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Oeffentliche Bekanntmachungen.

Bebra-Hanauer

Eisenbahn

Bekanntmerchurzg.

Die Lieferung der für das Jahr 1871 erforderlichen Geräthe, als: 5 Stück Signalglocken,

10 50

20 10

50 50

Weichenlaternen, kurze Nageleisen, Zugleinen, â 400 Fuß lang, Tracirlinien â 100 Fuß lang, Kohlenlöffel, Feuerstochereisen.

eiserne Kohenkasten,

10

soll im Submissionswege vergeben werden. Offerten sind bis zum

14L November d. I., Vormittags 1O Uhr,

im Bureau der unterzeichneten Betriebs-Jnspection verschlossen und portofrei mit der

Aufschrift:

abzugeben.

Submission auf Lieferung von Bahngeräthen"

Die Bedingungen sind daselbst ausgelegt und können auf portofreie Anfragen gegen Erstattung der Copialien in Abschrift bezogen werden.

Offerten, welche nicht rechtzeitig eingehen, oder den Bedingungen nicht entsprechen, bleiben unberücksichtigt.

Fulda, den 25. Oktober 1870.

(1583)

Der Betriebs - Inspektor

Ikintelen.

Aufforderung.

In Ausführung der gesetzlichen Bestim­mung, wonach die Reservisten für die Zeit, während welcher sie zur Fahne einberufen, von der Klassensteuer befreit sind, ergeht hiermit an alle diejenigen Einwohner hie­siger Stadt, deren Männer, Söhne, Brüder rc. als Reservisten zu den Fahnen einbe­rufen sind und seither Klassensteuer entrich­tet haben, die Aufforderung: die betreffen­den Steuerzettel von dem laufenden Jahre zur weiteren Veranlassung in dem Bureau des Steuer-Commissars Baring, Lang­straße Nr. 60, binnen 8 Tagen bei Mel­dung sonst später unvermeidlich entstehender Weitläufigkeiten, abzugeben.

Hanau, den 24. Oktober 1870.

Der Oberbürgermeister

Cassia n. vt. Baring.

Bekanntmachung.

Quarantäne im Postverkehr mit Spanien.

Die Quarantaine, welche wegen des in Catalonien herrschenden gelben Fiebers für die aus Spanien über La Junquera be­förderte Correspondenz angeordnet war, ist nach einer weiteren Mittheilung der französischen Postverwaltung seit dem 13. d. M. wieder aufgehoben worden.

Berlin, den 20. Oktober 1870.

General - Postamt.

Stephan.

Erledigt.

Die Schulstelle zu Lispenhausen, im Kreise Rotenburg.

Die dritte Lehrerstelle an der Freischule zu Marburg.

Die erste Lehrerstelle zu Schemmern, im Kreise Eschwege.

Die Schulstelle zu Biedebach, im Kreise Hersfeld.

Betau utmachuug.

Die Correspondenz für die 2. Kavallerie- Division betreffend.

Am 7. Oktober hat die 2. Kavallerie- Division ihr Marschquartier verändert, während die zugehörige Feldpost-Expedition laut Divisionsbefehl in dem früheren Quar­tier hat zurückbleiben müssen. Während der Abwesenheit der zweiten Kavallerie- Division sollten auf militairische Anordnung die für die betreffenden Kavallerie-Regimenter bestimmten Briefe rc. bei der Feldpost- Expedition asservirt bleiben, bis eine Or­donnanz zur Abholung der Correspondenz eintreffen, oder die Feldpost-Expedition selbst Befehl zum Nachrücken erhalten würde. Bis zum 10. Oktober hatte die Correspon­denz militairischerseits weder abgeholt werden können, noch hatte die Feldpost- Expedition Ordre zum Nachrücken erhalten.

Dies wird zur Erklärung der Verzöge­rung der betreffenden Feldpost-Correspondenz hiermit bekannt gemacht.

Berlin, den 21. Oktober 1870. General-Postamt.

Stephan.

Bekanntmachung.

Deutsche Postan stalteu im Elsaß und in Deutsch-Lothringen.

Außer den, nach den früheren Bekannt­machungen im Elsaß und in Deutsch- Lothringen errichteten Postanstalten sind ferner in Wirksamkeit getreten in Deutsch- Lothringen: die Postanstalten in Groß- Blittersdorf (Groß-Bliederstroff), Metzerwiese (Metzervisse), Moncel a. d.Seille, Sierk, Sthring-Wendel und V o l m ü n st e r.

Berlin am 24. Oktober 1870. General-Postamt.

Stephan.

Bekanntmachung. Beschaffenheit derFeldpostpâckereien.

Von den Absendern der Feldpostpäcke- reien sind die Bestimmungen des General- Postamts über die Form, Größe, Ver­packung u. s. w. im Allgemeinen mit hin­reichender Genauigkeit beachtet, und es ist dadurch, ungeachtet des großen Andrangs, die ordnungsmäßige und postschnelle Be­wältigung der Massen in erfreulichem Maße befördert worden. Nur auf folgende Punkte muß, nach den vorliegenden Er­fahrungen der ersten Tage, wiederholt auf­merksam gemacht werden:

1) Die Kisten dürfen nicht bloß gehen, sondern sie müssen in Leinwand emballirt sein. Diese Emballage verhindert, daß die scharfen Ecken an­dere Packete beschädigen, und sie hält überdies den Inhalt noch zusammen, wenn das Kistchen zerbrechen sollte.

2) Letzteres ist allerdings öfter bei bloßen Cigarrenkisten vorge­kommen, es müssen daher überhaupt stärkere Kistchen verwendet werden, wenn nicht die mit Leinwand über­zogenen festen Pappkartons oder Blechbehälter Anwendung finden.

3) Flüssigkeiten, sowie Sachen, welche Fett absetzen, oder durch Druck ober Reibung leiden, dürfen über­haupt nicht zur Versendung ge­langen. Gegen diese Bestimmung wird am häufigsten verstoßen; die Flüssigkeiten meist Spirituosen, zu deren Versendung an einzelne Soldaten ein Bedürfniß sicherlich nicht vor­liegt laufen aus und beschädigen andere Sendungen; das Fett macht die Adressen unkenntlich. Da sehr viel Käse versendet wird, so muß um so mehr gewünscht werden, die Wahl ge­fälligst auf die geruchlosen Sorten zu richten.

4) Zur Adresse müssen thunlichst Feld­post- Correspondenzkarten verwendet werden, indem bei diesen für die Sor- tirung nöthigen, mitunter sehr compli- cirten Angaben stets an einer bestimmten Stelle stehen, wodurch die Expedition ungemein erleichtert und beschleunigt wird.

Berlin am 21. Oktober 1870. General-Postamt.

Stephan.

WahiEgeâegenheit.

Die Urlisten für die bevorstehende Wah! eines Abgeordneten zur zweiten Kammer sind vom 31. d. M. an drei Tage lang auf dem Stadthause öffentlich ausgelegt.

Hanau, den 27. Oktober 1870.

Der Oberbürgermeister Cassian.

Um Auskunft über den Aufenthaltsort des dahier wegen Unterschlagung in Unter­suchung stehenden Bäckergesellen Johannes Bolzt aus Hettersroth wird ersucht.

Hanau, den 21. Oktober 1870.

Der Polizeianwalt.

J. V>: Sporleder.