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Bekanntmachung.
Bewerber um die erledigte Pfarrstelle zu Gun dHelm haben ihre Gesuche binnen 4 Wochen dahier einzureichen.
Hanau, den 7. November 1870. Königliches ev, Consistorium.
__ Süs. !
Bekanntmachung.
Gute Krankenwärter werden gegen einen Lohn von 14 bis 20 Silbergroschen pro Tag nebst freiem Quartier und freier Kost auf längere Dauer angenommen. Nur solche wollen sich melden, welche als treu und zuverlässig bekannt sind und sich als solche durch Attest der Ortsbehörde ausweisen können.
Hanau, den 7. November 1870. (1650fKönigl.Reserve-Lazarefh-Comm>ssion.
Bekanntmachung.
Nach §. 1 und §. 8 der Allerhöchsten Verordnung vom 28. Oktober 1870, betreffend das Posttaxwesen im Verwaltungsbereiche des General-Gouvernements Elsaß und Deutsch-Lothringen, werden portopflichtige Dienstbriefe im inneren Verkehr des gedachten Verwaltungsbereichs, sowie im Verkehr mit Norddeutschland mit dem durch diese Verordnung für unfran- kirte Briefe eingeführten Zuschlagporto : von 1 Groschen bezw. 15. Centimen nicht belegt, wenn die Eigenschaft derselben als Dienstsache durch ein von der obersten Postbehörde festzustellendes Zeichen aus dem Couvert vor der Postaufgabe erkennbar gemacht worden ist. In Ausführung dieser Bestimmung ist angeordnet worden, daß diejenigen portopflichtigen unfrankirten Briefe mit dem Zuschlagporto von 1 Groschen bezw. 15 Centimen nicht zu belegen sind, welche , i
von öffentlichen Behörden, von einzelnen eine öffentliche Behörde repräsen- : tirenbeu Beamten, sowie von Geistlichen . in Ausübung dienstlicher Functionen, zur Versendung im inneren Verkehr der Ober - Postdirectionsbezirke Elsaß und Deutsch-Lothringen, sowie im Verkehr zwischen diesen Bezirken und dem Norddeutschen Postgebiet zur Post geliefert werden, sofern die Briefe vor der Post- I aufgadc
a) auf der Adresse mit dem Vermerk „Portopflichtige Dienstsache" versehen,
b) mit öffentlichem Siegel oder Stempel verschlossen sind.
Bon dem Erfcrderniß des Amtssiegel- Verschlusses wirs/ nur in dem Falle abge- : sehen, wenn de' Absender zwar zur Kate- i gorie derjenigen Beamten gehört, wetche eine öffentliche Behörde repräsentiren, sich jedoch nicht im Besitze eines amtlichen; Siegels befindet und „die Ermangelung eines Dienstsiegels" in solchen Fällen auf der Adresse unter dem Vermerk zu a. mit Unterschrift seines Namens und Amts- । charakters bescheinigt.
Damit der Vermerk „portopflichtige j Dienstsache" gleichmäßig in die Augen fällt, ist es wünschenswerth, daß derselbe oben links in der Ecke auf der Adreßseite der portopflichtigen Dienstbriefe von dem Ab- | sender niedergeschrieben werde.
Berlin, den 5. November 1870. General-Postamt. J. V.: Wiebe.
Nachdem durch Verordnung der Bundes- Behörden vom 1. d. M. bestimmt worden ist, daß die Einleitungen für das Ersatzgeschäft pro 1871 unverzüglich getroffen werden, ergeht an alle Militairpflichtige
a) welche im Jahre 1851 geboren sind,
b) welche dieses Alter zwar überschritten, aber sich zur Erfüllung der Mililair- pflicht noch nicht gestellt haben, c) welche sich zwar schon gestellt, über ihr Militairverhältniß aber noch keine feste Bestimmung erhalten haben, die Aufforderung, sich nach Vorschrift des §. 59 der Militair - Ersatz - Instruction für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868, innerhalb der Zeit vom 1. bis 15. Dezember er, unter Vorzeigung ihres Geburtsscheines, behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle, auf dem Stadthause anzumelden.
Diese Aufforderung gilt ebensowohl den Militairpflichtigen aus hiefifter Stadt, als denjenigen aus anderen Orten im Gebiet des Norddeutschen Bundes, welche in irgend welcher Eigenschaft zeitweilig ihren Aufenthalt dahier haben.
Für solche, welche durch Krankheit oder vorübergehende Abwesenheit verhindert sind, die vorgeschriebene Anmeldung persönlich zu bewirken, muß dieselbe seitens der Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren geschehen.
Die Unterlassung der Anmeldung ist nach §. 176 der angezogenen Ersatz Instruction mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thaler, eventuell entsprechender Gcfängnißstrase bedroht und können die betreffenden Militair- pflichtigcn (§. 177) weiter noch, je nach dem Grade der Fahrlässigkeit oder Absichtlichkeit, welcher die unterlassene Anmeldung zuzuschreibeen ist, von den Ersatzbehörden, unter Verlust der Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen, sowie des aus etwaigen Reclamationsgründen erwachsenden Anspruchs auf Zurückstellung bezw. Befreiung vom Mllitairdienst, vorzugsweise zum Militairdienst herangezogen werden.
Hanau, den 12. November 1870.
Der Oberbürgermeister Cassian.
Bekanntmachung.
Correspondenzverzögeruttgen betreffend.
Bon dem Johanniter-Depot in Pont â Mousson sind dem Feldpostrelais des genannten Ortes am 3. d. M. etwa 1000 meist aus den Monaten August und Sep- ; tember herrührende Briefe .übergeben wor- i den, welche an Delegirte, Krankenpfleger, I Lazarethkranke u. f. w. gerichtet, dem Johanniter-Depot zur Weiterbesorgung zugeführt worden waren und deren Aushändigung an die Adressaten bis dahin nicht hatte erfolgen können. Das gedachte Feldpostrelais hat diese Briefe, mit dem Vermerk „ans dem Johanniter-Depot" versehen und mit dem Tagesstempel vom 3. November bedruckt, soweit als thunlich den Adressaten nachgesandt, im Uebrigen aber nach dem Aufgabeorte zurückgeleitet.
Zur Erklärung der Versäumnisse bei den fraglichen Briefen wird dieser Zusammenhang zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 8. November 1870.
General - Postamt.
J.V.: Wiebe.
Steckbrief.
Gegen den Dienstknecht Joseph Hupp- maun aus Gläserzell, Kreis Fulda, ist die gerichtliche Haft wegen Diebstahls erkannt worden.
Es wird ersucht, den rc. H u p p m a n n im Betretungsfalle festzunehmen und an das hiesige Amtsgerichtsgefängniß abzuliefern.
Hanau, den 5. November 1870.
Der Polizeianwalt.
_ ^-^'j Sporleder.
Beramrtmachsmg.
Donnerstag den 17. und Freitag den 18. d. M., von Morgens 10 Uhr an, versteigert Unterzeichneter im Auftrage der Universal-Erbin des verlebten Hochw. Herrn Pfarrers Kölling er dahier aus dessen Hinterlassenschaft gegen gleich baare Zahlung nachfolgende Gegenstände:
1 Kuh,
1 Schwein, 16 Bienenstöcke,
1 Parthie Heu und Stroh,
circa 6 Mltr. Korn und 4 Mltr. Hafer, circa 40 Mltr. Kartoffel, circa 80 Ctr. Dickwurzel, verschiedene werthvolle Oelgemälde, Ackergeräthe, worunter
2 Pflüge, 1 Egge, 1 Strohbank u. s. w., 1 Schrotmühle, 1 Windmühle,
26 verschiedene gutgehaltene Fässer und 450 Stück Felgen für Wagner,
Hausgeräthe verschiedenster Art.
Die Versteigerung wird in obiger Ordnung vorgenommen und wird bemerkt, daß die Oelgemälde den 17. d. M. zum Berkaus kommen, von Mittags 11 bis 12 Uhr.
Großkrotzenburg, den 11. November 1870. Der Bürgermeister
(1635) Kopp.
Bekanntmachung
Nach hier vorliegenden Rapporten haben während des Zeitraums vom 29. Oktober bis 5. November die zur Beförderung der Felpostsendungen von der II., III. und IV. Armee nach der Heimath benutzten Eisen- bahnzüge aus Ranzig nach Frankfurt a. M. den planmäßigen Anschluß an die Züge nach Berlin an keinem Tage erreicht.
Dies wird zur Erklärung vorgekommener Verzögerungen bei der Briefbeförderung hierdurch bekannt gemacht.
Berlin, den 9. November 1870.
General-Postamt. Stephan.
Bekanntmachung.
Die Küchenabfälle, als Spülicht rc. der hiesigen Lazareth-Anstalten sollen vom 1. Dezember ab anderweit an den Meistbietenden verdungen werden.
Zu diesem Zwecke ist ein Termin auf
Dienstaft de» AT d. M, Vormittags 9 Uhr, in unserem Geschäftszimmer, Schloß Hanau, anberaumt.
Die etwaigen Abnehmer werden ersucht, in ihren Offerten das Gebot auf ,100 Mann der untergebrachten Kranken angeben zu wollen. Diese Offerten sind versiegelt, mit der Aufschrift „Submission auf die Abnahme von Küchenabfällen" bis zum gedachten Termine an uns einzusenden.
Hanau, den l5._Rovember 1870. (1647)
Königl. Reserve-Lazareth-Commission.