Einzelbild herunterladen
 
  

388

Ocffentliche Bekanntmachungen.

Auszüge aus dem Oeffenkli^hen Anzeiger zum Amtsblatt der Königl Regierung zu Cassel.

Praunheim. Zum ZwangSverkauf der auf den Namen des Ludwig Menzer 1r und dessen Ehefrau, Magdalene, geb. Hieronymus, in Praunheim katastrirten Immobilien steht erster Termin den 26. Januar, eventuell zweiter den 23. Februar, je Vormittags 11 Uhr (Contumacirzeit), in das Königliche AmtsgerichtSlokal zu Bockenheim und dritter den 30. März k. I., Nachmittags 3 Uhr (Coutumacir- zeit), in das Gemeindehaus zu Praunheim anberaumt.

Bekanntmachung.

Beförderung von Bekleidungs- und Ausrüstungs-Gegenständen an die im Felde stehenden Offiziere und Militair- beamten.

Nachdem mittelst der Feldpostpäckerei- Besörderung in der Zeit vom 15. Oktober biL 8. Dezember 1,110,000 Packele zur Versendung an die Truppen in Frankreich gelangt sind, soll nunmehr, sobald der Weibnachts - Postverkehr im Inlands über­wunden sein wird, der Versuch gemacht werden, für die Offiziere und die im I Osfizierrange stehenden Militairbeam- ten, in der Zeit vom 11. Januar bis zum Abend des 81. Januar 1W1, Packereien mit Bekleidung«-- und Ausrüstung« - Gegenständen ausnahmsweise zur Beförderung mit der Post nach Frank­reich anzunehmen, und zwar ohne Unter­schied, ob die Offiziere rc. sich in festen Standquartieren befinden, oder solchen Truppentheilen angehören, welche in Marsch­bewegungen begriffen sind.

Eine Garantie für die richtige und pünkt­liche Ueberkunft kann die Postverwaltung bei den obwaltenden Verhältnissen selbst­verständlich nicht übernehmen. Die An­nahme erfolgt im Uebrigen unter den nach­stehenden Bedingungen:

1) Gewicht jeder einzelnen Sendung nicht über 12 Pfund.

2) Inhalt darf nur aus Bekleidungs- undAuSrüstungs-Gegenständen bestehen. Packereien, welche andere Sachen, z. B. Gegenstände des Luxus, der Toilette, Lebensmittel u. s. w. enthalten, können zur Beförderung unbedingt nicht zugelassen werden.

3) Verpackung in Packeten, emballirten Kisten, festen Kartons recht dauer­haft; zur Emballage ist feste Lein­wand oder Wachsleinwand zu ver­wenden.

4) Adrcsfirung und Signatur mit­telst haltbar aufgeklebter oder aufge- nähter Correfpondenzkarte ohne besonderen Begleitbrief. Auch liegt es im eigenen Interesse des Absenders, daß derselbe sich aus der Cmrcspon- denzkarte namhaft macht, sowie daß eine zweite Correspondenzkarle, mit der vollständigen Angabe des Adressaten und des Absenders, in das Packet mit verpackt wird, damit die weitere Be­handlung desselben gesichert sei, im Falle die äußere Signatur durch irgend welchen Umstand sich ablösen sollte. Da die Erfahrung sich täglich an einer großen Anzahl von Beispielen immer wieder von Neuem darthut, wie unvollständig, unübersichtlich und unleserlich die Adressen noch vielfach

angefertigt werden, so wird aus die Unerläßlichkeit der deutlichen und

Landwehr-Bataillone combinirte Landwehr- Infanterie Regimenter gebildet, wie z. B. die vier combinirten Brandenburgischen, die combinirten Pommerschen und Posenscheu Regimenter, das combinirte Magdeburgifche Landwehr-Regiment. Mitunter wird ein Bataillon wie dies z. B. bei dem Reserve-Landwehr-Bataillon Nr. 39 (Bar­men) geschehen ist auseinandergezogen; die Compagnien treten in andere BataillonS- verbände und wechseln vollstäntig ihre Be­zeichnung. Ebenso tritt der Fall ein, daß Ersatz C-mpagnien, deren Regimenter mobil find, Landwehr-Bataillonen anderer Pro­vinzen zugetheilt werden. Beispielsweise führt das frühere: »Bataillon Erosion 2. Brandenburgischen Landwehr - Regiments Nr. 12 jetzt die Bezeichnung: 2 combi« nirtes Brandenburgische« Landwehr Regi­ment (Bataillon Crossen)"; die frühere: 1. Compagnie Reserve-Landwehr-Bataillons j Nr. 39 (Barmen)" jetzt die Benennung: !5. Compagnie 2. Bataillon« (Unna) 3. i WrstphäUschsn Lantwehr-Regiments Nr.

IG"; die vormalige3. Compagnie deS Ersatz Bataillons 7. Pommerschen Jnsan- terie-Regiments Nr. 54" jetzt die Benennung: 6. Compagnie 1. Bataillons (Erfurt) 3. Thüringischen Landwehr - Regiments Nr. »8.

In allen solchen Fällen ist es für die pünktliche Ueberkunft der Feldpostsendungen unerläßlich, daß auf den Adressen die Be­zeichnungenInfanterie - Regiment, Landwehr - Regiment, combinirtes Landwehr-Regiment, Ersatz-Bataillon rc." in die Augen fallend angegeben werden, und daß insbesondere auch Sendungen an Militairs, welche zu den obengenannten combinirten Regimentern gehören, oder deren Compagnien zu anderen Bataillons- verbänden übergetreten sind, insofern recht genau adressirt werden, als jedesmal der zuletzt iyelthie Bataillons-, Regiments- rc. Verband auf der Adresse ersichtlich ge­macht werden muß. Namentlich ist die« bei Briesen an Militairs derjenigen Ersatz- Compagnien erforderlich, welche einem mobilen Landwehr-Regiment zugetbeilt sind, mit ihrem eigenen mobilen Jnfan- terie-Regimente also außer aller taktischen Verbindung stehen. Wenn obige Punkte unbeachtet bleiben, entstehen vielfache für die Correspondenten wie für den Feldpost- betrieb sehr unangenehme Hin- und Her­sendungen der Briefe und Packete.

Berlin, den 17. Dezember 1870.

General - Postamt. Stephan.

vollständigen Adressirung wieder­holt aufmerksam gemacht.

5) Porto. Die Pallete müssen bei der Aufgabe frankirt werden; zur Fran- kirung sind Postfreimarken zu verwen­den, welche aus die Correfpondenzkarte zu kleben sind. Die Gebühr beträgt: bei einem Gewichte bis zu 5Sgr., über 4 Ü bis iual. 8 S= 105ar., über 8 L bis incl. 12Ä15Sgr.

6) Werlhsangabe »der Entnahme von Postvorschuß ist nicht zulässig.

7) Laufzeltel oder Reclamat onen ersucht daS General Postamt nur in den äußersten Fällen, d. h. wenn wirklich seststeht, daß der Adressat nach Verlauf eines längeren Zeitraumes, z. B. 4 bis 6 Wochen, nicht in den Besitz der Sendung gelangt ist, zu erlassen, da erfahrungsmäßig durch vorzeitige An­bringung derartiger Reclamationen der ohnehin jetzt aufs Aeußerste ange­spannte' Postbetrieb ungemeine Er­schwerungen erleidet. Es wird hierbei das Ersuchen erneuert, sich die Ent­fernungen und Verhältnisse des jetzigen Krieges gefälligst gegenwärtig zu halten

Damit die Beförderung der Militair- Effeclen, welche von der Postoerwaltung versuchsweise übernommen werden soll, ob wohl die Feldpostansta ten auf die Be­förderung von Privatpäckereien nicht ein- gerichletsind, ordnungsmäßig sich aussühren lasse und durch zu großen Massendrang keine Beeinträchtigung erleide, wird dringend ersucht, die Absendung von Packereien inner­halb der Grenzen des wirklichen Be- dürfniffes zu halten.

Von der nach Obigem in Aussicht ge­nommenen Päckereibeförkerung ist den Offi­zieren und Militairbeamten durch die MNi tairverwaltung bereits Kenntniß gegeben worden. Die öffentliche Ankündigung der Maßnahmeerfolgt schon jetzt zu dem Zwecke, damit auch die Angehörigen inderHeimath die nöthigen Vorkehrungen in Betreff der Beschaffung und Absendung der Auerüstungs­gegenstände rechtzeitig zu treffen in den Stand gesetzt werden. ES wird noch be­sonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Annahme der gedachten Päckereien bei den Postanstalten aus zwingenden Gründen auf den obenbezeichneten achttägigen Zeitraum und aus die vorerwähnten Per­sonen unbedingt beschränkt bleiben muß.

Berlin, den 11. Dezember 1870.

General-Postamt. Stephan.

BeikauttLma uu^. Adressirung der Feldpostsendungen. In dem gegenwärtigen Feldzuge werden öfter durch Zusammenlegung verschiedener

Alle Diejenigen, welche Forderungen aus dem Jahre 1870 an das ver­einigte evangel. Waisenhaus dahier zu machen haben, werden ersucht, ihre Rechnungen spätestens bis Ende dieses Monats anher einzureichen.

Hanau, den 9. Dezember 1870, Der Waisenhaus-Buchhalter ^teiltet.