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Die Herrn Ortsvorstände werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Generalberichte spätestens bis zum Ä®. 6. M ein'
gehen müssen.
Hanau am 10. August 1870.
Der Landrath : Schrötter.
Oeffentliche Bekanntmachungen.
Auszüge aus dem Oeffentlichen Anzeiger zum Amtsblatt der Königl Regierung zu Cafsel.
Dörnigheim. Auf Antrag eines PfandgläubigerS ist der Zwangsverkauf der auf den Namen des Friedrich Heck (Andreas Sohn) katastrirten Immobilien der Gemarkung von Dörnigheim erkannt worden und zu dessen Vollziehung erster Termin auf den 13. September d. I., eventuell zweiter auf den 11. Oktober d. I., jedesmal Vormittags von 10 bis 11 Uhr, in das Lokal des Amtsgerichts, Abth. II., zu Hanau, Schloßstraße Nr. 26, und weiter eventuell dritter auf den 8. November d. I., Nachmittags 2 Uhr, in das Gemeindehaus zu Dörnigheim anberaumt worden.
Wächtersbach. Nachdem auf Antrag einer Pfandgläubigerin gegen Bettchen Hohenthal in Wächtersbach, Verklagte, hypothekarische Forderung betreffend, durch Erkenntniß der Verkam der in der Gemarkung von Wächtersbach gelegenen Grundstücke verfügt ist, ist erster Versteigerungstermin auf den 6. September d. I-, für den Fall aber, daß der Zuschlag in diesem Termine nicht zu ertheilen steht, zweiter Versteigerungstermin auf den 4. Oktober d. I., sowie nöthigenfalls dritter Versteigerungstermin auf den 3. November d. I., Vormittags 11 bis 12 Uhr, in das Lokal des Amtsgerichts zu Wächtersbach angesetzt worden.
Edictalladung.
Hanau. Auf dem Wohnhaus Brandversicherungs-Nr. 298, jetzt Nr. 5 der Johanneskirchgasse hiesiger Altstadt, findet sich zu Gunsten des Gürtlers Heinrich Knabenschnh dahier wegen eines Dar- lehns von 200 fl. oder 114 Thir. 8 Sgr. 7 Hlr. au« Hypothek vom 20. J.ini 1831 ein Pfandrecht eingetragen. Der bezeichnete Betrag dieser Hypothek ist nach glaubhafter Bescheinigung längst abgetragen, die letztere behufs Löschung ist indeß abhanden gekommen.
Auf Antrag eines Betheiligten werden daher Alle diejenigen, welche aus der bezeichneten Hypothek noch Ansprüche zu haben vermeinen, oder deren Rechtsnachfolger, hiermit aufgefordert, solche binnen 4 Monaten vom Tage des ersten Einrückens im Kreisblatte an gerechnet, unter dem Rechtsnachtheile des Eingeständnisses und der Ausschließung bezw. der Löschung der Hypothek, geltend zu machen.
Hanau am 30. Juli 1870.
Königliches Amtsgericht, Abthl. I. p r 2 /
(1172)vt. Winkler.
Bekanntmachung.
Mit Genehmigung des Herrn Bundeskanzlers wird Folgendes bestimmt:
Im Norddeutschen internen Verkehr brauchen die Begleitbriefe zu Packeten ohne Werthangabe künftig mit einem Siegel- oder Stempelabdruck nicht versehen zu sein.
Auch soll es nicht als ein allgemeines und unbedingtes Erforderniß gelten, daß die Pallete ohne Werthangabe mittelst Siegel oder Plomben zu verschließen sind. Bon einem solchen Siegelverschluß kann vielmehr in allen denjenigen Fällen abgesehen werden, in welchen durch den sonstigen Verschluß oder durch die Untheilbarkeit des Inhalts selbst die Sendung hinreichend gesichert erscheint. Beispielsweise wird es genügen, wenn bei Sendungen, deren Umhüllung aus Packpapier besteht, der Ver- i fdjtuß mittelst eines guten Klebestoffs oder I mittelst Siegelmarken aus Papier oder
einem ähnlichen festeren Material derart hergestellt ist, daß dem Inhalte ohne Hinterlassung der Spur einer Verletzung der Verpackung nicht beigekommen werden kann. Auch bei anderen Packeten werden Siegelmarken in Anwendung kommen können, sofern diese mit Rücksicht auf das zur Verpackung benutzte Material so beschaffen sind, daß dadurch ein haltbarer Verschluß erzielt wird.
Bei Reisetaschen, Koffern und Kisten, welche mit Schlössern versehen sind, sowie bei gut bereiften und fest verspundeten Fässern, auch fest vernagelten Kisten, bedarf es ebenfalls keines weiteren Verschlusses durch Siegel oder Plomben.
Jngleichen können gut emballirte Maschinentheile, größere Waffen und Instrumente, Kartenkasten, Stücke Wildpret, z. B. Hasen, Rehe rc., ohne Siegel- oder Plombenverschluß angenommen werden.
In den Fällen hingegen, in welchen die obigen Voraussetzungen nicht zutreffen, und ein hinreichend sicherer Verschluß anderweitig nicht hergestellt ist, darf von dem Siegel- oder Plombenverschluß nur dann abgesehen werden, wenn aus dem Mangel eine Störung der Ordnung im Dienstbetriebe I nicht zu befürchten ist und der Absender bezw. Einlieferer den Begleitbrief mit dem Vermerk „Auf meine Gefahr" versieht und diesen Vermerk unterschreibt.
Die vorstehenden Erleichterungen finden bei Palleten nach den Süddeutschen Staaten, nach der Oesterreichisch-Ungarischen Monarchie und nach dem sonstigen Auslande vorläufig keine Anwendung.
Berlin am 26. Juli 1870. General-Postamt.
Stephan.
Am 31. v. M. ist der Magdalene Köhler aus Rothenbergen dahier ein weißes Kattunkleid, mit rothen und schwarzen Punkten, unten mit schwarzer Litze dreimal besetzt, entwendet worden.
Hanau am 11. August 1870.
Der Staatsanwalt.
Für denselben: Sporleder, k. A.
Die Herrn Bürgermeister des Kreises ersuchen wir ergebenst, in ihren Gemeinden den gütigen Gebern der reichen und willkommenen Sendungen von Lebensmitteln, Erfrischungen, Wäsch-, Verbandzeug und baarem Geld unseren wärmsten Dank auszusprechen.
Wir waren dieser milden Gaben sehr bedürftig und werden auch ferner Unterstützungen für unsere Verwundeten mit freudigem Dank in Empfang nehmen.
Hanau am 11. August 1870.
Das Somité des Kreisverein« zur Pflege der verwundeten und erkranten Krieger:
Borries. Saffian. L. von Deines. H. Deines. Heräus. l)r. Herwig. Heß. Leisler. L indenbauer. Dr. Noll. Dr. Rehn. Schrötter. Sonneberg. Sopp. H. Weishaupt.
Ziegler.
Bekanntmachung
Das Publikum wird darauf aufmerksam gemacht, daß am Schalter des Postamts Couverts zu Feldpostbriefen und zwar 4 Stück zu I Gr. (1 Kreuzer) ausgegeben werden.
Auf diesen Couverts sind ebenso wie bei den Feldpost - Correspondenz - Karten zu Sendungen an die mobile Armee durch Vordruck diejenigen Angaben angedeutet, deren es Behufs der pünktlichen Beförderung im Feldpostbetriebe bedarf. Die Couverts können sowohl zu gewöhnlichen als mit Geld beschwerten Feldpostbriefen benutzt werden.
Hanau am 11. August 1870.
Postamt.
Lins.
Bekanntmachung.
Donnerstag den 1 8. d. M.,
Vormittags 9 Uhr, sollen die Roßkastanien an den um Hanau liegenden Alleen, Schloßgarten zu Hanau und Anlagen zu Wilhelmsbad, wie die Wallnüsse in der Nußallee vor dem Frankfurterthor nach dem Kanalthor hier, öffentlich meistbietend verpachtet werden. Der Anfang ist mit den Roßkastanien vor dem Nürnbergerthor, Nußallee u. s. w. Fasanerie bei Hanau am 12. August 1870.
Der Hofgärtner
Schröder. (1195)
Bekanntmachung.
Mittwoch den 17. d. M.,
Vormittags 9 Uhr,
soll das Heugras auf den Sternalleen und Ringmauerstreifen in der Fasanerie bei Hanau öffentlich meistbietend verpachtet werden.
Fasanerie bei Hanau am 12. August 1870. Der Hofgärtner
Schröder. (1194)