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3) Rückzahlbar am 31. Dezember 1861,
Litt. D. Nr. 561. über 100 Thaler.
3) Rückzahlbar am 31. Dezember 1888
Litt. B. Nr. 794. über 500 Thaler.
„ D. Nr. 89. 370. 394. 413. 431. 432. 437. â 100 Thaler.
„ E. Nr. 64. 110 â 50 Thaler.
41) Rückzahlbar am 31. Dezember 1888
Litt. B. Nr. 435. 665. â 500 Thaler.
„ C. Nr. 38. 61. 277. 290. â 250 Thaler.
„ D. Nr. 39. 155. 190. 221. 252. 280. 362. 373. 396. 397. 419. 482. 489. 491. 529. 530. 546. 567. 590. 594. â 100 Thaler.
„ E. Nr. 74. 106. » 50 Thaler.
Cassel, den 4. Oktober 1870.
Königliches Regierungs-Präsidium.
von Hardenberg.
Den Herren Bürgermeistern ist heute das nöthige Formularpapier zur Aufstellung der Urwählerlisten nebst den gesetzlichen Bestimmungen zugefertigt worden. Das Papier für die Abtheilungslisten wird in der Kürze nachfolgen. Die Kosten hierfür werden demnächst repartirt werden. Für das weitere Verfahren wird noch Folgendes bemerkt:
Sobald die Urwählerliste vollendet ist, ist dieselbe alsbald 3 Tage zu Jedermanns Einsicht in einem geeigneten Lokale aufzulegen und dies vorher in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Werden Reklamationen dagegen erhoben, so sind solche, falls sie nicht sofort erledigt werden können, unverzüglich dahier zur Entscheidung vorzulegen.
Nach Ablauf der Frist ist die Liste mit der erforderlichen Bescheinigung vom Bürgermeister und Gemeinderath zu versehen (§. 4. Absatz 4 des Reglements.)
In denjenigen Gemeinden, welche einen eigenen Urwählerbezirk bilden oder in mehrere Urwahlbeznken getheilt sind, ist alsdann sofort mit Aufstellung der Abtheilungslisten nach §. 6 des Reglements zu beginnen, welche spätestens bis zum 28. d. Mts. vollendet und zur Prüfung resp. Feststellung und zelligen Offenlegung sofort hierher eingeschickt werden müssen.
Für die Urwahlbezirke, welche aus mehreren Gemeinden bestehen, werden die Abtheilungslisten hier angefertigt, weshalb die Urwählerlisten von
Niederrodenbach und Oberrodenbach, Kilianstädten und Oberdorfelden, Mittelbuchen und Wachenbuchen, Niederissigheim und Roßdorf, Oberifsigheim, Rüdigheim und Ravolzhausen, Eichen und Erbstadt, Niederdorfelden und Gronau, Preungesheim und Berkersheim, Eckenheim und Efchersheim
spätestens bis zum 24. d. Mts. hierher einzusenden sind. Bei den landwehrpflichtigen Leuten, welche zum Dienst eingezogen sind, ist dies in beiden Listen zu bemerken.
Indem übrigens noch auf die Bestimmungen der Verordnung und des Reglements, womit sich die Herren Bürgermeister bekannt machen wollen, besonders verwiesen wird, glaube ich vertrauen zu dürfen, daß die Gemeindebehörden die Vollendung der Arbeiten und die Einhaltung der Termine überall ermöglichen werden.
Wegen Ernennung der Wahlvorsteher rc. rc. wird weitere Verfügung erfolgen.
Hanau am 14. Oktober 1870.
Der Landrath. J. V. Manß.
(Gefundene Gegenstände.) Ein Spargelstecher. Ein Medaillon. Zwei Schlößchen. Ein Löffelchen. Ein weißleinenes Taschentuch. Ein seidenes Tüchelchen.
(Verlorene Gegenstände.) Ein Paar goldene Ohrringe. Eine wollene Decke. 36 Thaler in preußischen Kassenscheinen.
Die Eigenthümer der Ersteren können sich zur Empfangnahme der Gegenstände dahier melden, die Finder der Letzteren werden aufgefordert, solche anher abzuliefern.
Hanau, den 14. Oktober 1870.
Der Landrath : Schrötter.
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Oeffentliche Bekanntmachungen.
Auszüge aus dem Oeffentlicheu Anzeiger zum Amtsblatt der Königl Regierung zu Cassel.
Waürotb. Auf Antrag eines Pfandgläubigers ist der Zwangsverkauf der auf den Namen des Adam Rosenberger (Nikolaus Sohn) und Ehefrau, Margaretha, geb. Lotz, zu Wallroth katastrirten und in der Gemarkung Wallroth belegenen Immobilien z u r id e e ll e n H ä ls te des Verklagten Adam Rosenb erger, erkannt und zu dessen Vollzug erster Verkaufstermin auf den 22. November d. I., eventuell zweiter auf den 20. Dezembe r d. I. und dritter auf den 19. Januar 1871, jedesmal Vormittags 10 bis 12 Uhr, in das Königl. Amtsgerichtslokal zu Schlüchtern anberaumt.
Eckenheim. Zum zwangsweisen Verkaufe der auf den Namen des Heinrich Porth 2r und dessen Ehefrau Sufanne, geb. Fil fing er, zu Eckenheim katastrirten Immobilien ist erster Steigerungstermin aus den 10. November, eventuell zweiter auf den 8. Dezember d. J. und eventuell dritter auf den 5. Januar k. I., je Vormittags 11 Uhr (Contumacirzeit), in das Königl. Amtsgerichtslokal zu Bockenheim bestimmt.
Windecken. Wegen einer gegen Karl Spielmann in Windecken ausgeklagten Forderung sollen die demselben zugehörigen, in und bei Windecken belegenen Immobilien zwangsweise verkauft werden und ist hierzu erster Steigerungstermin auf den
November, eventuell zweiter auf den 23. Dezember d. J. und weiter even- | tuell dritter ans den 20. Januar k. I., jedesmal Vormittags 11 Uhr, in das Amtsgerichtslokal zu Windecken bestimmt.
Bekanntmachung.
Vom 15. Oktober d. J. ab werden gewöhnliche (d. h. nicht mit einem declarirten Werthinhalte versehene), in Privatangele- legenheiten an mobile Militairs und Mi- litairbeamte gerichtete Feldpostbriefe nur noch bis zum Gewichte von 4 Zollloth inclusive zur portofreien Beförderung zugelassen.
Berlin, den 10. Oktober 1870. General-Postamt.
Stephan
Verpachtung fiskalischer Weidenreviere am Main-Ufer in den Gemarkungen Dörnigheim u. Fechenheim.
Zur öffentlichen Verpachtung noch einiger disponibler fiskalischer Korbweidenreviere am diesseitigen Main-Ufer in den Gemarkungen Dörnigheim und Fechenheim und zwar nächst oberhalb und unterhalb der