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Deffentliche Bekanntmachungen.

Auszüge aus dem Deffentlicken Anzeiger zum Amtsblatt der Königl Regieruvg zu Ceffei.

Praunheim. Zur Vollziehung des erkannten Zwangsverkaufs der auf den Namen des Philipp Fritz in Praunheim kataslrnten Immobilien ist anderer zweiter Termin auf den 2 2. Dezember d. I., Vormittags 11 Uhr (Contumocirzest), in das Königl. Amtsgerichtslokal zu Bockenheim und dritter auf den 19. Januar f. 3., Nachmittags 3 Uhr (Contumacirzeit), in das Gemeindehaus zu Praunheim bestimmt worden.

Hanau. Edictal-Ladung. Nachdem der Kappenmacker Johann Ludwig Poetz zu Hanau angezeigt hat, daß er zur vollständigen Befriedigung seiner Gläubiger außer Stande sei, so wird Termin zur Anmeldung der Forderungen, zum Güleversuch und zur definitiven Wahl eines Curators auf den 2 3. Dezember d. I., Morgens 10 Uhr (Contumacirzeit), in das Königl. Amtsgerichtslokal zu Hanau, Abtheilung I, anberaumt.

Montag den 5. Dezember Nackmittags, 3 Uhr, sollen im Geschäfts - Bureau des hiesigen Waisenhauses die am Stadtgraben an der Haingasse, längs des Waisenhaus­gartens, stehenden Weiden öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung verkauft werden.

Hanau, den 29. November 1870.

Die Waisenhaus-Verwaltung.

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Die zur Herstellung eines Uebernacktungs- Locals in dem Werkstätten-Gebäude dahier er­forderlichen Lieferungen und Arbeiten sollen im Wege der öffentlichen Submission an geeignete Unternehmer verdungen weiden.

Bedingungen sind im Bureau des Un­terzeichneten einzusehen und können auch gegen Erstattung der Copialien von da be­zogen werden

Die Offerten sind portofrei und versie­gelt, mit der Ausschrift:

Submission auf Herstellung eines Uebernachtungs-Locals im Werkstätten- Gebäude zu Hanau,"

bis spätestens zu dem am 6. Dezember d. I.. Vormittags 10 Uhr, im gedachten Bureau anoeraumten Termine einzusenden.

Später eingehende und nicht bedingungs­gemäße Offerten bleiben unberücksichtigt.

Hanau, den 28. November 1870.

Der Königl. Eisenbahn-Baumeister (1763) Rup erlus.

Gesamt tsMadsimg.

Weihnachtsversendungen an die Trup­pen in Frankreich.

Um die Zuführung von Weihnachtspak­keten an die Truppen in Frankreich zu er­möglichen, soll der Feldpost Päckereidienst in seinem jetzigen Umfange, wenn irgend möglich, noch bis zum Abend des 8- De­zember aufrecht erhalten werden. Bis zu diesem Zeitpunkte kann daher die Annahme von Feldpostpacketen der vorgeschriebenen Art und an diejenigen Truppeniheile, für welche die Packetversendung überhaupt zu lässig ist, noch stallfinden. Don da ab muß die Annahme bis auf Weiteres eingestellt werden, so weit nicht etwa Ereignisse ein­treten sollten, welche eine noch frühere Ein­stellung bedingen würden. Das General- Postamt macht im Interesse des Publikums, sowie um dem übermäßigen Andrange in den letzten Tagen vor dem 8. Dezember vorzubeugen, schon jetzt hierauf aufmerk­sam. Da bei den in Frankreich obwalten­den Transportverhältnissen mitunter 14 Tage und unter Umständen selbst 3 bis 4 Wochen vergehen können, ehe die Adressa­ten in den Besitz der Sendungen gelangen,

so wird es sich empfehlen, baldigst mit den betreffenden Weihnachteversendungen zu be­ginnen.

Berlin, den 19. November 1870. General-Postamt. ____ Stephan.

Bekannt»! ckung Bersendu. g von Drucksachen unter Band.

Im Norddeutschen Postverkehr sollen fortan Drucksachen unter Band, welche im Uèbri- gcn den reglementarischen Vorschriften ent­sprechen, auch dann gegen die ermäßigte Taxe befördert werben, wenn das Streif- oder Kreuzband die Außenfiächè der Sen­dung ganz bedeckt. Das Band muß aber stets so angelegt sein, daß dasselbe abge­streift, und die Beschränkung des Inhalts der Sendung auf Gegenstände, deren Ver­sendung unter Band gestattet ist, erkannt werden kann. In Betreff der G öße des Bandes bei solchen Druckjacken, welche nach Orten außerhalb des Norddeutschen Postgebicls gesandt werden, tritt eine Ver­änderung in den bisherigen Vorschristen nicht ein.

Berlin, den 26. November 1870.

General-Postamt.

Stephan.______

Domains» Verpackt ug.

Zur Neuverpachtung des Domainen- Vorwerks Wollersdorf, im Kreise Franken­berg, von circa 724 Acker Grundfläche, auf 18 Jahre vom 1 April 1871 an, ist öffent­licher Steigerungstermin auf

Dienstag den 20. Dezember d. I.,

Morgens 10 Uhr, in das Local der unterzeichneten Regierung zu Cassel anberaumt.

Das Pachtgelder-Minimum ist auf 1200 Tblr. bestimmt und zur Pachtüber­nahme wird ein disponibles Vermögen von 22,000 Thlr. erfordert, dessen Beutz die Pachtbewerber neben ihrer persönlichen Qualifikation spätestens im Termin nach zuweisen haben. Die Pacht-Bedingungen liegen im Domainen - Sekretariat der Re­gierung zur Einsicht offen. , Cassel, den 30. November 1870. Königliche Regierung, Abtheilung für directe Steuern, Domainen und Forsten.

(1796)________8 edderhose.________________

Bekanntmachung.

Vom 4. d. M. an ist das hiesige Post­schalter an Sonntagen nur von 8 bis 9 Uhr Vormittags und von 5 bis 8 Uhr Nach­mittags für den Verkehr mit dem Publikum geöffnet.

Personen zu den früh um 7 Uhr nach Niederwöllstadt und Nackmittags um 3 Uhr 45 Min. nach Heldenbergen abgehenden Posten werden übligens auch um 6 Uhr 35 Min. früh und 3 Ubr 15 Min. Nach- L itlags am Sckalter angenommen.

An den nicht auf einen Sonntag fallen­den Festtagen ist das Schalter außer in den vorstehend ang gebenen Zeiten noch von 11 Uhr Vormittags bis 1 Ubr Nach­mittags und von 3 bis 5 Uhr Nachmittags geöffnet.

Hanau, den 2. Dezember 1870. Postamt.

Lins.

Grundstücks Verpacktung.

Von den zerschlagenen Domainen Lehr- Hof und Neuhof sollen verschiedene Grund­stücke, Ackerland und Wiesen, im Gelammt- gehalte von 58 Morgen 19 Rth., vom 1. Januar 1871 an anderweit öffentlich meist­bietend verpachtet werden, wozu Termin auf

Montag den 5 d. M., Vormittags 9 Uhr, in das diesseitige Geschäftslokal anberaumt worden ist. Es wird nur dieser eine Ter­min abgehalten werden.

Hanau, den 1 Dezember 1870.

Königl. Domainen-Rentamt. (1795)B a u r.

Bekanntmcrehung.

Der am 6. August in der Schlacht bei Wörth als Seconde Lieutenant im 2. Hessi­schen Infanterie Regiment dèr. 82 gefallene, zuletzt als GerichtSreserendar dahier ge­standene Herr Rudolph Schopper aus Zeulemobe im Fürstenthum Reuß ä. 8. hat letztwillig aus feinem Vermögen der hiesigen städtischen Armenkommission die Summe von Einhundert Gulden ver­macht. Dieselbe ist durch Stavtrathsbeschluß dem Kapitalfond der vereinigten städtischen Armen Stiftungen überwiesen und ich unter­lasse nicht, zu Ehren des Testators besten wohlthätige Bestimmung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Hanau, den 29. November 1870.

Der Oberbürgermeister

(1799)________Cassian._____________

Bekanntmachung

Freitag den 9. d. M., Morgens 10 Uhr, sollen bei dem Unterzeichneten 24 Fuder ^- 288 Centner Roggen Streustrsh und 15^ Fuder 94| Centner Gersten-Fulterstroh für den Kuhbestand der Weinberge zu Bettenburg (Kilianstädten) und Schloß Naumburg (bei Erbstadt) an den Min­destfordernden in Lieferung vergeben wer­den.

Hof-Gärtnerei Philippsruhe, den 2. De­zember 1870.

______________Löther.________(1802)

Mittwock den 1. k. M.,

Nachmittags 3 Uhr, sollen in dem hiesigen Landkrankenhause alte Oefen, Thüren, Fenster und verschiedene andere bauliche Gegenstände öffentlich auf das Meistgebot gegen gleich baare Zah­lung verkauft werden.

Hanau, den 29. November 1870.

Die Direction des LanvkrankenhauseS. (1790) Schrötter.