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Oeffentliche Bekanntmachungen.

Auszüge aus dem Oeffentliche« Anzeiger zum Amtsblatt der Königl Regierung zu Caffel.

Hailer. Auf Betreibrn eines immittirten Gläubigers ist der Zwangsverkauf des auf den Namen des Konrad E n g e l, ledig (Johs. Sohn), zu Hailer katastrirten Grund­stücks erkannt und zu dessen Vollziehung erster Termin auf den IS. Oktober d. I., eventuell zweiter auf den 15. November d. I. und dritter auf den 13. Dezem­ber d. I., jedesmal Vormittags 11 Uhr, in das Gerichtslokal zu Meerholz anbe­raumt worden.

Edictalladung.

Hanau. Nachdem der Mühlenbesitzer Jean Reinhardt dahier die Ueber- schuldung seines Vermögens angezeigt hat, wird zur summarischen Anmeldung der For­derungen zum Güteversuch, behufs Anwen­dung des förmlichen Concurses, sowie even­tuell zur Wahl eines definitiven CuratorS Termin auf

den 13. Oktober d. I.,

Vormittags 9 Uhr, Contumazirzeit, bestimmt, zu welchem sämmtliche Gläubiger des rc. Reinhardt unter dem Rechtsnachtheil vor­geladen werden, daß die nicht erscheinenden Chirographargläubiger als den Mehrheits­beschlüssen der erschienenen beitretend werden erachtet werden.

Den Schuldnern des rc. Reinhardt dient zur Nachricht, daß Zahlungen rechtsgültig nur an den vorläufig zum Curator bestell­ten Bureaugehülfen Winkler dahier ge­leistet werden können.

Hanau, 26. August 187,0.

Königliches Amtsgericht, Abthl. 1.

(1279) Malkmus, vt. Gesing.

Bekanntmachung.

Zum öffentlichen Verkaufe der, hiesiger Leihbank verfallenen Pfänder ist Termin auf Montag den 84. Oktober dieses Jahres und folgende Tage anberaumt. In dieser Vergantung müssen alle Pfänder alsbald baar bezahlt werden; auch sämmt­liche, vom 1. September 1869 an, bis Ende Februar 1870 versetzten und die bis den 1., beziehungsweise den 30. Sep­tember dieses Jahres verlängerten Pfänder (wie solches die Leihzettel ohnehin aus­weisen), wenn sie nicht mit zur Vergantung gezogen werden sollen, längstens bis zum Schluffe des Monats September dieses Jahres, weil alsdann die Bücher geschlossen werden, entweder ausgelöset oder umge- schrieben sein Bei Pfändern, welche wol­lene oder sonst leicht verwesliche Gegen­stände enthalten, findet jedoch nach der Lombards-Ordnung keine Umschreibung statt. Zur Beförderung des Geschäfts wird die Schreibstube während der Um­schreibzeit auch Mittwoch ' und Samstag Nachmittags geöffnet. Zugleich wird da­rauf aufmerksam gemacht, daß die Einlö­sung verfallener Pfänder vor der Vergantung nicht mehr zugelassen werden kann, sondern alle Ende September dieses Jahres der Leihbank verfallenen Pfänder auch wirklich zum öffentlichen Verkaufe kommen.

Hanau am 27. August 1870.

Königliche Leihbsnk-Direktion. Schrötter.

(1271) vt. Groß.

Bekanntmachung,

Bei dem weiteren Vormärsche der Armee in das französische Gebiet mehren sich die Fälle, in welchen einzelnen Offizieren und Mannsckaften, besonders der Landwehr, feste Standorte z. B. bei den Etappen, den stehenden Feldlazarethen,gewissen Administra­tions-Branchen u. s. w. zugewiesen werden.

In Fällen dieser Art wird die richtige Beförderung der Postsendungen erleichtert, wenn die Absender die Standorte der Adressaten auf der Adresse angeben, ab- weichend von der sonst bestehenden Regel rc., wonach auf den Adressen von Feldpostbriefen an die mobilen Truppen Bestimmungsorte nicht zu vermerken sind.

Das General-Postamt ersucht daher, in allen Fällen, wo den Absendern von Post­sendungen an mobile Truppen die Stand­orte der Adressaten al« feste und dauernde bekannt sind, diese Standorte auf den Adressen nebst den sonst erforderlichen Be­zeichnungen zu vermerken.

Die Postverwaltung wird durch Ver­mittelung der Militairbehörden dahin zu wirken suchen, daß Militairs, welche feste Standpunkte haben, die genaue Bezeichnung derselben nach der Heimalh mittheilen.

Berlin, den 31. August 1870.

General-Postamt.

J. V. Wiebe.

Erledigt

Die zweite Lehrerstelle zu Veckerhagen, im Kreise Hofgeismar.

Die zweite Mädchenlehrerstelle zu Mar­burg.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit der Vorschrift im §. 10 des Regulativs vom 28. April 1824, be­treffend den Gewerbebetrieb im Umherziehen, werden diejenigen Personen in hiesiger Stadt, welche für das nächste Jahr Legitimations- resp. Gewerbescheine zum Gewerbebetriebe im Umherziehen beziehungsweise zum Auf­suchen von Waarenbestellungen oder zum Ankauf von Waaren wünschen, darauf auf­merksam gemacht, daß darum wenigstens 3 Monate vor Ablauf des Jahres also vor dem 1. Oktober d. 3. bei dem hie­sigen Landrathsamte nachgesucht werden muß.

Diejenigen, welche dieses unterlassen würden, haben sich die nachtheiligen Folgen, welche durch verspätete Anmeldung etwa für sie entstehen könnten, lediglich selbst zu- i zuschreiben.

I Hanau am 5. September 1870.

Der Oberbürgermeister Cassian.

Danksagung.

Außer vielen Privaten, namentlich den Herren Scarisbrick und Christ, haben auch neuerdings die Gemeinden der Umge­gend, besonders hervorzuheben Fechen­heim, Eichen, Dörnigheim nnd Rüdigheim, dem hiesigen Lazarethe Zu­fuhren von Kartoffeln, Brod, Butter, Eier, Käse, Wurst, Schinken, Speck, Hülsenfrüchte, Gemüse, Specereiwaaren, Dürrobst und frisches Obst, Trauben- und Obstwein, auch baares Geld (besonders Eichen) zur Ver­pflegung der Verwundeten anher zum Ge­schenk gemacht. Interessenten wird jederzeit Einsicht in das Separat-Verzeichniß dieser Geschenke bei dem controlführenden Dele- girten des Kreispflegevereins, Herrn Schme­des, mit Vergnügen gestattet, den freund­lichen Gebern aber herzlicher Dank gesagt.

Königl. Reserve-Lazareth Philippsruhe,

den 6. September 1870.

Gärtner,

Jnspeclor.

Bekauutmaebuttg

Unter Bezugnahme auf die Bekaunt- wachung des Stabtvorstandes vom 16. Juli 1870, die Verpachtung des Einkommens der Verbrauchsabgaben von Bier und Obst­wein an die hiesigen Bierbrauermeister be­treffend, und auf Nachsuchen der Letzteren wird folgende Bestimmuug aus den An­ordnungen der Verbrauchsabgaben von Obstwein:

bte Produzenten des Obstweins in der Stadt Hanau und deren Gemarkung haben, ehe sie keltern, davon schriftliche Anzeige zu machen, mit Angabe des Ta­ges , an welchem das Keltern beginnen soll und der muthmaßlichen Dauer des­selben" mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß die gedachte Anzeige bei dem von den Bierbrauermeistern erwählten Rechnungs­führer Herrn I. Fr. F i s ch b a ch zu ma­chen ist.

Hanau am 6. September 1870.

Der Oberbürgermeister

(1309) Cassian.

Die Herstellung eines neuen Lattenzauns um den Pfarrgarten in Niederissigheim soll im Submissionswege vergeben werden.

Bezügliche Forderungen sind bis zum 10. September b. I. dem Unterzeichneten einzureichen, in dessen Geschästslokal An­schlagsauszug und Bedingungen zur Ein­sicht aufliegen.

Hanau, den 1. September 1870.

Der Landbaumeister

(1294) Koppen.