AbonmemsirtSpreis â» ^M JnsertionspretSr
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Knauer Kreisblatt.
Erscheint Mittwochs und Samftags.
Inserate für dieses Blalt merdcn außer bei der Expedition dieses Blattes au* bei der Iäger'scken Buck-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M. sowie bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annocen in Bremen und dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich As Co. in Kassel entgegengenommen.
M 108. Mittwoch, den 21. D-Mder. 1870.
MS" Abonnements-Einladung.
Zu dem mit dem 1. Januar k. I. beginnenden neuen Abonnement auf das hiesige Kreisblatt, welches in der bisherigen Weise wöchentlich zweimal und zwar Mittwochs und Samstags erscheinen wird, erlauben wir uns ergebenst einzuladen.
Dasselbe enthält außer einem amtlichen Theil, öffentlichen Bekanntmachungen, Privat-Anzeigen jeglicher Art, Ver- loosungsplänen, Notizen der Frankfurter Börse, Veröffentlichung der Verehelichten, Geborenen und Gestorbenen in hiesiger Stadt rc., auch einen „Unterhaltenden Theil" und Mannigfaltiger.
Der Abonnementspreis beträgt hierorts pro Quartal nur IO Sgr. 9 Pf., für auswärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag IT Sgr.
Bestellungen für hier werden von der Expedition dieses Blattes im Waisenhause, für auswärts von allen Postanstalten des In- und Auslandes entgegengenommen. — Die bis Ende dieses Monats nicht gekündigten Abonnements werden als stillschweigend erneuert angesehen. — Inserate finden bei dem großen Leserkreis die weiteste Verbreitung.
Auszug aus dem Amtsblatt.
Die am 17. d. M. ausgegebene Nr. 62 des AmtSlatteS enthält außer bereits Mitgetheiltem: 1) Rede bei Eröffnung des Landtages am 14. b. M.:
Erlauchte, edle und geehrte Herren von beiden Häusern des Landtages!
Des König« Majestät haben mir den Auftrag zu ertheilen geruht, den Landtag der Monarchie in Allerhöchst Ihrem Namen zu eröffnen.
Seit Monaten mmmt ein blutiger Krieg für des Vaterlandes Unabhängigkeit die ganze Kraft des Volkes in Anspruch. Unsere Heere kämpfen unter unseres theuren Königs Führung mit unübertroffener Tapferkeit und Ausdauer einen langen und schweren Kampf, des Volkes Herzen und Gedanken sind bei unseren Kriegern. Aber Gottes Gnade hat es gefügt, daß der vaterländische Boden vom Feinde frei geblieben ist, und daß wir, neben der Erfüllung der unmittelbaren Anforderungen des Augenblicks, die Fürsorge für die regelmäßige Ordnung des Staatswesens nicht ruhen zu lassen brauchen.
Inmitten der sich drängenden großen Ereignisse der Zeit durfte die Staats-Regierung zwischen dem Endpunkte der Legislatur-Periode und der Bildung eines neuen Abgeordneten-HauseS keinen Zeitraum eintreten lassen, in welchem sie außer Stande gewesen wäre, den Landtag der Monarchie um sich zu versammeln. Zwar ist ein erheblicher Theil der Wahlberechtigten durch die Einberufung zu den Fahnen von der wirksamen Betheiligung an den Wahlen ausgeschlossen gewesen: allein in dieser Zeit, wo Ein Geist und Ein Pulsschlag die Söhne Preußens in der Heimath und im Felde belebt, konnte das unvermeidliche Fernbleiben eines Theiles der Wähler auf das Ergebniß der Wahlen von keinem wesentlichen Einflüsse sein.
Die Staats-Regierung hält es für ihre Pflicht, dem Landtage den Staatshaushalts-Etat für das Jahr 1871 so frühzeitig, als die Verhältnisse es gestatteten, zur Beschlußnahme vorzulegen.
Die wichtigen Aufgaben der inneren Reform-Gesetzgebung, welche die Landesvertretung zum Theil bereits beschäftigt haben, müssen vor den außerordentlichen Ereignissen, welchen die ganze Aufmerksamkeit der Nation zugewendet ist, vorübergehend zurücktreten. Die Staats-Regierung wird dieselben nach der Rückkehr des Friedens und mit der Zuversicht wieder aufnehmen, daß der versöhnende Geist, welcher in dieser Zeit mächtig erwachter Vaterlandsliebe die Schroffheit sonstiger Gegensätze ausgleicht, auch die Lösung jener Aufgaben erleichtern werde.
Indem Sie, meine Herren, an Jhre Ärbeit gehen, werden Sie sich mit uns in dem Wunsche vereinigen, daß Gott unseren Königlichen Herrn bald mit dem Kranze des Siegers und der Palme des Friedens zurückkehren lassen, und daß der Frieden uns und künftigen Geschlechtern in Preußen und in ganz Deutschland reichen Segen bringen möge.
Im Auftrage Seiner Majestät dès Königs erkläre ich die Session des Landtages für eröffnet.
2) Bekanntmachung der Hauptverwaltung der Staatsschulden zu Berlin vom 1. d. M-, die Ausreichung der neuen ZinScoupons Serie XVI zu den Preußischen Staatsschuldscheinen betreffend; 3) Ministerial-Erlaß vom 23. v. M., die Abände^ang des §. 20 des Regulativs vom 1. Dezember 1864 über die Ausbildung, Prüfung und Anstellung für die unteren Stellen des Forstdienstes in Verbindung mit dem Militairdienste im Jägercorps betreffend; 4) Ministerial - Verfügung vom 21. Juni d. I., die Zurückstellung der in Rußland befindlichen norddeutschen Militairpflichtigen bis zu dem in ihrem dritten Concurrenz-Jahre stattfindenden Devar- tements-Ersatz-Geschäfte betreffend.