LAG aus Marköbel, Oekonomie-Verwalter I. Fischer zu Rüdigheimer Hof, Oekonom Johannes Traudt aus Windecken, Ackermann Johann Heinrich Rödiger aus Bruchköbel, und Bürgermeister Jakob Schöpf aus Niederrodenbach, find neue Jagdscheine ertheilt worden.
Hanau, den 2. Dezember 1870.
Der Landrath : Schrötter
_ Unter der großen Menge von Kranken und Verwundeten, welche sich im diesseitigen Bezirk aufhalten, befinden sich nach eingezogenen Erkundigungen auch jsolche Mannschaften, welche von den Truppentheilen ohne Vermittlung der Lazarethe directj in die Heimath und in Privatpflege entlassen worden sind.
Da zu befürchten ist, daß dieselben zum Theil der ärztlichen Behandlung und Pflege noch bedürftig sind, welche ihnen außerhalb der Lazarethe in erforderlicher Weise nicht gewährt wird, erscheint es im eigenen Interesse der Kranken geboten, daß eine ärztliche Untersuchung derselben vorgenommen und erforderlichen Falls ihreAufnahme in ein Reserve-Lazareth bewirkt werde.
Die Herren Bürgermeister des Kreise« ersuche ich ergebenst, unverzüglich alle in ihrer Gemeinde in Privatpflege befindlichen kranken und verwundeten Soldaten, welche nicht aus einem Reserve-Lazareth durch Vermittlung des Königlichen General-KommandoS entlassen worden sind, anzuweisen, sich zur ärztlichen Untersuchung bei dem Vorstand des Reserve-Lazareth« zu Hanau zu melden, von denjenigen Mannschaften aber, welche nickt im Stande sind, das Bett zu verlassen, ärztliche Atteste, verbunden mit der Bescheinigung der OrtSbehörde, daß ihnen eine regelmäßige und sorgfältige Pflege zu Theil werde, dem Landwehr-Bataillone in Frankfurt a. M. zuzusenden.
Hanau, den 6. Dezember 1870.
Der Landrath : Schrötter.
Oeffentliche Bekanntmachungen.
Auszüge aus dem Oeffentlichen Anzeiger zum Amtsblatt der Königl Regierung zu Cassel.
Meerholz. Auf den Antrag eines Pfandgläubigers ist der Zwangsverkauf der aus den Namen des Christian Maldfeld (Ludwigs Sohn) zu Meerholz katastrirten und in dasiger Gemarkung gelegenen Immobilien erkannt und zu dessen Vollziehung erster Termin auf den 10. Januar k. I., eventuell zweiter auf den 7. Februa k. I. und dritter auf den 7. März k. I., jedesmal Vormittags 10 Uhr, in das Königliche Amtsgerichtslokal zu Meerholz anberaumt worden.
Dörnigheim. Nach mißlungenem Güteversuch ist der förmliche Concurs über das Vermögen des Friedrich Heck 2r, Schmieds zu Dörnigheim, erkannt und Termin zur Anmeldung und Begründung der Forderungen auf den 5. Januar k. I., Vormittags 9 bis 10 Uhr, in das Königliche Amtsgerichtslokal, Abth. II, zu L>anau anberaumt worden.
Praunheim. Zum Zwangsverkause der aus den Namen des Karl Faber in Praunheim katastrirten Immobilien steht erster Termin den 12. Irenuar, eventuell zweiter den 9. Februar k. I., jedesmal Vormittags 11 Uhr (Contumacirzeit), in das Königliche Amtsgerichtslokal zu Bockenheim und dritter den 9. März k. I., Nachmittags 3 Uhr (Contumacirzeit), in das Gemeindehaus zu Praunheim.
Bekanntmachung Weihnachtsversendungen an die Trup- i pen in Frankreich.
Um die Zuführung von Weihnachtspakketen an die Truppen in Frankreich zu er» möglichen, soll der Feldpost-Päckereidienst, in seinem jetzigen Umfange, wenn irgend ; möglich, noch bis zum Abend des 8. Dezember aufrecht erhalten werden. Bis zu! diesem Zeitpunkte kann daher die Annahme von Feldpostpacketen der vorgeschriebenen! Art und an diejenigen Truppentheile, für; welche die Packetversendung überhaupt zulässig ist, noch stattfinden. Bon da ab muß die Annahme bis auf Weiteres eingestellt werden, so weit nicht etwa Ereignisse eintreten sollten, welche eine noch frühere Einstellung bedingen würden. Das General- Postamt macht im Interesse des Publikums, sowie um dem übermäßigen Andrange in den letzten Tagen vor dem 8. Dezember vorzubeugen, schon jetzt hierauf aufmerksam. Da bei den in Frankreich obwaltenden Transportverhältnissen mitunter 14 Tage und unter Umständen selbst 3 bis 4 Wochen vergehen können, ehe die Adressaten in den Besitz der Sendungen gelangen, so wird eS sich empfehlen, baldigst mit den betreffenden Weihnachtsversendungen zu beginnen.
Berlin, den 19. November 1870. General-Postamt.
Stephan.
Domainen-Verpachtmrg.
Zur Neuverpachtung des Domainen- Vorwerks Wollersdorf, im Kreise Franken- berg, von circa 724 Acker Grundfläche, auf 18 Jahre vom 1. April 1871 an, ist öffent- \ kicher Steigerungstermin auf
Dienstag den 20. Dezember d. I.,
Morgens 10 Uhr, in das Local der unterzeichneten Regierung zu Cassel anberaumt.
Das Pachtgelder-Minimum ist auf 1200 Thlr. bestimmt und zur Pachtüber- ; nähme wird ein disponibles Vermögen von i 22,000 Thlr. erfordert, dessen Besitz die Pachtbewerber neben ihrer persönlichen Qualifikation spätestens im Termin nachzuweisen haben. Die Pacht-Bedingungen liegen im Domainen- Secretariat der Regierung zur Einsicht offen.
Cassel, den 30. November 1870. Königliche Regierung, Abtheilung für directe Steuern, Domainen und Forsten.
(1796) Ledderhose.
Bekanntmachung.
Vom 4. d. M. an ist das hiesige Post- i sch all er an Sonntagen nur von 8 bis 9 Uhr i Vormittags und von 5 bis 8 Uhr Nach- : mittags für den Verkehr mit dem Publikum ! geöffnet.
i Personen zu den früh um 7 Uhr nach J Niederwöllstadt und Nachmittags um 3 Uhr ' 45 Min. nach Heldenbergen abgehenden
Posten werden übrigens auch um 6 Uhr 35 Min. früh und 3 Uhr 15 Min. Nachmittags am Schalter angenommen.
An den nicht auf einen Sonntag fallenden Festtagen ist das Schalter außer in den vorstehend angegebenen Zeiten noch von 11 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags und von 3 bis 5 Uhr Nachmittag« geöffnet.
Hanau, den 2. Dezember 1870.
Postamt. Lins.
Hanau. Alle Diejenigen, welche Forderungen aus dem Jahre 1870 an da« hiesige Kreisgericht zu machen haben, werden zur Geltendmachung derselben bis spätestens den 27. Dezember d. J. mit dem Bemerken aufgefordert, daß sie sich anderen Falles die entstehenden Weiterungen selbst zuzuschreiben haben.
Hanau, den 3. Dezember 1870.
Königliches Kreisgericht.
Lang.
(1832) Tt. Frankenberg.
Bekanntmachung.
Weihnachtsvers endun gen im inländischen Postverkehr.
Um den aus Anlaß der Weihnachtszeit stattfindenden Post-Päckereiverkehr im Inland e auch beiden gegenwärtig obwaltenden Verhältnissen, wo ein großer Theil des Personals und Materials der Postverwaltung in auswärtiger Beschäftigung begriffen ist, und der Postverkehr wegen der Beschränkungen der Güterbeförderung auf den Eisenbahnen ohnehin einen ungewöhnlichen Umfang erreicht hat, ordnungsmäßig bewältigen zu können, wird an das Publikum das dringende Ersuchen gerichtet, die Einlieferung der Päckereien mit Weihnachtssendungen im inländischen Verkehr nicht bis zu den äußersten Fristen hinauS- zuschieben, sondern dam? möglichst bald nach Ablauf der ersten Woa,<- des Monat« Dezember zu beginnen, und die Vorbereitungen danach gefälligst zu bemessen.
Berlin, den 19. November 1870.
General-Postamt. Stephan.