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Hanauer KreiMM
Erscheint MittWoâs und Samstags.
Inserate für dieses S3h^ werben außer bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Jäger'schen Buck-, Papier- u. Landkarten-Haudlunz zu Frankfurt a. M. sowie bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annocen'in Bremen entgegengenommen.
M 85. Samstag, den 22. Oktober. 18V V.
Auszug aus dem Amtsblatt.
Die am 19. d. M. ausgegebene Nr. 52 des Amtsblattes enthält außer bereits Mitgetheiltem: 1) Bekanntmachung Königl. Regierung, Abtheilung des Innern, zu Cassel, vom 13. b. M., die Unterstützung der Witwen und die Erziehungs-Beihülfe für Kinder der vor dem Feinde gebliebenen oder an erlittenen Verwundungen gestorbenen, sowie der im Felde beschädigten oder erkrankten und in Folge dessen bis zum Tage der Demobilmachung resp. bis zu Auflösung der Kriegsformation verstorbenen Militairpersonen, vom Feldwebel rc. abwärts, betreffend; 2) Bekanntmachung derselben Behörde vom 11. d. M., der Erlaß des Herrn Finanz-Ministers vom 29. v. M., wonach wegen Ueberfüllung der Anwärterlisten bei den Königlichen Regierungen zu Marienwerder, Stettin, Cöslin, Stralsund, Breslau, Liegnitz, Oppeln, Potsdam, Frankfurt, Magdeburg, Merseburg und Cöln, sowie bei der Königlichen Hofkammer bis aus Weiteres neue Notirungen sorstversorgungsberechtigter Jäger der Klasse A I. insoweit ausgeschlossen werden, daß nur die Meldungen solcher im laufenden Kalenderjahre den Forstversorgungsschein erhaltender Jäger angenommen werden dürfen, betreffend; 3) Bekanntmachung derselben Behörde, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen, vom 8. d. M., die Aufhebung der zu Marhurg, Hanau und Fulda bestehenden Prüfungs-Commissionen für Bewerber um Lehrerstellen an Israelitischen Schulen betreffend; 4) Personal-Chronik.
Die am 19. d. M. angegebene Nr. 53 des Amtsblattes enthält außer bereits Mitgetheiltem: 1) Inhalt des 40., 41. und 43. Stücks des Bundes-Gesetzblattes für den Norddeutschen Bund; 2) Bekanntmachung Königlicher Regierung zu Cassel vom 18. d. M., die Aufhebung der Anordnungen gegen die Rinderpest in den Kreisen Marburg, Frankenberg, Ziegenhain, Kirchhain, Hanau, Gelnhausen, Schlüchtern, Gersfeld, Fulda, Hünfeld und Hersfeld betr.; 3) Personal-Chronik.
Personal-Chronik:
(Aus Nr. 52 des Amtsblattes.)
Der Apotheker Karl Hörle zu Neukirchen ist gestorben und hat dessen Sohn Adolph Hörle die Apotheke übernommen.
Der praktische Arzt Dr. Schüßler hat seinen Wohnsitz von Flieden nach Fulda verlegt.
(Aus Nr. 53 des Amtsblattes.)
Dr. med. Weiler hat seinen Wohnsitz von Orb nach Fürstenberg a. O. verlegt.
Amtsrichter Israel zu Kirchhain ist vom 1. November d. J. ab in gleicher Eigenschaft an das Königliche Amtsgericht zu Großalmerode versetzt.
Vom 1. November 1870 sind zu Amtsrichtern ernannt: die Gerichts-Assessoren Dr. S chellmann bei dem Amtsgericht zu Kirchhain, Volz bei dem Amtsgericht zu Naumburg, Schrader bei dem Amtsgericht zu Brotterode und Kind bei dem Amtsgericht zu Steinbach-Hallenberg.
Ober-Amtsrichter C öfter zu Rosenthal ist gestorben.
Gerichts-Assessor Dr. Birkner zu Cassel ist auf seinen Antrag aus dem Justizdienst entlassen.
Die erledigte erste Pfarrstelle zu Steinau, in der Klasse Schlüchtern, ist dem zweiten Pfarrer daselbst, Georg Philipp Horst, verliehen worden.
Der Betriebs-Sekretair Böcking zu Cassel ist zur Betriebs-Jnspection Frankfurt a. M. versetzt.
Amtlicher Theil.
Höherer Anordnung zufolge wird hierdurch ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß Gesuche um Unterstützung von Witwen der vor dem Feinde gebliebenen oder an erlittenen Verwundungen gestorbenen, sowie der im Felde beschädigten oder erkrankten und in Folge dessen bis zum Tage der Demobilmachung, resp, bis zur Auflösung der Kriegsformation verstorbenen Militairpersonen, vom Feldwebel rc. abwärts, eben so wie Gesuche um Erziehungsbeihülfe für Kinder solcher gebliebenen rc. Militairpersonen, an die Königlichen Landrathsämter zu richten sind. ,
Zugleich wird die, die weitere Behandlung derartiger Gesuche normirende, in Gemeinschaft mit dem Herrn Fmanzminister von den Herren Ministern des Krieges und des Inneren erlassenen Verfügung vom 30. März 1867 nachstehend zur öffentlichen Kennniß gebracht.
Caffel, den 13. Oktober 1870.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.