gewesen ist, daß Sic ihm mit gleicher Selbstverleugnung glauben antworten zu können. Ich habe keinen lebhafteren Wunsch, als daß Sie dieses Maß für genügend halten mögen und daß eine gute Stunde über der bevorstehenden Abstimmung walten möge.«
Bei der entscheidenden Abstimmung stand die große Mehrheit der National-Liberalen, zumal aus den alten Provinzen, auf Seiten der Gegner des Ausgleichs. Wenn es nach dieser Partei in ihrer Mehrheit gegangen wäre, so würde das Gesetz, dessen Vereinbarung jetzt in allen ihren Organen als die wichtigste nationale That und zugleich als ein in hohem Maße liberales Werk, ja als „das größte und segensreichste Werk'^ der ganzen Reichstagsthätigkeit anerkannt wird, nicht zu Stande gekommen sein.
Wie die National-Liberalen schließlich über das Strafgesetzbuch urtheilen, darüber geben, im Gegensatze zu dem Verhalten der Partei im Reichstage, folgende Zeilen aus einigen ihrer bedeutendsten Blätter Auskunft. Die „National- Zeitung" schreibt:
»Es darf wohl ausgesprochen werden, daß hier ein Gesetzbuch vorliegt, welches man mit einer nicht häufigen Genugthuung lesen kann. Man freut sich darüber, daß man hier dock einmal zu sehen bekommt, wie es mit der bürgerlichen Freiheit vorwärts geht/ und wenn man sich vergegenwärtigt, wie schwer den Völkern in langen Zeiträumen die Veredelung des Strafrechts geworden ist und wie wir selbst in Preußen vor zwanzig Jahren mit Beklemmung der Einführung des damaligen neuen Strafrechts zusahen, so fühlt man sich berechtigt, dem Norddeutschen Bunde zu seiner gegenwärtigen Leistung und Errungenschaft Glück zu wünschen.«
Und die »Magdeburger Zeitung«:
»Die Schwierigkeiten, welche dem Zustandekommen des Strafgesetzbuchs im Wege standen, sind beseitigt und es ist damit dem Norddeutschen Bunde ein Werk gesichert worden , welches zwar nicht in allen Stücken dem Ideal eines «-Strafgesetzes entspricht, aber auch mit seinen Mängeln nach dem Gutachten sachverständiger Männer zu den besten und liberalsten unter allen Gesetzbüchern der
Erde gehört. Wen nicht Partcileidenschaft ganz blind macht, der muß den reichen Segen des neuen Gesetzes cr- kennen, der muß den Reichstag loben, daß er um eines schöncmIdeals willen nicht das politisch Erreichbare verschmähte. Es wäre ein ganz unberechenbarer Schadcn gewesen, wenn die Abstimmung zu Ungunsten des Gesetzes ausgefallen wäre.
»Man will wissen«, sagt die Kölnische Zeitung, »daß eine Anzahl von Abgeordneten, die gegen die Todesstrafe am Montag und Dienstag gestimmt haben, im Grunde des Herzens über den Ausgang ganz froh sind und den Fall des Gesetzes, das ohne ihr Zuthun und gegen ihren äußerlich erklärten Willen zu Stande gekommen ist, tief bedauert haben würden. Für diesen bürgerlichen Muth, der leider schon zuweilen bei anderen Gelegenheiten ähnlich bemerkbar war, möchten wir denen, die es angeht, eine ganz besondere Mauerkrone widmen, welche sie nach der von Anderen vollbrachten Arbeit mit nach Hause nehmen und als ein Zeichen der Erkenntlichkeit der Zeitgenossen ihren Kindern up ■ Kindcskindern vererben können.«
Die Gesammterfolge des Norddeutschen Bundes finden im Anschluß an die letzte Thronrede unsers Königs auch in liberalen Blättern überall die unumwundendste und freudigste Anerkennung.
Die »Magdeburger Zeitung- schreibt:
»In kurzen gedrängten Zügen entrollt uns die Thronrede die Erfolge der großartigen Thätigkeit, welche dieser erste Reichstag deutscher Nation seit drei Jahren entfallet hat. Niemals, so behaupten wir kühn, hat irgend eine Volksvertretung der Welt in dieser kurzen Spanne Zeit reichere Früchte gezeitigt. Noch sind nicht vier Jahre verflossen, da bestand in Deutschland noch zu Recht der Frankfurter Bundestag mit der gleich berechtigten Souveränität jedes Kleinfürsten und mit der unbestrittenen 'Herrschaft Oesterreichs über alle deutsche Lande. Die Energie des eisernen Grafen zerbrach diese Herrschaft,' cs erstand der Norddeutsche Bund, es wurden die ersten Grundlagen zu dem einheitlichen norddeutschen Staate gelegt. Aber doch nur die Grundlagen. Es blieb das große Problem zu lösen, ob es gelingen werde, mit den geschaffenen Organen in Eintracht zu arbeiten, ob cs gelingen werde, die gelegten Keime zur Blüthe und zur Frucht zu treiben. Sechs Millionen neue Mitbürger hatte der preußische Staat in sich ausgenommen, fünf Millionen Norddeutsche waren auf dem Reichstage hinzugetreten. Nun ist ja der Deutsche sehr national gesinnt, wenn cs sich darum handelt, in dem Himmel allgemeiner Ideen zu schwärmen, aber wenn es darauf ankommt, alte Gewohnheiten, theoretische Ueberzeugungen , lieb gewordene Eigenthümlichkeiten zu opfern, dann taucht die alte partikularistische Natur des Deutschen wieder auf, welche in ihm nicht durch eigene Schuld, sondern durch die Schuld einer tausendjährigen Geschichte erwachsen ist. Der schwierige, gewagte Versuch, er ist glänzend gerechtfertigt,' in jedem großen politischen Momente hat die nationale Idee den Sieg errungen über alle theoretischen Bedenklichkeiten, über alle partikularistischen Gegensätze, und wer uns vor drei Jahren einwandte: Ihr Preußen könnt wohl mit dem Schwert erobern, aber Ihr könnt nicht mit dem Geiste und Herzen die Gemüther bezwingen, den weisen wir hin auf die Ergebnisse dieser Legislaturperiode.--Das unerschütterliche Ergebniß dieser arbeitsvollen drei Jahre läßt sich dahin zusammenfassen: Norddeutschland ist fest begründet als eine staatliche, eine wirthschaftliche und eine rechtliche Gemeinschaft/ es hat eine Vertretung nach außen, ein geschlossenes Heer, eine Achtung gebietende Marine, es hat ein Bürgerrecht, eine gemeinsame Ordnung der gewerblichen Verhältnisse, ein mildes und humanes Strafrecht und es wird in kürzester Frist eine Gerichts- Organisation und einen gemeinsamen Straf- und Civil- prozeß erlangen. Immer tiefer schlagen dieWurzeln der Einbeit, immer mächtiger wird die Kraft und der Stolz des Nationalgefühls, immer näher rücken wir dentZiele, wo das deutsche Volk, in Nord undSüd geeint, die große Wcltstellung einnimmt, welche ihm bisher nur versagt war, weil es schlief und sich selbst nicht kannte. Unsere Nachkommen aber werden uns glücklich preisen, daß wir gewürdigt waren, in dieser denkwürdigen Periode zu leben, Ivo die deutsche Ration wieder aufersteht in der Macht und Herrlichkeit, welche sie seit der Zeit der Hohenstaufen nicht durch einen äußern Feind, sondern nur durch ihre innere Zwietracht eingebüßt hatte.«
Selbst demokratische Blätter können nicht umhin, die Ergebnisse der Session anzuerkennen.
Die »Elberfelder Zeitung- sagt: »Es ist eine stattliche Reihe wichtiger Gesetze, welche die Thronrede als das Werk dieser ersten Legislaturperiode aufzählt, und eine Arbeitskraft, eine Hingebung ohne Gleichen gehörte dazu, um solches zu vollenden. Mögen wir jetzt, 'wo das Werk abgeschlossen vor uns fleht, uns den Sinn