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AbonnementSpreis

Jährlicher (inci. Stempel) 1 Thlr. 12 Sgr. 10 Hlr.

Halbjährl. ,. - 21 5 öierteljährl. , 10 9

Das einzelne Blatt 1

JnscrtionSpreiSr

Für die ispaltige Garmondzeile oder deren Raum das erste Mal 3/t, die folgenden Male r/4 Sgr.

Lspaltige IVä, 3,i

Zipaltige 2V1, , 1

Hanauer Kreisblatt.

Erscheint MittwocLrs und Samstags.

Inserate für dieses Blr" werden nusrr bei der Exvedition dieses Blattes auch bei der Iäqcr'schen Buck-, Papier- u. üandkartcu-Handlung zu Frankfurt a. M. sowie bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annocen in Bremen entgegengenommen.

M 68.

Mittwoch, den 24. August.

18^6.

Die bei uns einlaufenden offiziellen wichtigeren Depeschen vom Kriegsschauplätze werden wie wir früher schon bemerkten unsern verehrlichen Abonnenten entweder durch das Kreisblatt oder durch Extra-Blätter und zwar unentgelDlich mitgetheilt. Es ist deshalb den Herumträgern derselben untersagt, irgend eine Vergütung dafür'zu beanspruchen. Sollte dies jedoch wider Erwarten dennoch vorkommen, so bittet man uns alsbald gefälligst Anzeige hiervon machen zu wollen.

' _____________ Die Expedition.

Auszug aus dem Amtsblatt.

Die am 20. b. M. ausgegebene Nr. 42 des Amtsblattes enthält außer bereits Mitgetheiltem: 1) Inhalt des 38. Stücks der Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Saaten; 2) Erlaß des Herrn Ministers des Innern vom 11. d. M., Anordnung zur Erleichterung der Kenntnißnahme von den Verlusten der Armee während des gegenwärtigen Krieges betreffend; 3) Bekannt­machung Königlicher Regierung, Abtheilung des Innern, zu Cassel, vom 10. d. M., die Prüfung von Hühneraugen-Operateuren betr.; 4) Bekanntmachung derselben Behörde, Abtheilung für directe Steuern, Domainen und Forsten, vom 13. d. M., wonach in Folge des Kriegs mit Frankreich den französischen Fabrikanten und Kaufleuten, sowie deren Handelsreisenden eingeräumte Freiheit von Gewerbesteuer weggefallen ist und alle den erwähnten Personen für das lausende Jahr bereits ausgehändigten steuerfreien Gewerbe­scheine für ungültig erklärt werden; 5) Bekanntmachung Königlich Hessischer LandgesÄts - Direction zu Dillenburg vom 9. d. M., die Adressirung aller an das Hessische Landgestüt bestimmten Werth- oder recommandirten Sendungen betr.; 6) Bekanntmachung Königlichen Oberbergamts zu Clausthal vom 12. d. M., Instruction des Herrn Ministers für Handel, Gewerrbe und öffentliche Arbeiten vom 14. April b. I, die künftige Wahrnehmung der Berg-Eichungs-Geschäfte betreffend; 7) Bekann machung^ derselben Behörde vom 28. v. M., die Ausfertigung einer Bergwerksverleihungsurkunde an die Ehefrau des Fabrikanten Philipp Schwarzen­berg, Jacobine, geb. Sattler, zu Florenz betr. 8) Personal-Chronik.

Personal-Chronik:

Folgende Königliche Bergbeamte sind zu Berg-Eichmeistern bestellt worden:

Der Königliche Berginspector, Bergassessor Gräff am Habichtswalde, für den fiskalischen Braunkohlen-Bergbau daselbst; der Königliche Bergreserendarius Becker am Meisner, für den fiskalischen Braunkohlen-Bergbau daselbst; der Königliche Bergrevier­beamte, Bergmeister Des Coudres zu Cassel, für den Privatbergbau im Bergrevier Cassel; der Königliche Bergrevierbeamte, Berg­meister Merz zu Schmalkalden, für den Privatbergbau im Bergrevier Schmalkalden.

Der Stations-Vorsteher Wachenfeld in Marburg ist nach Nieder-Wöllstadt, der Stationsvorsteher Müller von Nieder- Wöllstadt nach Marburg versetzt worden.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung.

Um die Kenntnißnahme von den Verlusteu der Armee während des gegenwärtigen Krieges möglichst zu erleichtern, sind folgende Anordnungen getroffen worden:

1) Die Verlustlisten werden durch denPreußischen Staatsanzeiger" und dasMilitär-Wochenblatt" veröffentlicht werden.

2) Den Königlichen Landräthen (resp. Amts - Hauptmännern) wird eine Anzahl von Exemplaren der Verlustlisten übersandt werden, um dieselben in ihren Bureaus und in allen Städten ihres Bezirks öffentlich auszulegen. Eine gleiche Mittheilung wird an die Ortspolizei-Behörden der nicht zu einem Kreisverbande gehörigen Städte erfolgen.

3) In jedem Kreise (resp. Amte) sollen aus den Verlustlisten alle diejenigen Namen, welche den Kreis (das Amt) unmittelbar angehen, ausgezogen und diese Auszüge sowohl durch die Kreisblätter veröffentlicht, als auch den Redaktionen der übrigen im Kreise erscheinden Blätter mitgetheilt werden.

4) Um allen denjenigen, welche die Verlustlisten selbst zu besitzen wünschen, die Möglichkeit hierzu (abgesehen von der etwaigen Veröffentlichung derselben durch die Leitungen) zu verschaffen, ist Veranstaltung getroffen worden, daß die Listen zum Herstellungs­preise durch alle Postanstalten zu bestehen sein werden. ...

Da sich die Ausdehnung der Listen und demgemäß der Herstellungspreis nicht im Voraus veranschlagen läßt, so find für den fortlaufenden Bezug eines Exemplars derselben zehn Silbergroschen als Maximalpreis bei der betreffenden Postanstalt einzuzahlen; nach dem Schluffe der Veröffentlichung wird der etwa überschießende Betrag zurückgezahlt werden.

Für die durch Briefträger zu bestellenden Exemplare wird eine Bestellgebühr von 2 Sgr. erhoben.

Berlin, den 11. August 1870.

Der Minister des Innern

Gr. zu Eulenburg.