WbonnementspreiS
Jährlicher (incl. Stempel) 1 Thlr. 12 Sgr. 10 Hlr.
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Jnsertionspreis:
Für die ispaltige Garmondzeile oder deren Raum das erste Mal 3A, die folgenden Male Vi Sgr. 2s-altige „ „ „ 1 Vä, „ „ „ ",1 „
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Erscheint ^iftroodbd und SsmsLa^s.
Inserate für dieses Blen «erden auger bei der Expedition dieses Blattes auch bei der ISger'scben Buck-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M. sowie bei E. Schlotte, Expedition für Zettungs-Annocen in Bremen entgegengenommen.
M 65. Samstag, den 13. August. tSVÖ»
Auszug aus dem Amtsblatt.
Die am 1. und 3. d. M. ausgegebenen Nr. 36, 37 und 38 des Amtsblattes von diesem Jahre enthalten außer bereits früher Mitgetheiltem: 1) Inhalt des 32. Stücks des Bundes-Gesetzblattes für den Norddeutschen Bund; 2) Inhalt des 33. Stücks der Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten; 3) Bekanntmachung des Herr Kanzlers des Norddeutschen Bundes zu Berlin vom 26. v. M., die auf Grund des Bundes-Gesetzes vom 21. Juli d. I. in Gemäßheit des Allerhöchsten Präsidialerlasfes vom 24. Juli 1870 zu begebende bprocentige Anleihe des Norddeutschen Bundes vom Jahre 1870 betreffend; 4) Verzeichniß der Sassen, von welchen Subskriptionen auf die fünfprocentige Anleihe des Norddeutschen Bundes vom Jahre 1870 angenommen werden; 5) Bekanntmachung des Herrn Ober-Postdirektors zu Cassel vom 28. v. M., wonach die Sommerpost zwischen Haste und Bad Nenndorf am 31. v. M. zum letzten Male coursirte; 6) Amnestieertheilung für politische Verbrechen und Vergehen; 7) Bekanntmachung Königlicher Regierung, Abtheilung des Innern, zu Cassel, vom 30 v. M., wonach dieselbe den Allerhöchsten Erlaß vom 22. v. M., die Einsetzung militairischer General-Gouverneure und die Zusammenstellung der bei Handhabung des Kriegszustandes in Betracht kommenden Gesichtspunkte betreffend, zur öffentlichen Kenntniß bringt; 8) Bekanntmachung derselben Behörde vom 1. d. M., die Ernennung des Fürsten Heinrich XI v. Pleß an die Stelle des Grafen Eberhard zu Stollberg-Wernigerode zum Königl. Kommissar und Militair-Jnspekteur der freiwilligen Krankenpflege bei dem Norddeutschen Bundesheere betreffend; 9) Personal-Chronik; 10) Bekanntmachung des Herrn Provinzial-Steuer-Direktors zu Cassel vom 25. v. M, Bestimmungen betreffend die Gewährung der Abgabenfreiheit für Salz, welches nicht unter stehender Csntrole zum Einsalzen, Einpökeln rc. von- Gegenständen verwendet worden ist, die ausgeführt werden.
Die am 6. d. M. ausgegebene Nr. 39 des Amtsblattes von diesem Jahre enthält außer bereits früher Mitgetheiltem: 1) Inhalt des 34. und 35 Stücks der Gesetzsammlung für die Königlich Preußischen Staaten; 2) Bekanntmachung des General-Postamts zu Berlin vom 26. v. M., Erleichterungen bei Paketsendungen ohne Werthangabe betreffend; 3) Bekanntmachung König licher Negierung, Abtheilung des Innern, zu Cassel, vom 1. b. M-, das Hebammenwesen betreffend; 4) Bekanntmachung Königlichen Oberbergamts zu Clausthal vom 13. und 29. v. 2Jt, die Ausfertigungen verschiedener Bergwerksverleihungsurkunden an Privatunternehmer betreffend; 5) Personal Chronik.
Personal-Chronik:
(Aus dem Amtsblatt Nr. 37.)
In den Ruhestand treten: der HospitalS-Haus- und Küchenmeister Schindehütte zu Haina und der Landkrankenhaus Kasfirer Bochmann zu Cassel.
(Aus Nr. 39 des Amtsblattes.)
Der Pest-Expedienten-Anwärter Völker in Cassel und der Post-Expeditions-Gehülfe Hein in Hanau sind zu Post-Expedienten ernannt worden.
Der Hülfs-Unterbeamte Hab euch in Carlshafen ist zum Briefträger und Wagemeister bei dem dasigen Postamt ernannt und der remuneratorisch beschäftigte Landbriefträger Eckhardt in Salmünster als Landbriefträger daselbst angestellt worden.
Der Untersörster Müller zu Kreienhagen, in der Oberförsterei Obernkirchen, ist vom 1. Oktober d. I. ab mit Pension in den Ruhestand versetzt.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung.
Es wird hierdurch zur allgememeinen Kenntniß gebracht, daß Anerbietungen zur Aufnahme von Reconvalescenten der Armee, welche einer besonderen ärztlichen Pflege nicht bedürfen, durch Vermittelung der Ortsbehörden, resp. Vereine und Bezirks-Commando's an die Königlichen stellvertretenden General-Commando's zu richten sind.
Den Offerten ist eine Bescheinigung des Vorstandes eines Kranken-Pflege-Vereins oder der Ortsbehörde beizufügen, daß in betreffenden Fällen die ordnungsmäßige Pflege gesichert ist.
Berlin, den 25. Juli 1870.
Kriegs-Ministerium, Militair-Medicinal-Abtheilung.
gez.: Grimm. Mand.