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gen und gegen den Geist, der in ihm herrscht, widerlegt und zum Schweigen gebracht.

Wie sehr gerade das innere Wesen unserer Hecreseinrichtun- gen sich die Achtung auch der fremden Nationen errungen hat, darüber sind im Laufe der letzten drei Jahre oftmals bemer- tenswerthe Zeugnisse hervorgetreten.

In den jüngsten Wochen brachte eine der angesehensten französischen Zeitschriften , die in politischer Beziehung nichts weniger als preußenfreundliche Revue des deux Mondes, einen größeren Aufsatz über die preußische Armee, welcher sich mit der unumwundensten Anerkennung über die inneren Einrichtungen der­selben äußert. Von solcher Stelle, aus der Mitte einer Nation, welche auf ihre eigene Armee und auf deren ruhmvolle Ge­schichte mit gerechtem Stolze blickt, haben jene Aeußerungen eine nicht zu verkennende Bedeutung, und es wird Manchem erwünscht sein, den wesentlichen Inhalt derselben aus dem fol­genden Auszüge kennen zu lernen.

Es heißt in dem Aufsatze:

»Alle einsichtigen Kricgsmanncr sind darüber einverstanden, daß die Tüchtigkeit einer Armee vor Allem von dem Geiste abhängt, der in ihr herrscht. In dieser Beziehung kann Preußen den Vergleich mit allen anderen Staaten Europas, zuversichtlich hcrausfordcrn. Die preußische Armee ist zu gleicher Zeil eine Volksarmee und eine Elite- Armee. Der Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht findet in derselben sein Gegengewicht in der Einrichtung der einjährigen Freiwilligen.

Während einzelne Theile der alten Wchrcmrichtungcn von 1814, nachdem ihre Mängel erkannt waren, erhebliche Veränderungen er­fahren haben, sind andere dagegen, welche zuerst eine minder bedeutende Stelle in der Heercsvcrfassung einnahmen, mit unablässiger Sorgfalt und in glücklichster Weise weiter entwickelt worden: dazu gehört besonders die Einrichtung der einjährig Freiwilligen. Durch eine ge­schickte Handhabung ist dieselbe eine Quelle gediegener Kraft geworden, indem die Regierung die Jugend der höher gebildeten Stände in die Reihen der Armee aufnehmen konnte, ohne sie den Arbeiten zu entziehen, auf welchen die Entwickelung des öffentlichen Wohlstandes beruhte.

Die scheinbare Härte der allgemeinen Wehrpflicht ist in der Wirk­lichkeit nach mehreren^Richtungen bebeuteiib gemildert. Jeder Preuße kann, wenn er gewisse Kenntnisse durch ein Zeugniß oder durch eine Prüfung nachweist, als Freiwilliger in die Armee eintreten und nach einem Jahre seine Entlassung zur Reserve erhalten, ebenso als wenn er drei Jahre bei den Fahnen gedient hätte. ES liegt dabei die Stuf- fassung zu Grunde, daß ein junger Mann, der eine wissenschaftliche Bildung erhalten hat, auch die Erfordernisse deS Waffendienstes rascher und besser zu fassen vermag. Durch diese Auffassung bekundet der Staat, daß er nicht blos gute Soldaten haben will, sondern daß ihm ebenso sehr daran liegt, den Aufschwung und Fortschritt der bürger­lichen Gesellschaft zu befördern.

Der Zweck der Einrichtring ist zugleich die Ausbildung tüchtiger Offiziere und Unteroffiziere für die Landwehr, zu welchem Behufe die Freiwilligen unter die spezielle Leitung dazu bestimmter Offiziere gestellt werden. Der einjährige Freiwillige ist im voraus für den Dienst als Landwehr-Offizier in Aussicht genommen: er lernt Alles was zur weiteren militärischen Ausbildung, zur Leitung kleinerer Operationen, der Rekognitionen, Märsche, Patrouillen, Vorposten u. s. w. gehört, er erhält eine theoretische Ausbildung über alle Uebun­gen der Infanterie, Kavallerie u. s. w., und nach zehnmonatlicher Ausbildung wird er zu der Prüfung zugelassen , nach welcher er die Stellung als Landwehr-Offizier erhalten kann. So wird in Wahrheit der edelste Theil der Nation zu dieser Stellung herangezogen. Die Armee fährt dabei ebenso gut wie die bürgerliche Gesellschaft.

Im Jahre 1868 sind 4587 einjährig Freiwillige in die Bundes- armcö cingctrcten, 36 Prozent mehr als vor 1866; davon standen 3508 bei der Infanterie, 417 bei der Kavallerie, 662 bei der Artillerie, dem Ingenieur-Eorps u. s. w. In jener Zahl befanden sich 2360 Gcwerbireibende und Künstler, 1012 Landleute, 720 Studenten und 222 Beamte. Die Armee des Norddeutschen Bundes zählt mit der Reserve und Landwehr über 30,660 Mann, welche auf diese Weise ihrer Dienstpflicht genügt haben, und 43 Prozent darunter haben den Rang als Offiziere erreicht. Diese Zahlen haben eine große Bedeu­tung,' sie beweisen, mit welcher Leichtigkeit die bürgerliche Gesellschaft in Preußen sich die Eigenschaften des militärischen Geistes aneignet, ohne irgendwie ihre Kraft zu bürgerlicher Arbeit und Thätigkeit ein- zubüßen.

Aber auch abgesehen vom einjährigen Dienste wird die Last der allgemeinen Dienstpflicht durch mannigfache Rücksichtnahmen auf die Verhältnisse der Einzelnen gemildert.«

»Mit einem Worte,« heißt es dann: »alle diese Bestimmungen be­ruhen in ihrem gemeinsamen Gedanken auf einer gewissenhaften Rück­sicht für baß Gesammtintcressc des Staates. Die Zurückstellung und die vorzeitige Entlassung werden allerdings nur bewilligt, insoweit es das Interesse deS Landbaues, der öffentlichen Wohlfahrt, der Wissen­schaft und des öffentlichen Unterrichts erfordern,- aber unter dieser Voraussetzung Werben die Vergünstigungen in reichem Maaße gewährt.

»«mtWtgch! 6 Liedtke in Berkin.

Je mehr man die gewaltige Organisation dieses Wehrsystems studirt, desto weniger kann man sich wundern, daß das preußische Volk während des letzten Krieges jene innere Kraft und jenen Reich- thum an moralischen Fähigkeiten entwickelt hat, die in der Hand des Königs und seiner Räthe so gewaltige Hülfsmittel für den siegreichen Ausgang gewesen sind.

In dieser Beziehung verdient auch die Wirksamkeit der freiwilli­gen Krankenpflege eine ganz besondere Beachtung. Da handelt cs sich nicht bloö um eine Bethätigung der Hingebung des Einzelnen, son­dern in der Art, wie die Pflicht der Nächstenliebe ausgeübt worden, erkennt man den Geist fester bewußter Gemeinschaft der besten Kräfte aller Klassen des Volkes mit den hervorragenden Männern, welche den Krieg von 1866 vorbereitet und welche ihn an der Spitze der Armee durchgeführt haben.

Der Iohanniter-Orden verdient hier besonder? hervorgchoben zu werden. Der nach den Kreuzzügen errichtete Orden war seit der Auf­lösung im Jahre 1810 nur noch eine Adelskorporation mit gewissen Ehrcnbcrcchtigungen gewesen, als König Friedrich Wilhelm IV. be­schloß, die Iohannitcrritter wieder zu ihrer ursprünglichen Aufgabe, der Milderung menschlichen Elends, besonders der Pflege der im Kriege Verwundeten, zurückzuführen. Die Idee, welche man damals als eine nur romantische ansah, hat plötzlich eine große praktische Be­deutung gewonnen, Dank den Ereignissen von 1864 und 1866 und Dank dem starken politischen Geiste, welcher die höhe­ren Klassen der Gesellschaft in Preußen erfüllt. Die Iohan­nitcrritter zeichneten sich zuerst während des schleswig-holstcinschen Krieges durch ihre hingebende Thätigkeit unter Leitung des Grafen Eberhard Stolberg, Präsidenten deS Herrenhauses , aus. Im Mai 1866 rief Prinz Karl, der Großmeister des IohanniterordcnS, die Or­densritter von Neuem auf, und eine große Zahl derselben stellte sich der Regierung sofort zur Verfügung , theils um Krankenhäuser in ihren Schlössern zu errichten, theils um der Armee zu folgen und die amtliche Krankenpflege zu unterstützen..... Mehr als 200 Ritter be­gaben sich nach Böhmen , um sich der Pflege der Verwundeten im Feuer der Schlacht und in bm Lazarethen zu widmen. Dieselben übernahmen auch die Sorge für die angemessene Vertheilung der reichen Gaben, welche die Privalwohlthätigkeit der Armee nachsandte,- sie vcr- thciltcn und leiteten endlich die Mitwirkung aller Derer, welche nach Böhmen eilten, um die Leiden deS Krieges mildern zu helfen.

Alles dies weist auf eine wunderbare Uebereinstimmung und enge Verbindung der Armee mit der bürgerlichen Gesellschaft in Preußen hin, auf die Bereitwilligkeit, mit welcher alle lebendigen Kräfte im Volke für die militärische Größe des Staates Mitwirken.«

Landtag, Reichstag und Zollparlament. Die Landtags- Session wird, wie schon früher angebeutet ist, gegen Mitte dieses Monats durch die Berufung des Reichstages eine Unterbrechung erfahren.

Der Reichstag des Norddeutschen Bundes wird vom Bundes-Präsidium etwa zum 14. Februar einberufen werden. Nächst der Berathung des Bundeshaushalts für 1871 und eines Nach­trages zum Haushalt für 1870 werden der Bundesverirctung wichtige Aufgaben der Gesetzgebung obliegen, vor Allem die Berathung des Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund, ferner die Ge­setze über die Bundes- und Staats-Angehörigkeit, über den Unterstützungswohnsitz, über den Schutz des Autorrechts, den Schutz der Photographie u. f. w.

Der Reichstag wird voraussichtlich seine Arbeiten innerhalb von zwei Monaten erledigen können, so daß die Session desselben bis gegen Ostern (17. April) beendigt sein würde.

Insofern eine Session deS Zollparlaments mit.Rücksicht auf das allseitig anerkannte Bedürfniß einer Tarifreform im Zollbunde in Aussicht zu nehmen ist, wird dieselbe sich vermuthlich gleich nach Ostern (etwa zum 20. April) an die Reichstagssession ansch ließen und etwa 14 Tage dauern.

Der preußische Landtag wird nun bis Mitte dieses Monats seine sonstigen dringendsten Stufgaben erledigt haben, jedoch mit Aus­nahme der Reform der Krcisvrdnung.

Mit Rücksicht auf die große Bedeutung dieser Reform und auf die bereits gewonnenen Anknüpfungspunkte für eine Vereinbarung über dieselbe, wünscht die Staatsregierung die Session des Landtags zunächst nicht zu schließen, sondern die Berathungen desselben nur einstweilen, auSsetzen zu lassen. Wenn während dieser Unterbrechung die Vorberathung des Entwurfs der Kreisordnung in den Kom­missionen und durch vertrauliche Verständigung möglichst gefördert wird, so werden nach dem Schluffe des Reichstages oder Zollparla­ments wohl einige Wochen weiterer Berathung genügen, um die wün- schenswerthe Vereinbarung erreichen zu lassen.

Ueber die hierzu einzuschlagenden Wege steht die Regierung im Begriff, sich mit den beiden Häusern ins Einvernehmen zu setzen.

Unser König ist von dem neulichen Unwohlsein voll­ständig hergestellt.

Heute (Mittwoch) findet ein Kabinets-Conscil, eine Ministerberathung unter dem Vorsitze des Königs, statt.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckcrci (R. v. Decker).