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Rede des Bundeskanzlers Grafen von Bismarck- Schönhausen

über den Abschluß des Strafgesetzbuchs -. am 23. Mai 1870.

Gestatten Sie mir, meine Herren, daß ich zuvörderst mein Be­dauern darüber ausspreche, daß cs mir nicht vergönnt gewesen ist, den wichtigen Berathungen, welche Sie in den letzten Wochen beschäftigt haben, persönlich beizuwohnen, auch denen nicht, mittelst welcher die Regierungen Ihre Beschlüsse der eigenen Beschlußnahme unterzogen haben.

Meine Herren! Um zu der Vorlage zu gelangen, welche Ihnen ursprünglich gemacht worden ist, haben die einzelnen Regierungen, ich kann sagen, fast jeder Fürst persönlich, fast jeder Rath- geber eines deutschen Fürsten persönlich, wesentliche Opfer an ihren politischen Ueberzeugungen, an ihren Wünschen, an ihrem Rechtsgefühl, ich möchte sagen, an ihrem Rechtsglauben bringen müssen. Sie haben sic bereit­willig dem höher stehenden Zivecke deutscher Rechtseinheit gekrackt.

In demselben Sinne sind die verbündeten Regierungen an die Beschlüsse des Reichstages getreten, die ihnen nach der zweiten Lesung vorgelegen haben, und ich glaube, Sie werden ihnen das Zeugniß geben, daß sic auch dort dem höheren Zwecke der deutschen^Rechts- cinhcit neue und erhebliche Opfer gebracht haben.

Manche der Regierungen härten gewünscht, wie viele unter Ihnen, die Todesstrafe zu beseitigen. Sie haben geglaubt, diese ihre Ueber­zeugung, diesen ihren Glauben an ein sittliches Erfordernis der Zeit dem Zivcckc zum Opfer bringen zu müssen- welchem die Schöpfung des Norddeutschen Bundes wesentlich ihre Entstehung verdankt, dem sie bisher gedient hat: der deutschen Ration die Rechtseinheit, die politische Einheit wiedcrzugebeu. Düsen Zweck haben sic höher ge­stellt, als ihr Verlangen nach Abschaffung der Todesstrafe.

Andere Regierungen, und zwar die große Mehrzahl, haben ge­glaubt, denen, die auf ihren Rechtsschutz Anspruch haben, diesen Schutz durch eine Anwendung der schwersten Strafe in ausgedehnterem Maße schuldig zu sein, als die jüngsten Zugeständnisse der Regierungen es zulasten. Der Herr Vorredner hat eben bemerkt, daß früher vierzehn ver­schiedene Fälle mit der Todesstrafe bedroht gewesen sind. Es hat schwere Kämpfe und lange Verhandlungen gekostet, ehe diese vierzehn Fälle auf das Maß zurückgeführt worden sind, welches der erste Entwurf Ihnen unterbreitete, und demnächst auf Ihren Wunsch in Berücksich­tigung Ihrer Beschlüsse hat eine weitere sehr beträchtliche Verminde­rung dieser Fälle eintreten können. Die Regierungen haben den Deiveis gegeben, daß sie die eigene Ueberzeugung, die eigene Rechtsansicht dem höheren nationalen Zwecke zu opfern sich entschließen können- nur ein O pfer können sie diesem Zwecke nicht bringen: das ist der Grundsatz dieser nationalen Einheit selbst. Hierin liegt der Grund, der sic hindert, dem Amendement der Abgg. Planck und Genossen ihre Zustimmung zu ertheilen. Die Regierungen sind außer Stande, sich von derVergangcnhcit des NorddeutschenBundes, sich von den Zwecken,welche uns bishervercinigt und beschäftigt haben,in dcmMaße los- zusagen, daß sie aus der Quelle des einheitlichen Bundesrechts zweierlei Wasser fließen lassen, daß sie bewußter Weise und von dieser Stelle hier ein doppeltes Rechtssystem für den Norddeutschen Bund schaffen. Es ist für mich eine unbedingte Unmöglichkeit, es wäre ein volles Verläugnen meiner Vergangenheit, wollte ick einem Gesetze hier zu­stimmen, welches das Prinzip heiligt, daß durch den Bund zweier­lei Recht für die Norddeutschen geschaffen werden soll, daß gewissermaßen zweierlei Klassen von Norddeutschen geschaf­fen werden sollen, eine Selccta (obere Klaffe), die vermöge ihrer Gesittung, vermöge ihrer Erziehung so weil vorge­schritten ist, daß selbst ihre üblen Subjekte des Korrektivs, des Richtbeils nicht mehr bedürfen und dann baë profanum vulgus (die gewöhnliche Menge) von 27 Millionen, welches diesen sächsisch-oldenburgischen Kultur­grad noch nicht erreicht hat, dem das Richtbeil im Nacken sitzen muß, um es in Ordnung zu halten. Dem können wir nicht zustimmen- ich würde, meine Herren, eher ein nach meiner Ueberzeugung sehr viel mangelhafteres, aber einheitliches Strafgesetz in Kauf genommen haben, ich würde mich der Hoffnung hingegeben haben, daß bei dem gesunden Sinn unserer Bevölkerung und seiner Vertretung ein Fehler eines mangelhaften Strafrechts so allgemein kenntlich und so allgemein fühlbar ist, daß die Lücken ausgefüllt und Irrthümer verbessert wer­den würden, in einigen Jahren. Aber das Verlassen unserer Grund­prinzipien in Bezug auf die Einheit, die wir in Deutschland zu schaffen haben, das läßt sich niemals wieder gut machen. Ich kann von diesem Standpunkte aus hier kein Oldenburg und kein Preußen kennen, ich kenne nur Norddeutsche.

Unsere Aufgabe ist, die Gleichheit vor dem Gesetz für alle norddeutschen Bürger zu schaffen, nicht die Un­gleichheit, da wo sie ist, gut zu heißen, oder gar sie innerhalb eines Bundesgebietes neu zu schaffen. Meine Herren, das ist eine politische Unmöglichkeit. Wir sind gegen Sonderrechte, gegen Sondereinrichtungen, gegen die Vor- urtheile einzelner Regierungen und einzelner Stämme, ja selbst gegen die Rechte einzelner Regierungen und einzelner Volks- stämme, mitunter, weil wir uns der Grüße unserer Ziele bewußt waren, mit Härte verfahren- ich darf wohl sagen,

mit Härte, wenigstens mit Strenge. Wir haben mwcrrückt unser nationales Ziel im Auge behalten - wir haben nicht links, nicht rechts gesehen, ob wir Jemandem wehe thäten in seiner theuersten Ueberzeugung. Meine Herren, aus diesem Geiste haben wir unsere Kraft, unseren Muth, unsere Macht geschöpft, zu handeln wie wir gethan. Sobald uns dieser Geist verläßt, sobald wir diesem Geiste entsagen, sobald wir ihn vor dem deutschen Volke und seinen Nachbarn aufgeben, so legen wir damit Zeugniß ab, daß die Spannkraft, mit der wir vor 3| Jahren an dieser Stelle unsern Ausgang nahmen, in dem Sande des PartikulariSmus (des Sondergeistes), des Partikularismus der Staaten und des Partikula- rismus der Parteien erlahmt ist. Wir werden die Quelle, aus der wir die Berechtigung schöpften, hart zu sein und mit eisernem Schritt zu zermalmen, was der Herstellung der deutschen Nation in ihrer Herrlichkeit und Macht entgegen stand......

(Lebhaftes Bravo! Dagegen von den Plätzen der sozial-demo­kratischen Fraktion: --Oho!« Erneuerter stürmischer Beifall.) Meine Herren! Ich freue mich des Zeugnisses, was mir durch die Mißbilligung der Gegner deutscher Einheit und deutscher Größe gegeben wird.

Meine Herren! Ich bitte um Entschuldigung, wenn mich meine Kräfte noch nicht so weit unterstützen, um der Vertheidigung unserer Sache mich ganz mit dem Nachdruck zu widmen, den sie erfordert und der meiner Ueberzeugung entspräche. Aber, meine Herren, ich erinnere Sie an eins. Es sind noch nicht ganz zwei Jahre her, daß hier aus dcn^Sckoßc Idrer Versainmlung die Anregung erfolgte, ein einheitliches Wtrafrecht für die deutsche Nation in_ her Zukunft, für den Norddeutschen Bund einstweilen, zu schaffen. Dieser An­regung, die Ihnen zu verdanken ist, ist bereitwillig Folge gegeben worden- unmittelbar darauf haben sich die namhaftesten Juristen, die Leute, auf deren Namen in der juristischen Welt Deutsch­land stolz ist und stolz zu sein Ursache hat, versammelt und haben mit einem Fleiß, der den Deutschen jeder Zeit, mit einem praktischen Geschick, welches ihnen nicht immer eigen gewesen ist, in kurzer Zeit ein Werk geschaffen, dem auch seine Gegner, dem auch die, die cs über sich nehmen wollen, dagegen zu stimmen und dem Norddeutschen Volke dieses Werk vorzuenthalten, doch die Anerkennung nicht ver­sagen können, daß cs das Beste ist, was innerhalb Deutschlands für eine größere Gemeinschaft bisher geleistet ist, daß es jedenfalls besser ist als Alles das, an dessen Stelle es treten soll. Es sind noch nicht ganz zwei Jahre seitdem verflossen, eine einzige Abstimmung nur trennt uns von der Verwirklichung der Wünsche, die Sie damals ausgesprochen haben und an deren Verwirklichung in so kurzer Zeit vielleicht die Sanguinischen unter uns, eingedenk der Schwierig­keit, Deutsche unter einen Hut zu bringen, schwerlich geglaubt haben. Diese einzige Abstimmung, versagen Sie die dem Norddeutschen Volke nicht.

Der Reichstag, den Sie bilden, wird in der Geschichte der Neubildung Deutschlands immer den Ruhm des erst- gebornen ordnungsmäßigen Reichstags haben- er wird sich durch seine Leistungen dieses Ruhmes würdig gezeigt haben, wie auch die jetzige Abstimmung ausfallen möge. Aber, meine Herren, im Begriffe, diesen Reichstag sei­nem Schlüsse entgegenzuführen, möchte ich Sie bitten: durchdringen Sie sich vollständig von dem Geiste, der die Bundesverfassung geschaffen hat, hinterlassen Sie ihn ungeschwächtZhren Nachfolgern, geben Sic durch Ihr letztes wichtiges Votum dcmDeutschen Volke ein verhei­ßungsvolles Pfand seiner Zukunft, beweisen Sic ihm durchIhre Abstimmung, daß da, wo es auf die geheiligte Sache unserer nationalen Einheit ankommt, derDeutsche seinen alten Nationalfehlern zu entsagen weiß, beweisen Sie es, indem Sie den Platz vergessen, den Sie in der Hitze des Kampfes als Partei, als Einzelner eingenom­men haben, indem Sie über Ihre augenblicklichen Gegner hinweg Ihren Blick auf das großeGanze erheben und diesem großen Ganzen einen Dienst erweisen, welcher für die deutsche Zukunft das Pfand bilden wird, daß die Neubildung unserer Verfassung frei sein werde von einem großen Theile der Schlacken, welche den alten Guß spröde, brüchig gemacht und zerrissen haben.

Rede des Bundeskanzlers Grafen von Bismarck- Schönhausen

über die Todesstrafe auf Mordversuch gegen Bundesfürsten in der Sitzung vom 24. Mai 1870.

(Auszüglich.)

Wenn ich heute wiederum das Wort ergreife, meine Herren, so ist es in dem Gefühl, daß von Ihrer bevorstehenden Abstimmung vorzugsweise das Schicksal der ganzen Verhandlungen der dritten Lesung, das Schicksal der Arbeit, in der wir begriffen sind, abhängt, und ich erlaube mir, Sie zu bitten, sich zu vergegenwärtigen, wie diese Sitzung sich vielleicht nicht heute, wo unser urtheil nicht ein voll-