388
Ocffentliche Bekanntmachungen.
Auszüge aus dem Oeffenkli^hen Anzeiger zum Amtsblatt der Königl Regierung zu Cassel.
Praunheim. Zum ZwangSverkauf der auf den Namen des Ludwig Menzer 1r und dessen Ehefrau, Magdalene, geb. Hieronymus, in Praunheim katastrirten Immobilien steht erster Termin den 26. Januar, eventuell zweiter den 23. Februar, je Vormittags 11 Uhr (Contumacirzeit), in das Königliche AmtsgerichtSlokal zu Bockenheim und dritter den 30. März k. I., Nachmittags 3 Uhr (Coutumacir- zeit), in das Gemeindehaus zu Praunheim anberaumt.
Bekanntmachung.
Beförderung von Bekleidungs- und Ausrüstungs-Gegenständen an die im Felde stehenden Offiziere und Militair- beamten.
Nachdem mittelst der Feldpostpäckerei- Besörderung in der Zeit vom 15. Oktober biL 8. Dezember 1,110,000 Packele zur Versendung an die Truppen in Frankreich gelangt sind, soll nunmehr, sobald der Weibnachts - Postverkehr im Inlands überwunden sein wird, der Versuch gemacht werden, für die Offiziere und die im I Osfizierrange stehenden Militairbeam- ten, in der Zeit vom 11. Januar bis zum Abend des 81. Januar 1W1, Packereien mit Bekleidung«-- und Ausrüstung« - Gegenständen ausnahmsweise zur Beförderung mit der Post nach Frankreich anzunehmen, und zwar ohne Unterschied, ob die Offiziere rc. sich in festen Standquartieren befinden, oder solchen Truppentheilen angehören, welche in Marschbewegungen begriffen sind.
Eine Garantie für die richtige und pünktliche Ueberkunft kann die Postverwaltung bei den obwaltenden Verhältnissen selbstverständlich nicht übernehmen. Die Annahme erfolgt im Uebrigen unter den nachstehenden Bedingungen:
1) Gewicht jeder einzelnen Sendung nicht über 12 Pfund.
2) Inhalt darf nur aus Bekleidungs- undAuSrüstungs-Gegenständen bestehen. Packereien, welche andere Sachen, z. B. Gegenstände des Luxus, der Toilette, Lebensmittel u. s. w. enthalten, können zur Beförderung unbedingt nicht zugelassen werden.
3) Verpackung in Packeten, emballirten Kisten, festen Kartons recht dauerhaft; zur Emballage ist feste Leinwand oder Wachsleinwand zu verwenden.
4) Adrcsfirung und Signatur mittelst haltbar aufgeklebter oder aufge- nähter Correfpondenzkarte — ohne besonderen Begleitbrief. — Auch liegt es im eigenen Interesse des Absenders, daß derselbe sich aus der Cmrcspon- denzkarte namhaft macht, sowie daß eine zweite Correspondenzkarle, mit der vollständigen Angabe des Adressaten und des Absenders, in das Packet mit verpackt wird, damit die weitere Behandlung desselben gesichert sei, im Falle die äußere Signatur durch irgend welchen Umstand sich ablösen sollte. Da die Erfahrung sich täglich an einer großen Anzahl von Beispielen immer wieder von Neuem darthut, wie unvollständig, unübersichtlich und unleserlich die Adressen noch vielfach
angefertigt werden, so wird aus die Unerläßlichkeit der deutlichen und
Landwehr-Bataillone combinirte Landwehr- Infanterie Regimenter gebildet, wie z. B. die vier combinirten Brandenburgischen, die combinirten Pommerschen und Posenscheu Regimenter, das combinirte Magdeburgifche Landwehr-Regiment. Mitunter wird ein Bataillon — wie dies z. B. bei dem Reserve-Landwehr-Bataillon Nr. 39 (Barmen) geschehen ist — auseinandergezogen; die Compagnien treten in andere BataillonS- verbände und wechseln vollstäntig ihre Bezeichnung. Ebenso tritt der Fall ein, daß Ersatz C-mpagnien, deren Regimenter mobil find, Landwehr-Bataillonen anderer Provinzen zugetheilt werden. Beispielsweise führt das frühere: »Bataillon Erosion 2. Brandenburgischen Landwehr - Regiments Nr. 12“ jetzt die Bezeichnung: 2 combi« nirtes Brandenburgische« Landwehr Regiment (Bataillon Crossen)"; die frühere: „1. Compagnie Reserve-Landwehr-Bataillons j Nr. 39 (Barmen)" jetzt die Benennung: ! „5. Compagnie 2. Bataillon« (Unna) 3. i WrstphäUschsn Lantwehr-Regiments Nr.
IG"; die vormalige „3. Compagnie deS Ersatz Bataillons 7. Pommerschen Jnsan- terie-Regiments Nr. 54" jetzt die Benennung: „6. Compagnie 1. Bataillons (Erfurt) 3. Thüringischen Landwehr - Regiments Nr. »8.“
In allen solchen Fällen ist es für die pünktliche Ueberkunft der Feldpostsendungen unerläßlich, daß auf den Adressen die Bezeichnungen „Infanterie - Regiment, Landwehr - Regiment, combinirtes Landwehr-Regiment, Ersatz-Bataillon rc." in die Augen fallend angegeben werden, und daß insbesondere auch Sendungen an Militairs, welche zu den obengenannten combinirten Regimentern gehören, oder deren Compagnien zu anderen Bataillons- verbänden übergetreten sind, insofern recht genau adressirt werden, als jedesmal der zuletzt iyelthie Bataillons-, Regiments- rc. Verband auf der Adresse ersichtlich gemacht werden muß. Namentlich ist die« bei Briesen an Militairs derjenigen Ersatz- Compagnien erforderlich, welche einem mobilen Landwehr-Regiment zugetbeilt sind, mit ihrem eigenen mobilen Jnfan- terie-Regimente also außer aller taktischen Verbindung stehen. Wenn obige Punkte unbeachtet bleiben, entstehen vielfache für die Correspondenten wie für den Feldpost- betrieb sehr unangenehme Hin- und Hersendungen der Briefe und Packete.
Berlin, den 17. Dezember 1870.
General - Postamt. Stephan.
vollständigen Adressirung wiederholt aufmerksam gemacht.
5) Porto. Die Pallete müssen bei der Aufgabe frankirt werden; zur Fran- kirung sind Postfreimarken zu verwenden, welche aus die Correfpondenzkarte zu kleben sind. Die Gebühr beträgt: bei einem Gewichte bis zu 4Ä— 5Sgr., über 4 Ü bis iual. 8 S= 105ar., über 8 L bis incl. 12Ä—15Sgr.
6) Werlhsangabe »der Entnahme von Postvorschuß ist nicht zulässig.
7) Laufzeltel oder Reclamat onen ersucht daS General Postamt nur in den äußersten Fällen, d. h. wenn wirklich seststeht, daß der Adressat nach Verlauf eines längeren Zeitraumes, z. B. 4 bis 6 Wochen, nicht in den Besitz der Sendung gelangt ist, zu erlassen, da erfahrungsmäßig durch vorzeitige Anbringung derartiger Reclamationen der ohnehin jetzt aufs Aeußerste angespannte' Postbetrieb ungemeine Erschwerungen erleidet. Es wird hierbei das Ersuchen erneuert, sich die Entfernungen und Verhältnisse des jetzigen Krieges gefälligst gegenwärtig zu halten
Damit die Beförderung der Militair- Effeclen, welche von der Postoerwaltung versuchsweise übernommen werden soll, ob wohl die Feldpostansta ten auf die Beförderung von Privatpäckereien nicht ein- gerichletsind, ordnungsmäßig sich aussühren lasse und durch zu großen Massendrang keine Beeinträchtigung erleide, wird dringend ersucht, die Absendung von Packereien innerhalb der Grenzen des wirklichen Be- dürfniffes zu halten.
Von der nach Obigem in Aussicht genommenen Päckereibeförkerung ist den Offizieren und Militairbeamten durch die MNi tairverwaltung bereits Kenntniß gegeben worden. Die öffentliche Ankündigung der Maßnahmeerfolgt schon jetzt zu dem Zwecke, damit auch die Angehörigen inderHeimath die nöthigen Vorkehrungen in Betreff der Beschaffung und Absendung der Auerüstungsgegenstände rechtzeitig zu treffen in den Stand gesetzt werden. ES wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Annahme der gedachten Päckereien bei den Postanstalten aus zwingenden Gründen auf den obenbezeichneten achttägigen Zeitraum und aus die vorerwähnten Personen unbedingt beschränkt bleiben muß.
Berlin, den 11. Dezember 1870.
General-Postamt. Stephan.
BeikauttLma uu^. Adressirung der Feldpostsendungen. In dem gegenwärtigen Feldzuge werden öfter durch Zusammenlegung verschiedener
Alle Diejenigen, welche Forderungen aus dem Jahre 1870 an das vereinigte evangel. Waisenhaus dahier zu machen haben, werden ersucht, ihre Rechnungen spätestens bis Ende dieses Monats anher einzureichen.
Hanau, den 9. Dezember 1870, Der Waisenhaus-Buchhalter ^teiltet.