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Dagegen bleiben die Disponiblen der jüngsten Aushebung von der Gestellung vor der Kreis-Ersatz-Commisfion entbunden.
Sollten Militairpflichtige, welche in die Stammrolle sich bis dahin noch nicht gemeldet haben und noch nicht ausgenommen sein, so müssen sie sich bei Vermeidung der im §. 177 der Milita'r-Ersatz Instruktion angedrohten Strafen und Nachtheile sogleich zu diesem Äehuse noch anmelden und ebenfalls zur Musterung stellen.
Die Herren Bürgermeister aber sind verpflichtet, mir von solchen Leuten alsbald Anzeige zu machen.
Gleiche Strafen und Nachtheile, Wie oben erwähnt, haben diejenigen zu gewärtigen, welche sich der vorstehenden öffentlichen Aufforderung ungeachtet im Musterungstermine nicht stellen, bezw. bei Ausruf ihres Namens im Musterungs- oder AushebungsLokale nicht anwesend sind.
Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militairdienste müssen spätestens im Musterungstermine erhoben und begründet werden.
Bei Reklamationen, bezüglich deren die Arbeitsunfähigkeit der Eltern und Geschwister nachgewiesen werden muß, sind Eltern und Geschwister im Musterungs-Termine persönlich zu fiftiren.
Die Loosung unter den Militairpflichtigen findet Mittwoch den 11. Januar statt, und bleibt es Ersteren überlasten, an derselben Theil zu nehmen.
Die Herren Bürgermeister haben die Vorladung der betreffenden Militairpflichtigen zu bewirken, bezw. bewirken zu lassen und für deren rechtzeitige Gestellung vor der Kreis-Ersatz-Commisston Sorge zu tragen, sich auch im Musterungs-Termine persönlich einzufinden.
Hanau am 15. Dezember 1870.
Der Civil-Vorsitzende der Kreis-Ersatz-Commission:
Schrötter, Landrath.
Sobald Militairpflichtige an Epilepsie, Taubheit ■ oder Stottern zu leiden behaupten, müssen, bevor solchen Angaben Seitens der Ersatz-Behörden Folge gegeben werden darf, mindestens drei glaubhafte Zeugen an Eides statt, vor einem Mitgliede der Kreis- Ersatz-Commission oder einer andern Behörde, Prolokollansch erklären, daß und in welcher Weise sie selbst dergleichen Zufälle an dem betreffenden Militairpflichtigen wahrgenommen haben.
Die Herren Bürgermeister der Städte und der Landgemeinden des Kreises ersuche ich in vorkommenden Fällen hiernach zu verfahren. Auf einseitige Angaben der Militairpflichtigen bei Gelegenheit des Kreis-Ersatz-Geschäfts darf keine Rücksicht genommen werden.
Hanau am 16. Dezember 1870.
Der Civil-Vorsttzende der Kreis-Ersatz-Commisston: Landrath Schrötter.
Das muthwillige Schießen in der Neujahrsnacht in Hanau und in verschiedenen Landgemeinden hat die Ruhe und Ordnung gestört, auch für die Thäter selbst, sowie für kranke Personen nachtheilige Folgen gehabt.
Unter wiederholter Verweisung auf die Strafbestimmungen wird das Publikum dringend ersucht, die Schutzbeamten durch Ueberwachung der Schüler, jugendlichen Arbeiter, Dienstboten rc. zu unterstützen und die bezeichneten Ausschreitungen zu verhüten.
Hanau am 27. Dezember 1870.
"TD er LaNdrath: Schrötter.
Oeffentliche Bekanntmachungen.
Bekanntmachung.
Adressirung der Feldpostsendungen.
In dem gegenwärtigen Feldzuge werden öfter durch Zusammenlegung verschiedener Landwehr-Bataillone combinirte Landwehr- Jnfanterie-Regimenter gebildet, wie z. B. die vier combinirten Brandenburgischen, die combinirten Pommerschen und Posenschen Regimenter, das combinirte Magdeburgische Landwehr-Regiment. Mitunter wird ein Bataillon — wie dies z. B. bei dem Reserve-Landwehr-Bataillon Nr. 39 (Barmen) geschehen ist — auseinandergezogen ; die Compagnien treten in andere Bataillonsverbände und wechseln vollstäntig ihre Bezeichnung. Ebenso tritt der Fall ein, daß Ersatz Compagnien, deren Regimenter mobil sind, Landwehr-Bataillonen anderer Provinzen zugetheilt werden. Beispielsweise führt das frühere: „Bataillon Crossen 2. Brandenburgischen Landwehr - Regiments Nr. 12" jetzt die Bezeichnung: 2. combi- nirtes Brandenburgisches Landwehr Regi- ment (Bataillon Crossen)"; die frühere: „ 1. Compagnie Reserve-Landwehr-Bataillons Nr. 39 (Barmen)" jetzt die Benennung: „5. Compagnie 2. Bataillons (Unna) 3. Westfälischen Landwehr-Regiments Nr. IG"; die vormalige „3. Compagnie des Ersatzbataillons 7. Pommerschen Infanterie-Regiments Nr. 54" jetzt die Benennung: „6. Compagnie 1. Bataillons (Erfurt)
3. Thüringischen Landwehr-Regiments Nr. VS."
In allen solchen Fällen ist es für die pünktliche Ueberkunft der Feldpostsendungen unerläßlich, daß auf den Adressen die Bezeichnungen „ Infanterie - Regiment, Landwehr - Regiment, eombinirtcS Landwehr-Regiment, Ersatz-Bataillon rc." in die Augen fallend angegeben werden, und daß insbesondere auch Sendungen an Miliiairs, welche zu den obengenannten combinirten Regimentern gehören, oder deren Compagnien zu anderen Bataillonsverbänden übergetreten sind, insofern recht genau adressirt werden, als jedesmal der zuletzt gültige Bataillons-, Regiments- rc. Verband auf der Adresse ersichtlich gemacht werden muß. Namentlich ist dies bei Briefen an Militairs derjenigen Ersatz- Compagnien erforderlich, welche einem mobilen Landwehr-Regiment zugetheilt sind, mit ihrem eigenen mobilen Znfan- terie-Regimente also außer aller taktischen Verbindung stehen. Wenn obige Punkte unbeachtet bleiben, entstehen vielfache für die Correspondenten wie für den Feldpostbetrieb sehr unangenehme Hin- und Hersendungen der Briefe und Packete.
Berlin, den 17. Dezember 1870.
General - Postamt.
Stephan._________
OeffenikicheMufforderung
Der für das 1. Nassauische Infanterie-
Regiment Nr. 87 beorderte Rekrut Heinrich Gerhardt, geboren am 12. Januar 1847 zu Fischbprn, Kreis Gelnhausen, welcher der Einberufungsordre zur Einstellurg in den genannten Truppeuhheil keine Folge gegeben und sich ohne Abmeldung aus seinem letzten Aufenthaltsorte Hanau entfernt hat, wird hiermit zur Rückkehr aufgefordert und gleichzeitig angewiesen, sich bis spätestens
den 15. Januar 1871
bei dem unterzeichneten Kommando anzumelden, widrigenfalls gegen denselben auf Grund der Vorschrift im §. 94 ad 2, Lit. b, Theil 1, des Strafgesetzbuches für das Preußische Heer, die gerichtliche Untersuchung wegen Desertion eingeleitet werden wird.
Frankfurt a. M., den 24. Dezember 1870. Königliches Bezirks-Kommando.
Bekanntmachung
Mittwoch, den 4. Januar 1871,
des Morgens von 10 Uhr an beginnend, soll das in den Wilhelmsbader Anlagen gefällte Gehölze pro 1870/71 auf der kleinen Wirthschaft zu Wilhelmsbad öffentlich meistbietend versteigert werden, wozu hiermit Kausliebhaber eingeladen werden.
Fasanerie b. Hanau, den 27. Dezember 1870. (1947) Der Fasanenmeister: Linck.
Erledigt.
Die zweite Schullehrerstelle zu Niederzwehren, im Kreise Cassel.