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Hanauer Kreisblâ
Erscheint Mittwochs und Samstags.
Inserate für dieses Statt werden außer bet der Expedition dieses Blattes auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M. sowie bet E. Schlotte, Expedition für Zettungs-Annocen in Bremen entgegengenommen.
M 75. Samstag, den 17. September. 1870.
Amtlicher Theil.
Behufs Veranlagung der Gewerbesteuer für das Jahr 1871 veranlasse ich die Herren Bürgermeister der Landgemeinden und der Stadt Windecken mir nach nachstehendem Schema die sämmtlichen in ihren Gemeinden befindlichen Gewerbetreibenden, nach den verschiedenen Gewerbeklassen geordnet, namhaft zu machen und dieses Verzeichniß mir bis spätestens den 1. Oktober d. J. einzureichen.
Verzeichn iß der in der Gemeinde N. N. befindlichen Gewerbetreibenden.
Zu- und Vornamen
Art
Bemerkungen, namentlich bei Handwerkern über die Zahl der Gesellen und
der
des Gewerbes.
Lehrlinge, bei Webern die Zahl der Webstühle, bei Fuhrleuten die Zahl der
Gewerbetreibenden.
Pferde rc.
In das Verzeichniß find aufzunehmeu sämmtliche am Orte befindliche:
1) Kaufleute, Fabrikanten, Krämer, Agenten der verschiedenen Versicherungsgesellschaften, Kleinhändler, wobei die Gattungen der Handelsartikel, welche Kaufleute und Krämer führen, resp. Fabrikanten anfertigen lassen, anzugeben sind, unter einem Abschnitt in die Handelsklasse A. und B.;
2) Gast-, Speise- und Schenkwirthe unter einem Abschnitte in Klasse C.;
3) Bäcker in Klasse D.;
4) Metzger in Klasse E.;
5) Handwerker, als Schuhmacher, Schneider, Zimmerleute, Maurer, Schreiner, Schmiede, Schlosser, Wagner, Glaser, Blechschmiede, bei welchen die Zahl der Gesellen und Lehrlinge in Rubrik „Bemerkungen" anzugeben sind; weiter Weber, deren im Betrieb befindlichen Webestühle ebenfalls in der letzten Rubrik zu vermerken sind, in Klasse H., wobei zu beachten ist, daß, wenn von den Schneidern, Schuhmachern rc. ein offener Laden gehalten wird, dieses besonders anzugeben ist;
6) Lohn- und Frachtfuhrleute, sowie Schiffer in Klasse K., bei welchen Ersteren die Zahl der Pferde, bei Letzteren die Tragfähigkeit der Schiffe, welche vorher sestzustellen ist, zu vermerken sind;
Die Bierbrauer (Klasse F.) und Müller (Klasse I.) können von der Aufnahme ausgeschlossen werden.
Bei Aufstellung dieses Verzeichnisses wollen die Herren Bürgermeister die in den Klassen C., D,, E., H. und K. zu besteuernden Gewerbetreibenden innerhalb der erwähnten Abschnitte ihrem Zunamen nach alphabetisch aufführen. Betreibt eine Person z. B. zwei oder mehrere Gewerbe, so ist jedesmal in der letzten Rubrik solches anzugeben.
Diejenigen Gewerbetreibenden, welche ihr Gewerbe im Jahre 1871 nicht fortzubetreiben beabsichtigen, solches aber noch bis zum Schluffe dieses Jahres betreiben wollen, sind in dem vorgeschriebenen Verzeichnisse nicht fortzulassen, wohingegen die Hausirer, welche ihr Gewerbe nur aus Grund eines Legitimations- und Gewerbescheins ausüben können, in Folge meiner Kreisblattsbekanntmachung vom 12. September c. (Kreisblatt Nr. 74) von der Aufnahme ausgeschlossen sind.
Hanau, den 15. September 1870.
Der Landrath Schrötter.
Durch Beschluß Königlicher Regierung vom 27. v. M. ist genehmigt worden, daß diejenigen Gemeindeforstschutzbeamten, welche unter Controlle der Königlichen Oberförster stehen, als dienstliches Abzeichen den Adler an der Mütze tragen dürfen.
Die Herren Bürgermeister des Kreises werden hiervon in Kenntniß gesetzt, mit der Aufforderung, das Abzeichen benehmllch mit den Herren Oberförstern ans Kosten der Gemeindekasse zu beschaffen.
Hanau, den 14. September 1870.
Der Landrath : Schrötter.