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Jährlicher (incl. Stempel) 1 Thlr. 12 Sgr. 10 Hlr

Halbjährl. 21 5

Bierteljährl. , 10 9

Das einzelne Blatt , 1 ,

JnsertionSpreis:

Für die ispaltige Garmondzeile oder deren Raum das erste Mal 3A, die folgenden Mole */4 Sgr.

2spaltige

3fOaltige

lVs, 21/4,

»4

1

Hanauer Kreisblatt.

Erscheint Mittwoclis und Samstags.

Inserate für dieses Blitt werden außer bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Iäger'fchen Buck-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M. sowie bei E. Schlotte, Expedition für Zettungs-Annocen in Bremen entgegengenommen.

M 64L Mittwoch, den 10. August. 18V«

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung.

Es wird hierdurch zur allgememeinen Kenntniß gebracht, daß Anerbietungen zur Aufnahme von Reconvalescenten der Armee, welche einer besonderen ärztlichen Pflege nicht bedürfen, durch Vermittelung der Ortsbehörden, resp. Vereine und Bezirks-Commando's an die Königlichen stellvertretenden General-Commando's zu richten sind.

Den Offerten ist eine Bescheinigung des Vorstandes eines Kranken-Pflege-Vereins oder der Ortsbehörde beizufügen, daß in den betreffenden Fällen die ordnungsmäßige Pflege gesichert ist.

Berlin, den 25. Juli 1870.

Kriegs-Min isterium, Militair-Medicinal-Abtheilung. gez.: Grimm. Mand.

Die Anfertigung der in duplo aufzustellenden Klassensteuer-Veranlagungsrollen für das Jahr 1871 soll, wie bereits beim vorigen Male geschehen, ebenfalls im Anfänge dieses Monats erfolgen.

Die Veranlagungsarbeiten haben damit zu beginnen, daß die Herren Gemeinde-Vorsteher den Personenstand der Gemeinde in die für diese Veranlagung bestimmten Formulare, welche im hiesigen evangelischen Waisenhanse vorräthig sind und von dort nach Bedarf bezogen werden müssen, genau und gewissenhaft eintragen, zuvor aber in ortsüblicher Weise die Bekanntmachung an alle Hauseigenthümer, Haushaltungsvorstände und deren Stellvertreter wegen der richtigen Angabe der in dem Haushalte befindlichen steuerpflichtigen Personen erlassen. Die Aufnahme des Personenstandes erfolgt im ganzen Kreise in ein und derselben Zeit und zwar sogleich nach Publikation dieser Bekanntmachung, damit Doppelbesteuerungen möglichst vermieden werden und die Fort­führung dieses Geschäfts mit Rücksicht auf die jetzigen ereignißreichen Zeiten keine Unterbrechung erleidet.

Zunächst sind die sämmtlichen Einwohner der Gemeinde in die Spalten bis incl. 7 der Klassensteuer-Formulare einzutragen. Die Eintragung des Personenstandes soll nach der Reihenfolge der Haus- resp. Straßennummern in fortlaufender Nummerfolge geschehen, wie dies bereits bei der Aufnahme pro 1870 beachtet worden ist. Die Eintragung wird der Regel nach, wo nicht bedeutende Veränderungen im Personenstände in der Gemeinde stattgefunden haben und dieselben nicht eine örtliche Zählung zu diesem Zwecke erfordern, im Anschluß und unter Benutzung, resp, aus Grund der Rollen pro 1870, unter Beachtung der eingetre­tenen Veränderungen, resp. Zu- und Abgänge, bewirkt werden können. Sofern aber wegen der eingetretenen Veränderungen im Personenstände die Klassensteuerrollen und Zu- und Abgangslisten pro 1870 nicht ausführlich st als Grundlage dienen können, hat der Herr Gemeinde-Vorsteher, zu welchem Zwecke ich denselben hiermit noch besonders verpflichte, die soeben erwähnte örtliche Zählung vorzunehmen, und hiernach erst in obengedachter Reihenfolge die nach den gesetzlichen Vorschriften zu berechnenden Haus­haltungen in die Klassensteuerrolle einzutragen.

Zur Aufnahme des Personenstandes kann das nach Reichel's Handbuch pag. 29 vorgeschriebene Formular benutzt werden, welches ich hier ausgefüllt beispielsweise folgen lasse:

Personen-StandsLifte

der

Gemeinde N. N.

Behufs Veranlagung der Klassensteuer pro 1871.

s

5

e

«0-2 G

Vor- und Zunamen aller Personen.

Stand

derselben.

Alter

Summa der Haus­haltung.

In die Klasfensteuerrolle pro 18 . . übertragen unter Nummer.

Bemerkungen.

cd

CD

CD

ö? CD

1

1

Peter Prziebiczkowski

Ackersmann

40

2

Margaretha

Ehefrau

41

Ur. 1 der Rolle.

3

Jakob

Sohn ohne selbstststnd. Erwerb

20

--

4

Elise

Tochter do.

25

1

5

Margaretha

do.

'

4

4

1