Abonnementspreis
Jährlicher (incl. Stempel) 1 Thlr. 12 Sgr. 10 tk.
Hslbjährl. , „ - " 21 „ 5 „
tiierteljährl. „ „ — „ 10 „ 9 „
. Las einzelne Blatt — „ 1 „ — „
Insertionspreis r
Für sie ispaltige Garmondzcile oder deren Ramu das erste Mal 3/4, die folgenden Male Vt Sgr.
2spa!tigc „ „ „ IVs, „ „ „ 3/i „
Zfpaltigc „ „ „ 21/4, „ „ „ 1 ,
Hanauer Kreisblatt.
Erscheint Mittwoehs urld Samstags.
Inserate für dieses Blatt werden auèer bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Iüger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M. sowie bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annocen in Bremen entgegengenommen.
X «V.
Samstag, den 20. August.
tsto.
Amtlicher Theil.
Um den vielfach über die Behandlung der Correspondenzen in Angelegenheiten der direkten Staatssteuern bezüglich der Portokosten aufgetauchten Meinungsverschiedenheiten zu begegnen, wird in Ausführung der über diesen Gegenstand höheren Orts ergangenen Bestimmungen veröffentlicht, daß, soweit den Gemeinden rc. durch Gesetz die Verpflichtung auferlegt ist, Staatsdienst- angelegenheiten ohne Entschädigung, oder wie bei der Veranlagung gewisser Steuern (Klaffensteuer) gegen eine Pauschalentschädigung zu besorgen, dieselben auch verpflichtet sind, alle durch die Correspondenzen in diesen Angelegenheiten in Folge Wegfalls der Portofreiheit in Staatsdienstsachen entstehenden Portokosten zu übernehmen. Bezüglich dieser Verpflichtung macht es keinen Unterschied, ob die Correspondenz zwischen Staats- und Communalbehörden, oder zwischen Communalbehörden unter sich stattfindet. Vielmehr fällt das Porto in beiden Fällen den Gemeinden rc. zur Last.
Indem ich die Gemeindevorsteher des Kreises veranlasse, hiernach zu verfahren, bemerke ich gleichzeitig, daß die in Sachen der direkren Staatssteuern stattfindenden Correspondenzen der Communalbehörden unter sich durchweg von der absenvenden Behörde zu frankiren sind, und zwar auch dann, wenn seitens der Behörden von mahl- und schlachtsteuerpflichtigen Städten Klassensteuerveränderungs-Beläge an Behörden in klassensteuerpflichtigen Orten zurückgesandt werden. —
Hanau, den 12. August 1870.
Der Landrath : Schrötter.
Aus Anlaß der eingetretenen Mobilmachung mache ich die Herren Gemeindevorsteher auf die Bestimmung des §. 6 pos. c. des Gesetzes vom 1. Mai 1851 aufmerksam, wonach Untereffiziere und gemeine Soldaten der Landwehr, sowie die Reservisten für die Monate für welche sie zur Fahne einberufen sind, ohne Rücksicht auf den Anfang und die Dauer des Militairdienstes innerhalb eines Monats, sowie die Offiziere des stehenden Heeres und der Landwehr, desgleichen die Militairbeamten für die Zeit, während welcher sie mobil gemacht sind, von der Klassensteuer befreit sind, wobei aber die in Ergänzung der obigen Bestimmung erlassenen Ministerialrescripte (Kletke pag. 17 und Reichel pag. 6 und 7) sorgfältig zu beachten sind. Beispielsweise stnd somit die bis zum letzten Tage des Monats Juli Einberufenen schon vom 1. Juli ab in Abgang zu stellen. ,
Die Herren Gemeindevorsteher veranlaffe ich, soweit es noch nicht geschehen sein sollte, die Steuer der aus ihren Gemeinden einberufenen Soldaten, auf welche die vorbenannten Bestimmungen Anwendung finden, der betreffenden Königl. Steuerkasse anzugeben, und in die nächste Semesterliste in Abgang aufzunehmen. ,
Kur Vermeidung von Mißverständnissen bemerke ich, daß bte fraglichen aus dem angegebenen Grund in Abgang kommenden Micbtiaen von der Aufnahme und Veranlagung derselben in der Klassensteuerrolle pro 1871 nicht ausgeschlossen bleiben, indem dieselben wenn der gedachte Befreiungsgrund sich bis in das Jahr 1871 hinein erstreckt, durch die Abgangslisten wieder in Abgang
kommen.
Hanau, den 13. August 1870.
Der Landrath : Schrötter.
1. Brod - Taxe zu Hana«
vom 16. August 1870 an durch Selbstbestimmung der Bäcker daselbst bis auf Weiteres.
2 Pfund gemischtes Brod, erste Sorte (sog. Pfaffenbrod, z seines Roggen- und | Weizenmehl) 14 kr.
6 ’ gemischtes Brod, zweite Sorte (| Roggen- und | Weizenmehl) . ......27 „
4 , ditto............................„ 2 a ditto . ................*...... 1Q " 9 4 , ditto altgebackenes vorgewogen...................
2. Brod-Preise der Backwaarenhändler zu Hanau, welche Niederlagen aus dasiger Brodfabrik haben, vom 18. August 1870 an.
1 Laib 4 Pfd. erste Sorte . . 19 kr.
, 4 , gemischtes Brod 18 „ , 4 Pfd. Roggenbrod . 17 ,
Der Landrath: Schrötter.
1
Wird veröffentlicht.
Hana« am 17. August 1870.