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Amtlicher Theil.
Die SchulstcLe zu Gronau, dotirt mit einem Einkommen von 200 Thlr., wird mit dem 1. Januar k. I. erledigt.
Bewerber um dieselbe werden ausgefordert, ihre deshalbigen Gesuche mit den erforderlichen Anlagen bis zum 25. November d. J. bei dem Herrn Lokalschul-Jnspector Pfarrer Faust zu Gronau oder dahier zu stellen. Hanau, den 25. Oktober 1870.
Der Landrath : Schrötter.
Das nach dem Ergebniß der am 9. d. M. stattfindenden Urwahlen zusammengestellte Verzeichniß der Wahlmänner, welche den Abgeordneten zur zweiten Kammer für den vierzehnten Wahlbezirk (Kreis Hanau) zu wählen haben, wird vom 13. d. M. an bis zum Tage der Wahl zu Jedermanns Einsicht im landräthlichen Bureau offen liegen, außerdem auch demnächst im Kreisblatt veröffentlicht werden.
Hanau, den 5. November 1850.
Der Landrath : Schrötter.
Oeffentliche Bekanntmachungen.
BekmM tmaâung, die portofreie Versendung von Zeitungen an Militair- und Privat-
Lazarethe betreffend.
Die an Militair- oder an Privat-Laza- rethe gerichteten Briefsendungen mit Gratis- Exemplaren von Zeitungen sollen als Feldpostbriefe portofrei befördert werden, sofern aus der Adresse durch einen bezüglichen Vermerk ersichtlich ist, daß in der Sendung lediglich Zeitungen für die im Lazarethe befindlichen Verwundeten enthalten sind. Das Gewicht solcher Sendungen darf ein halbes Pfund nicht übersteigen, und es dürfen unbedingt keine andere Sachen als Zeitungen in den Couverts enthalten sein.
Berlin, den 27. Oktober 1870.
General-Postamt.
Stephan.
Bekanntmachung. Correspondenzverzögerungen bei der Feldpost.
Die Postverbindung mit dem 14. Armee- Corps (von Werver) hat wegen Unsicherheit der Straßen auf militairischen Befehl vom 27. Oktober c. ab bis auf Weiteres eingestellt werden müssen.
Dies wird zur Erklärung entstehender Correspondenzverzögerungen hiemit bekannt gemacht.
Berlin, den 30. Oktober 1870.
General-Postamt.
J. V.: Wieb e. ___________
Bekanntmachung.
Nach einer Mittheilung der Königlich Belgischen Postverwaltung werden in die nach Belgien bestimmten Briefe von den Absendern mitunter Geld oder andere Werthgegenstände undeclarirt verpackt. Da die Königl. Belglische Postverwaltung gegen dieses Verfahren Bedenken erhebt, s» nimmt das General-Postamt Veranlassung, das betheiligte Publikum darauf aufmerksam zy machen, daß sich zur Uebermittelung von Geld und Werthsachen durch die Post nach Belgien unter Garantie
die Versendung in Packeten mit Angabe des Werths, und für die Uebermittelung von Geld allein, außerdem
die Anwendung des seit dem 1. November 1869 im Verkehr mit Belgien eingeführten Verfahrens der Postanweisung darbietet.
Postanweisungen, welche wegen der
größeren Einfachheit zur Uebermittelung von Zahlungen sich besonders eignen, werden nach sämmtlichen Orten des Belgischen Postgebiets bis zum Betrage von 200 Franken angenommen. Die Gebühr beträgt: bis 100 Franken 4 Groschen, über 100 bis 200 Franken 8 Groschen.
Bei den hiernach für die sichere Uebermittelung von Geld und Werthsachen nach Belgien gebotenen Gelegenheiten darf die Postbehörde an die Versender das Ersuchen richten, sich der Verpackung von Geld und anderen Werthgegenständen in die nach Belgien bestimmten Briefe im eigenen Interesse zu enthalten.
Berlin, den 31. Oktober 1870.
General-Postamt.
___________I. V.: Wiebe.___________
Bekanntmachung.
Beschränkung in der Annahme von Privatpäckereien an die Truppen in Frankreich.
Nachdem in Folge der Uebergabe von Metz die größeren Marschbewegungen der Truppen in Frankreich wieder begonnen haben, sieht sich das General-Postamt genöthigt, die nach der Bekanntmachung vom 9. Oktober e. vorübergehend eingeführte Annahme von Privatpäckereien an die Truppen in Frankreich bis auf Weiteres in der Weise zu beschränken, daß von jetzt ab Privatpäckereien nur noch für die vor Paris stehenden Truppen und für die Besatzungen von Straßburg und Metz zur Besorgung übernommen werden. Die Adressen der eingelieferten Packete müssen außer den bisher vorgeschriebenen Bezeichnungen auch die Angabe des Bestimmungsortes (vor Paris, in Straßburg oder in Metz) enthalten. Die Postanstalten können sich bei der Annahme der Packete aus eine Prüfung, ob der Truppentheil, bei welchem der Adressat steht, zu den vorbezeichneten Truppen gehört, nicht einlassen. Packete an Adressaten bei solchen Truppentheilen, für welche die Packetbeför- derung nach Obigem eingestellt ist, werden, wenn sie nach Erlaß dieser Bekanntmachung angenommen worden sind, nach dem Aufgabeorte zurückgesandt und dem Absender, falls dieser sich genannt Hal oder sonst zu ermitteln ist, wieder zugestellt, ohne daß eine Erstattung des vorausbezahlten Franco erfolgt.
Eine Erweiterung der für die Feldpostbriefe in Privatangelegenheiten an mobile
Militairs und Militairbeamte festgesetzten Gewichtsgrenze von 4 Zollloth einschließlich kann im Interesse der Aufrechterhaltung einer ordnungsmäßigen Correspondenz« Beförderung auch während der Beschränkung der Annahme von Privatpäckereien an mobile Truppen nicht nachgegeben werden. Berlin, den 1. November 1870.
General-Postamt.
I. B.: Wiebe.
Güter-LZerpachtung.
Montag, den 14. d. M., Nachmittags 2 Uhr, werden in meiner Wohnung nachfolgende Güterstücke auf 6 Jahre öffentlich an den Meistbietenden verpachtet, als:
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
9)
12)
13)
14)
15)
16)
Morg. Vtl. Rth.
3 1 18 Acker rechts der Rodenbacher Straße, — 2 16 , daselbst, 1 3 27 , links des Lehrhofer Weges, 1 3 27 w daselbst, — 2 37 „ daselbst, 10 — 8j „ am Lehrhofe, 4 2 27 „ daselbst, — 3 11 „ rechts des Weges nach dem Lehrhof, 1 2 35 , stößt aufs Rohr, 1 3 3 „ daselbst, — 3 10 , im Schwindesurt, nächst dem Judenkirchhof,
4 1 - Wiese am Mühlthor, neben der Häuser«
schen Wiese, 3 — 31 , auf dem untersten Bruch,
2 3 1 „ a. d. oberst. Bruch>
7 2 21 „ Wiese daselbst,
1 Casseler Acker 10 Rth. Land im Neuenseld.
Hanau, den 7. November 1870.
(1646) Pfeiffer, Kirchenverwalter.
Um Auskunft über den dermaligen Aufenthaltsort des Cigarrenmachers Eugen Lenz von Großauheim wird ersucht.
Hanau, den 31. Oktober 1870.
Der Polizeianwalt.
J. V.: Sporleder.________
DaS Ersuchen vom 17. Januar d. I. um Auskunft über den Aufenthaltsort deS 17jährigen Goldarbeiter - Lehrlings Peter Franz von Neusäs wird zurückgezogen. Hanau, den 2. November 1870.
Der Polizeianwalt.
J. V.: Sporleder.