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Hanauer Kreisblatt.

Erscheint Mittwochs und SamftagS.

Inserate für dieses Blatt wer Den ausser bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Iâger'schen Buck-, Papier- u. Landkarten-Handluna zu Frankfurt a. M. sowie bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annocen in Bremen entgegengenommen.

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Samstag, den 10. September.

1870.

Amtlicher Theil.

Die Herren Bürgermeister des Kreises werden auf das nebst zugehöriger Instruction in einer der nächsten Nummern des Ämtsblarres zur Veröffentlichung kommende Gesetz vom 7. April 1869, betreffend Maßregln gegen die Rinderpest insbesondere auf die nach §. 4 des Gesetzes und § 11 der Instruction bestehende Anzeigepflicht, besonders aufmerk­sam gemacht."

Hanau, den 5. September 1870.

Der Landrath. Schrötter.

Oeffentliche Bekanntmachungen.

Auszüge aus dem Oeffentlichen Anzeiger zum Amtsblatt der Königl. Regierung zu Cassel.

Gondsroth. Auf Betreiben eines Hypothekargläubigers ist der Zwangsverkauf der auf den Namen des Peter Konrad Scharf (Johann Peters Sohn) zu Gondsroth katastrirten, in dasiger Gemarkung gelegenen Immobilien erkannt und zu dessen Voll­ziehung erster Termin auf den 18. Oktober d. 3., eventuell zweiter auf den 15. November d. 3., jedesmal Vormittags 10 Uhr, in das Gerichtslokal zu Meerholz und dritter Termin auf den 13. Dezember d.J., Nachmittags 2 Uhr, nach Gonds­roth anberaumt worden.

Langenselbold. Auf Antrag des betreibenden Theiles ist der anverweite Verkauf der am*28. Oktober 1869 adjudicirten, in hiesiger Gemarkung gelegenen Immobilien auf Gefahr und Kosten des Adjudicatars erkannt und zu dessen Vollziehung Verkaufs­termine bestimmt, und zwar: erster auf den 13. Oktober, eventuell zweiter auf den 1O. Novenbec und dritter auf den 8. Dezember d. 3-, jedesmal Vormittags 11 J> 12 Uhr, in das Amtsgericht zu Langenselbold anberaumt worden.

Edictalladung.

Hanau. Nachdem der Mühlenbesitzer Jean Reinhardt dahier die Ueber- schuldung seines Vermögens angezeigt hat, wird zur summarischen Anmeldung der For­derungen zum Güteversuch, behufs Anwen­dung des förmlichen Concurses, sowie even­tuell zur Wahl eines definitiven Curators Termin auf

den 13. Oktober d. I.,

Vormittags 9 Uhr, Contumazirzeit, bestimmt, zu welchem sämmtliche Gläubiger des rc. Reinhardt unter dem Rechtsnachtheil vor­geladen werden, daß die nicht erscheinenden Chirographargläubiger als den Mehrheits­beschlüssen der erschienenen beitretend werden erachtet werden.

Den Schuldnern des rc. Reinhardt dient zur Nachricht, daß Zahlungen rechtsgültig nur an den vorläufig zum Curator bestell­ten Bureaugehülfen Winkler dahier ge­leistet werden können.

Hanau, 26. August 1870.

Königliches Amtsgericht, Avthl. i.

(1279)_______Malkmus. vt. Gesing.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit der Vorschrift im §. 10 des Regulativs vo.m 28. April 1824, be­treffend den Gewerbebetrieb im Umherziehen, werden diejenigen Personen in hiesiger Stadt, welche für das nächste JahrLegitimations- resp. Gewerbescheine zum Gewerbebetriebe im Umherziehen beziehungsweise zum Auf­suchen von Waarenbestellungen oder zum

Ankauf von Waartzp wünschen, darauf auf­merksam gemacht, daß darum wenigstens 3 Monate vor Ablauf des,Jahres also vor dem 1. Oktober d. 3. bei dem hie­sigen Landrathsamte nachgesucht werden muß.

Diejenigen, welche dieses unterlassen würden, haben sich die nachtheiligen Folgen, welche durch verspätete Anmeldung etwa für sie entstehen könnten, lediglich selbst zu- zuschreiben.

Hanau am 5. September 1870.

Der Oberbürgermeister _____________Cassia n.__________

Bekanntmachung

Unter Bezugnahme aus die Bekannt- wachung des Stadtvorstandes vom 16. Juli 1870, die Verpachtung des Einkommens der Verbrauchsabgaben von Bier und Obst­wein an die hiesigen Bierbrauermeister be­treffend, und auf Nachsuchen der Letzteren wird folgende Bestimmuug aus den An­ordnungen der Verbrauchsabgaben von Obstwein: ,

die Produzenten des Obstweins ln der Stadt Hanau und deren Gemarkung haben, ehe sie keltern, davon schriftliche Anzeige zu machen, mit Angabe des Ta­ges, an welchem das Keltern beginnen soll und der muthmaßlichen Dauer des­selben"

mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß die gedachte Anzeige bei dem von den