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Oeffentliche Bekanntmachungen.
Bebra-Hanauer
Eisenbahn
Bekanntmerchurzg.
Die Lieferung der für das Jahr 1871 erforderlichen Geräthe, als: 5 Stück Signalglocken,
10 50
20 10
50 50
Weichenlaternen, kurze Nageleisen, Zugleinen, â 400 Fuß lang, Tracirlinien â 100 Fuß lang, Kohlenlöffel, Feuerstochereisen.
eiserne Kohenkasten,
10 „
soll im Submissionswege vergeben werden. Offerten sind bis zum
14L November d. I., Vormittags 1O Uhr,
im Bureau der unterzeichneten Betriebs-Jnspection verschlossen und portofrei mit der
Aufschrift:
abzugeben.
Submission auf Lieferung von Bahngeräthen"
Die Bedingungen sind daselbst ausgelegt und können auf portofreie Anfragen gegen Erstattung der Copialien in Abschrift bezogen werden.
Offerten, welche nicht rechtzeitig eingehen, oder den Bedingungen nicht entsprechen, bleiben unberücksichtigt.
Fulda, den 25. Oktober 1870.
(1583)
Der Betriebs - Inspektor
Ikintelen.
Aufforderung.
In Ausführung der gesetzlichen Bestimmung, wonach die Reservisten für die Zeit, während welcher sie zur Fahne einberufen, von der Klassensteuer befreit sind, ergeht hiermit an alle diejenigen Einwohner hiesiger Stadt, deren Männer, Söhne, Brüder rc. als Reservisten zu den Fahnen einberufen sind und seither Klassensteuer entrichtet haben, die Aufforderung: die betreffenden Steuerzettel von dem laufenden Jahre zur weiteren Veranlassung in dem Bureau des Steuer-Commissars Baring, Langstraße Nr. 60, binnen 8 Tagen bei Meldung sonst später unvermeidlich entstehender Weitläufigkeiten, abzugeben.
Hanau, den 24. Oktober 1870.
Der Oberbürgermeister
Cassia n. vt. Baring.
Bekanntmachung.
Quarantäne im Postverkehr mit Spanien.
Die Quarantaine, welche wegen des in Catalonien herrschenden gelben Fiebers für die aus Spanien über La Junquera beförderte Correspondenz angeordnet war, ist nach einer weiteren Mittheilung der französischen Postverwaltung seit dem 13. d. M. wieder aufgehoben worden.
Berlin, den 20. Oktober 1870.
General - Postamt.
Stephan.
Erledigt.
Die Schulstelle zu Lispenhausen, im Kreise Rotenburg.
Die dritte Lehrerstelle an der Freischule zu Marburg.
Die erste Lehrerstelle zu Schemmern, im Kreise Eschwege.
Die Schulstelle zu Biedebach, im Kreise Hersfeld.
Betau utmachuug.
Die Correspondenz für die 2. Kavallerie- Division betreffend.
Am 7. Oktober hat die 2. Kavallerie- Division ihr Marschquartier verändert, während die zugehörige Feldpost-Expedition laut Divisionsbefehl in dem früheren Quartier hat zurückbleiben müssen. Während der Abwesenheit der zweiten Kavallerie- Division sollten auf militairische Anordnung die für die betreffenden Kavallerie-Regimenter bestimmten Briefe rc. bei der Feldpost- Expedition asservirt bleiben, bis eine Ordonnanz zur Abholung der Correspondenz eintreffen, oder die Feldpost-Expedition selbst Befehl zum Nachrücken erhalten würde. Bis zum 10. Oktober hatte die Correspondenz militairischerseits weder abgeholt werden können, noch hatte die Feldpost- Expedition Ordre zum Nachrücken erhalten.
Dies wird zur Erklärung der Verzögerung der betreffenden Feldpost-Correspondenz hiermit bekannt gemacht.
Berlin, den 21. Oktober 1870. General-Postamt.
Stephan.
Bekanntmachung.
Deutsche Postan stalteu im Elsaß und in Deutsch-Lothringen.
Außer den, nach den früheren Bekanntmachungen im Elsaß und in Deutsch- Lothringen errichteten Postanstalten sind ferner in Wirksamkeit getreten in Deutsch- Lothringen: die Postanstalten in Groß- Blittersdorf (Groß-Bliederstroff), Metzerwiese (Metzervisse), Moncel a. d.Seille, Sierk, Sthring-Wendel und V o l m ü n st e r.
Berlin am 24. Oktober 1870. General-Postamt.
Stephan.
Bekanntmachung. Beschaffenheit derFeldpostpâckereien.
Von den Absendern der Feldpostpäcke- reien sind die Bestimmungen des General- Postamts über die Form, Größe, Verpackung u. s. w. im Allgemeinen mit hinreichender Genauigkeit beachtet, und es ist dadurch, ungeachtet des großen Andrangs, die ordnungsmäßige und postschnelle Bewältigung der Massen in erfreulichem Maße befördert worden. Nur auf folgende Punkte muß, nach den vorliegenden Erfahrungen der ersten Tage, wiederholt aufmerksam gemacht werden:
1) Die Kisten dürfen nicht bloß gehen, sondern sie müssen in Leinwand emballirt sein. Diese Emballage verhindert, daß die scharfen Ecken andere Packete beschädigen, und sie hält überdies den Inhalt noch zusammen, wenn das Kistchen zerbrechen sollte.
2) Letzteres ist allerdings öfter bei bloßen Cigarrenkisten vorgekommen, es müssen daher überhaupt stärkere Kistchen verwendet werden, wenn nicht die mit Leinwand überzogenen festen Pappkartons oder Blechbehälter Anwendung finden.
3) Flüssigkeiten, sowie Sachen, welche Fett absetzen, oder durch Druck ober Reibung leiden, dürfen überhaupt nicht zur Versendung gelangen. Gegen diese Bestimmung wird am häufigsten verstoßen; die Flüssigkeiten — meist Spirituosen, zu deren Versendung an einzelne Soldaten ein Bedürfniß sicherlich nicht vorliegt — laufen aus und beschädigen andere Sendungen; das Fett macht die Adressen unkenntlich. Da sehr viel Käse versendet wird, so muß um so mehr gewünscht werden, die Wahl gefälligst auf die geruchlosen Sorten zu richten.
4) Zur Adresse müssen thunlichst Feldpost- Correspondenzkarten verwendet werden, indem bei diesen für die Sor- tirung nöthigen, mitunter sehr compli- cirten Angaben stets an einer bestimmten Stelle stehen, wodurch die Expedition ungemein erleichtert und beschleunigt wird.
Berlin am 21. Oktober 1870. General-Postamt.
Stephan.
WahiEgeâegenheit.
Die Urlisten für die bevorstehende Wah! eines Abgeordneten zur zweiten Kammer sind vom 31. d. M. an drei Tage lang auf dem Stadthause öffentlich ausgelegt.
Hanau, den 27. Oktober 1870.
Der Oberbürgermeister Cassian.
Um Auskunft über den Aufenthaltsort des dahier wegen Unterschlagung in Untersuchung stehenden Bäckergesellen Johannes Bolzt aus Hettersroth wird ersucht.
Hanau, den 21. Oktober 1870.
Der Polizeianwalt.
J. V>: Sporleder.